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   BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96   

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https://dejure.org/1997,4198
BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96 (https://dejure.org/1997,4198)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1997 - 4 StR 601/96 (https://dejure.org/1997,4198)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1997 - 4 StR 601/96 (https://dejure.org/1997,4198)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberische Erpressung bei tatsächlich bestehender oder irrtümlich angenommener Forderung - Geltung des Grundsatzes in dubio pro reo für die Strafzumessung - Prävention als Strafzweck im Rahmen einer schuldangemessenen Strafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 16, § 253, § 46; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 336
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87

    Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
    Hätten nämlich die Angeklagten einen fälligen und einredefreien Anspruch durchsetzen wollen, so käme ein Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung nicht in Betracht; der Irrtum über das Bestehen der Forderung wäre Tatbestandsirrturn (vgl. BGHR StGB § 253, Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 253 Rdn. 14).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
    Im Hinblick auf die im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen sehr hohen Strafen ist zu besorgen, daß die Strafkammer dem Gedanken der Prävention ein zu großes Gewicht beigemessen und dabei außer acht gelassen hat, daß dieser Strafzweck nur innerhalb des Rahmens für die schuldangemessene Strafe berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 20, 264, 267; 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 34, 150, 151 [BGH 07.08.1986 - 4 StR 318/86]; 36, 1, 20 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 8; Spezialprävention 2).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
    Im Hinblick auf die im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen sehr hohen Strafen ist zu besorgen, daß die Strafkammer dem Gedanken der Prävention ein zu großes Gewicht beigemessen und dabei außer acht gelassen hat, daß dieser Strafzweck nur innerhalb des Rahmens für die schuldangemessene Strafe berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 20, 264, 267; 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 34, 150, 151 [BGH 07.08.1986 - 4 StR 318/86]; 36, 1, 20 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 8; Spezialprävention 2).
  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife -

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
    Im Hinblick auf die im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen sehr hohen Strafen ist zu besorgen, daß die Strafkammer dem Gedanken der Prävention ein zu großes Gewicht beigemessen und dabei außer acht gelassen hat, daß dieser Strafzweck nur innerhalb des Rahmens für die schuldangemessene Strafe berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 20, 264, 267; 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 34, 150, 151 [BGH 07.08.1986 - 4 StR 318/86]; 36, 1, 20 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 8; Spezialprävention 2).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86

    Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
    Im Hinblick auf die im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen sehr hohen Strafen ist zu besorgen, daß die Strafkammer dem Gedanken der Prävention ein zu großes Gewicht beigemessen und dabei außer acht gelassen hat, daß dieser Strafzweck nur innerhalb des Rahmens für die schuldangemessene Strafe berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 20, 264, 267; 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 34, 150, 151 [BGH 07.08.1986 - 4 StR 318/86]; 36, 1, 20 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 8; Spezialprävention 2).
  • BGH, 30.01.1990 - 1 StR 690/89

    Erpressung: Fehlende Absicht, sich zu Unrecht zu bereichern

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
    Hätten nämlich die Angeklagten einen fälligen und einredefreien Anspruch durchsetzen wollen, so käme ein Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung nicht in Betracht; der Irrtum über das Bestehen der Forderung wäre Tatbestandsirrturn (vgl. BGHR StGB § 253, Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 253 Rdn. 14).
  • BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95

    Tatbestandsirrtum - Raub - Räuberische Erpressung - Vorsatz - Unrechtmäßige

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
    Hätten nämlich die Angeklagten einen fälligen und einredefreien Anspruch durchsetzen wollen, so käme ein Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung nicht in Betracht; der Irrtum über das Bestehen der Forderung wäre Tatbestandsirrturn (vgl. BGHR StGB § 253, Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 253 Rdn. 14).
  • BGH, 15.07.1994 - 3 StR 315/94

    Generalprävention - Strafschärfung - Schuldangemessene Strafe

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
    Im Hinblick auf die im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen sehr hohen Strafen ist zu besorgen, daß die Strafkammer dem Gedanken der Prävention ein zu großes Gewicht beigemessen und dabei außer acht gelassen hat, daß dieser Strafzweck nur innerhalb des Rahmens für die schuldangemessene Strafe berücksichtigt werden darf (vgl. BGHSt 20, 264, 267; 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 34, 150, 151 [BGH 07.08.1986 - 4 StR 318/86]; 36, 1, 20 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 8; Spezialprävention 2).
  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 149/85

    Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für die Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
    Das Landgericht hat insoweit verkannt, daß der Zweifelssatz uneingeschränkt auch für die Strafzumessung gilt (vgl. BGH StV 1983, 456; 1986, 5; Dreher/Tröndle a.a.O. § 46 Rdn. 17 a).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 251/83

    Unmögliche Beurteilung der Strafzumessungsgründe an Hand der lückenhaften

    Auszug aus BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
    Das Landgericht hat insoweit verkannt, daß der Zweifelssatz uneingeschränkt auch für die Strafzumessung gilt (vgl. BGH StV 1983, 456; 1986, 5; Dreher/Tröndle a.a.O. § 46 Rdn. 17 a).
  • BGH, 25.02.2021 - 3 StR 204/20

    Verurteilung wegen Inbrandsetzung einer zur Unterbringung von Flüchtlingen

    Die Berücksichtigung generalpräventiver Umstände ist deshalb nur zulässig, soweit dabei der Bereich schuldangemessenen Strafens nicht überschritten wird (BGH, Urteile vom 28. Februar 1979 - 3 StR 24/79, BGHSt 28, 318, 326 f.; vom 7. August 1986 - 4 StR 318/86, BGHSt 34, 150, 151 f.; Beschluss vom 7. Januar 1997 - 4 StR 601/96, NStZ 1997, 336, 337 mwN).
  • BGH, 28.08.2018 - 4 StR 320/18

    Grundsätze der Strafzumessung (unzulässige strafschärfende Berücksichtigung

    Eine zum Nachteil des Angeklagten auf bloße Vermutungen hinsichtlich möglicherweise auftretender Spätfolgen der Tat gestützte Strafzumessung ist unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1997 - 4 StR 601/96, NStZ 1997, 336, 337; vom 7. Juli 1998 und vom 20. August 2003, jeweils aaO).
  • BGH, 16.01.2018 - 4 StR 597/17

    Strafzumessung (Berücksichtigung von verschuldeten Auswirkungen der Tat);

    Kann das Gericht hierzu keine sicheren Feststellungen treffen, darf sich das nicht zu Lasten des Angeklagten auswirken (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 2003 - 2 StR 285/03, NStZ-RR 2004, 41, 42; Beschluss vom 7. Januar 1997 - 4 StR 601/96, NStZ 1997, 336, 337).
  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 194/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Anwendung des

    Eine zum Nachteil des Angeklagten auf bloße Vermutungen hinsichtlich möglicherweise auftretender Spätfolgen der Tat gestützte Strafzumessung ist unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1997 - 4 StR 601/96, NStZ 1997, 336, 337; vom 7. Juli 1998 und vom 20. August 2003, jeweils aaO).
  • BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97

    Anforderungen an die Strafbemessung und Geltung des Zweifelsatzes - Teilweise

    Eine zum Nachteil des Angeklagten auf bloße Vermutungen hinsichtlich möglicherweise auftretender Spätfolgen der Tat gestützte Strafzumessung ist unzulässig (vgl. BGH bei Theune NStZ 1986, 493; BGH NStZ 1997, 336, 337).
  • BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01

    Besondere Schwere der Schuld; Zweifelsgrundsatz; In dubio pro reo;

    Im übrigen erscheint es fraglich, ob es überhaupt möglich ist, aus dem Verhalten eines Angeklagten im Verfahren für ihn nachteilige sichere Schlüsse auf seine Einstellung zur Tat ziehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - und vom 7. Januar 1997 - 4 StR 601/96).
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