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BGH, 07.01.1959 - 2 StR 339/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54
Strafzumessung: Spielraumtheorie
Auszug aus BGH, 07.01.1959 - 2 StR 339/58
Für die Berücksichtigung der erheblich verminderten Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten bei der Strafzumessung wird auf die Entscheidung BGHSt 7, 28 hingewiesen. - BGH, 18.05.1955 - 3 StR 102/55
Auszug aus BGH, 07.01.1959 - 2 StR 339/58
Versagung mildernder Umstände und für den Versuch der Blutschande gleichermaßen dreiviertel Monate Zuchthaus, umgerechnet nach § 21 StGB mithin einen Monat und vier Tage Gefängnis, für das vollendete Verbrechen nach § 174 Nr. 1 StGB einen Monat und fünfzehn Tage Gefängnis (BGHSt 7, 322). - RG, 28.11.1940 - 2 D 509/40
Bei Tateinheit (§ 73 StGB.) ist das Gesetz, das die schwerste Strafe, und bei …
Auszug aus BGH, 07.01.1959 - 2 StR 339/58
Wenn das Gesetz für den Fall, daß mildernde Umstände gegeben sind, einen ermäßigten Strafrahmen zur Verfügung stellt, so ist, falls mildernde Umstände im konkreten Einzelfalle vorliegen, dieser Strafrahmen für die abzuurteilende Tat angedroht und nicht der ordentliche Strafrahmen (RGSt 75, 14).