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   BGH, 07.01.1992 - 1 StR 595/91   

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https://dejure.org/1992,4776
BGH, 07.01.1992 - 1 StR 595/91 (https://dejure.org/1992,4776)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1992 - 1 StR 595/91 (https://dejure.org/1992,4776)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1992 - 1 StR 595/91 (https://dejure.org/1992,4776)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens über die psychischen Auswirkungen der Tat bei der Geschädigten - Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision - Absehen von der Annahme eines minder schweren Falls der sexzuellen Nötigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21, § 178 Abs. 1, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1989 - 1 StR 594/89

    Nichtanhörung eines medizinischen Sachverständigen zu dem Vorbringen eines

    Auszug aus BGH, 07.01.1992 - 1 StR 595/91
    Da sich auch aus den Urteilsgründen hierzu nichts ergibt, sind jedenfalls insoweit die Anforderungen von § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO an eine ordnungsgemäße Aufklärungsrüge nicht erfüllt (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 3; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO, 24. Aufl. § 344 Rdn. 94; Pikart a.a.O. Rdn. 52 m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.03.1992 - 1 StR 716/91

    Drohung - Geschlechtsverkehr - Zufügung erheblicher Schmerzen - Androhung -

    Bei einer fortgesetzten Sexualstraftat, deren Einzelakte vor und nach der Vollendung des 14. Lebensjahres des Opfers liegen, bedarf es klarer Feststellungen darüber, bei (mindestens) wieviel Einzelakten § 176 StGB erfüllt ist und bei wieviel Einzelakten (nur) andere Straftatbestände erfüllt sind (vgl. BGH, Urt. vom 14. Mai 1986 3 StR 135/86; Beschl. vom 7. November 1990 - 3 StR 339/90 - und vom 7. Januar 1992 - 1 StR 595/91; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. vor § 52 Rdn. 25b).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 803/94

    Verwerfung einer sofortigen Beschwerde

    Dabei mag dahinstehen, welche Bedeutung es in diesem Zusammenhang hat, daß die Staatsanwaltschaft - die sich im übrigen auch selbst jederzeit um eine Erweiterung der Aussagegenehmigung hätte bemühen können - im Laufe der 18tägigen Hauptverhandlung auf entsprechende Bemühungen des Gerichts nicht hingewirkt hat (vgl. hierzu BGH b. Holtz MDR 1985, 629;Senatsurteil vom 7. Januar 1992 - 1 StR 595/91 jew.m.w.Nachw.).
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