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   BGH, 07.01.1965 - Ia ZR 151/63   

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https://dejure.org/1965,4871
BGH, 07.01.1965 - Ia ZR 151/63 (https://dejure.org/1965,4871)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1965 - Ia ZR 151/63 (https://dejure.org/1965,4871)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1965 - Ia ZR 151/63 (https://dejure.org/1965,4871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentrechtliche Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche - Sinn und Zweck der Zubilligung eines Vorbenutzungsrechts - Untergang einer Anwartschaft auf ein patentrechtliches Vorbenutzungsrecht - Ausschluss der nachträglichen Geltendmachung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 551
  • GRUR 1965, 411
  • DB 1965, 662
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 206/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.1965 - Ia ZR 151/63
    Billigkeitserwägungen sind, wie das Reichsgericht (in GRUR 1942, 34, 37) und der erkennende Senat (in GRUR 1964, 673, 675 - Kasten für Fußabtrittsroste) bereits ausgesprochen haben, kein selbständiges Tatbestandsmerkmal des § 7 Abs. 1 Satz 1 PatG, sondern nur ein Maßstab für die Bewertung der Benutzung oder der Veranstaltungen.
  • RG, 05.07.1900 - VI 160/00

    Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 07.01.1965 - Ia ZR 151/63
    Er schloß bei sachgemäßer Auslegung der Ausführungen des Beklagten in seinem Schriftsatz vom 22. Februar 1962 ein, daß der Beklagte Zeugenbeweis im Sinne des § 373 ZPO für möglicherweise entscheidungserhebliche Behauptungen, nämlich über die Benutzungshandlungen des Beklagten vor Anmeldung des Klagepatents erbieten wolle, welche den Gegenstand der früheren Vernehmung der beiden Zeugen im Nichtigkeitsverfahren gebildet haben (vgl. hierzu RGZ 46, 410, 414).
  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.1965 - Ia ZR 151/63
    Damit hat das Berufungsgericht unzulässigerweise einen nicht erhobenen Beweis, mit welchem nach Meinung des Beklagten gerade eine etwa schon vorhandene Auffassung des Berufungsgerichts erschüttert werden sollte, im voraus gewürdigt (vgl. hierzu BGH NJW 1951, 481, 482 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 22/50] und DRiZ 1959, 252 für den gleichliegenden Fall, daß das Gegenteil der unter Beweis gestellten Behauptung als erwiesen angesehen wird).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

    Auszug aus BGH, 07.01.1965 - Ia ZR 151/63
    Das Berufungsgericht hätte daher die Vernehmung der beiden Zeugen nur unter den Voraussetzungen ablehnen dürfen, unter welchen die Erhebung eines angebotenen Zeugenbeweises überhaupt abgelehnt werden kann (vgl. hierzu BGHZ 7, 116, 121 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 25/52]/22).
  • RG, 07.04.1904 - IV 370/03

    Gilt die Vorschrift, daß der zu Entmündigende persönlich unter Zuziehung eines

    Auszug aus BGH, 07.01.1965 - Ia ZR 151/63
    Im übrigen ist es nicht auszuschließen, daß das angefochtene Urteil auf dem gerügten Verfahrensverstoß beruht, daß also das Berufungsgericht ohne ihn in der Sache anders erkannt hätte (vgl. § 549 Abs. 1 Satz 1 ZPO; ferner RGZ 57, 330, 331).
  • BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.1965 - Ia ZR 151/63
    Damit hat das Berufungsgericht unzulässigerweise einen nicht erhobenen Beweis, mit welchem nach Meinung des Beklagten gerade eine etwa schon vorhandene Auffassung des Berufungsgerichts erschüttert werden sollte, im voraus gewürdigt (vgl. hierzu BGH NJW 1951, 481, 482 [BGH 12.04.1951 - IV ZR 22/50] und DRiZ 1959, 252 für den gleichliegenden Fall, daß das Gegenteil der unter Beweis gestellten Behauptung als erwiesen angesehen wird).
  • BGH, 04.06.1956 - III ZR 238/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.1965 - Ia ZR 151/63
    Es ist zwar richtig, daß der Tatrichter eine Beweisaufnahme ausnahmsweise dann ablehnen kann, wenn aufgrund des bisherigen Verhandlungs- und Beweisergebnisses jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, daß die beantragte neue Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben kann, wenn also von vornherein der völlige Unwert des Beweismittels ersichtlich ist, Das ist z.B. dann der Fall, wenn eine größere Anzahl der vernommenen Zeugen übereinstimmend das Gegenteil der unter Beweis gestellten Behauptungen bestätigt hat (vgl. hierzu BGH NJW 1956, 1480 mit weiteren Hinweisen).
  • RG, 03.02.1912 - I 632/10

    Übernimmt der Patentinhaber durch die Verleihung einer ausschließlichen Lizenz

    Auszug aus BGH, 07.01.1965 - Ia ZR 151/63
    Die hiernach von Anfang an eintretende gesetzliche Einschränkung des Patentschutzes (RGZ 78, 363, 366) entfallt, wie aus § 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 PatG hervorgeht, dann, wenn der Vorbénutzer den Betrieb, an welchen das Vorbenutzungsrecht gebunden ist, endgültig einstellt (vgl. hierzu Reimer, Kommentar zum Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 2. Aufl., § 7 PatG Anm. 17), oder wenn der Betrieb unter Ausschluß des mit ihm verbundenen Vorbenutzungsrechts vererbt oder veräußert wird., Ebenso wie reine Billigkeitserwägungen das Vorbenutzungsrecht im Einzelfall nicht entstehen lassen, können derartige Erwägungen das entstandene Vorbenutzungsrecht auch nicht zerstören.
  • RG, 04.01.1937 - I 128/36

    1. Wird ein vor dem 1. Oktober 1936 entstandenes Vorbenutzungsrecht dadurch

    Auszug aus BGH, 07.01.1965 - Ia ZR 151/63
    Seinem Wesen nach stellt das Vorbenutzungsrecht, das keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen zwischen Vorbenutzer und Patentinhaber schafft (vgl. hierzu getaner, Kommentar zum Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 2. Aufl., § 7 PatG Anm. 4), nicht eine Belastung des Rechts am Patent dar, sondern es bedeutet, daß ein Patentschutz von vornherein insoweit nicht entstehen kann, als der rechtlich geschützte Besitzstand eines Vorbenutzers reicht (RGZ 153, 321, 324 f).
  • BGH, 29.06.2017 - I ZR 9/16

    Zu den Voraussetzungen eines Vorbenutzungsrechts im Designrecht

    b) Das in § 41 Abs. 1 GeschmMG 2004 und § 41 Abs. 1 DesignG normierte Vorbenutzungsrecht sieht eine Ausnahme von der umfassenden alleinigen Berechtigung des Rechtsinhabers zur Benutzung seines Geschmacksmusters bzw. seines eingetragenen Designs vor (zum patentrechtlichen Vorbenutzungsrecht gemäß § 7 PatG aF vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 1965 - Ia ZR 151/63, GRUR 1965, 411, 413 - Lacktränkeinrichtung; zu § 12 PatG vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2001 - X ZR 32/99, GRUR 2002, 231, 234 - Biegevorrichtung).

    Ein Vorbenutzungsrecht schließt die Widerrechtlichkeit von bereits begonnenen oder beabsichtigten Benutzungshandlungen aus, die in den Schutzbereich des später eingetragenen Geschmacksmusters bzw. Designs eingreifen (zu § 7 PatG aF vgl. BGH, GRUR 1965, 411, 415 - Lacktränkeinrichtung).

  • BGH, 14.05.2019 - X ZR 95/18

    Schutzverkleidung - Patentanspruch: Sachlicher Umfang eines Vorbenutzungsrechts

    Das Vorbenutzungsrecht erlischt in diesem Fall vielmehr grundsätzlich nur dann, wenn der Vorbenutzer dieses Recht aufgibt (BGH, Urteil vom 7. Januar 1965 - Ia ZR 151/63, GRUR 1965, 411, 413 - Lacktränkeinrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16

    Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform

    Ein solcher Verzichtswille muss erkennbar hervortreten (BGH, GRUR 1965, 411 - Lacktränkeinrichtung), wobei auf das Gesamtverhalten vor der Anmeldung abzustellen ist (vgl. zu "Veranstaltungen" BGH, GRUR 1969, 35 - Europareise).
  • BGH, 03.06.1976 - X ZR 57/73

    Patent über die Herstellung und Gewinnung eines "Tylosin" genannten Antibiotikums

    Nach den allgemein gültigen Regeln über die Behauptungs- und Beweislast haben sie daher die tatsächlichen Umstände, die die Anwendung dieses ihr günstigen Rechtssatzes rechtfertigen, vorzutragen und notfalls zu beweisen (vgl. BGH GRUR 1965, 411, 415 - Lacktränkeinrichtung).
  • BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66

    Rechtmäßigkeit einer Versagung des Vorbenutzungsrechts - Anforderung an die

    Die Anwartschaft auf das Vorbenutzungsrecht geht unter und ein Vorbenutzungsrecht entsteht demnach nicht, wenn die Benutzungshandlungen vor der Anmeldung des Patents eines Dritten aus freien Stücken endgültig aufgegeben worden sind (BGH GRUR 1965, 411, 413 - Lacktränkeinrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 04.04.2013 - 2 U 72/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters betreffend einen

    Solche Umstände, welche die Rechtswidrigkeit der Benutzung eines technischen Schutzrechts ausschließen, gehören aber zur Darlegungs- und Beweislast des Anspruchsgegners (vgl. BGH, GRUR 1976, 581 - Tylosin; vgl. BGH, GRUR 1965, 411 - Lacktränkeeinrichtung; Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. A., § 139 Rn. 114 m.w.N.; Voß, in: Fitzner/Lutz/Bodewig, PatG, 2012, vor §§ 139 ff. Rn. 120).
  • LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 115/08

    Einrichtung zur zentralen Notlichtversorgung III

    Erforderlich ist, dass der Vorbenutzer seine Benutzungshandlungen nach der fremden Schutzrechtsanmeldung endgültig einstellt, weil er sich hiervon aus kaufmännischen Gründen keinen Nutzen verspricht (vgl. BGH GRUR 1965, 411, 413 - Lacktränkeinrichtung).
  • BGH, 11.11.1969 - VI ZR 88/68

    Voraussetzungen für ein Anspruch auf Ersatz des durch den Tod des Ehemannes

    Der in der Berufungsbegründung gestellte Antrag, K. zu vernehmen, zeigt, daß die Zweitbeklagte mit der urkundlichen Verwertung der im Ermittlungsverfahren aufgenommenen Vernehmungsniederschrift nicht einverstanden war (BGH 7. Januar 1965 - Ia ZR 151/63 - LM ZPO § 286 [E] Nr. 11).
  • LG Düsseldorf, 16.10.2014 - 4b O 97/13

    Metallbearbeitungsmaschinen

    Die Anwartschaft auf das Vorbenutzungsrecht geht unter, und ein Vorbenutzungsrecht entsteht demnach nicht, wenn die Benutzung vor dem Anmelde- bzw. Prioritätstag freiwillig endgültig oder für eine völlig unbestimmte Zeit wieder aufgegeben wird (BGH GRUR 1965, 411 - Lacktränkeeinrichtung; GRUR 1969, 35 - Europareise).
  • BGH, 16.03.1967 - Ia ZR 97/64

    Grundsätze für die Auslegung eines Patents - Anmeldung eines Patents für eine

    Die Benutzung eines fremden Patents ist von vornherein widerrechtlich und verpflichtet bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit als unerlaubte Handlung zum Schadensersatz (vgl. HG GRUR 1942, 207, 208 und BGH GRUR 1965, 411, 415 - Lacktränkeinrichtung II -).
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