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   BGH, 07.01.2008 - II ZR 234/06   

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https://dejure.org/2008,2709
BGH, 07.01.2008 - II ZR 234/06 (https://dejure.org/2008,2709)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2008 - II ZR 234/06 (https://dejure.org/2008,2709)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2008 - II ZR 234/06 (https://dejure.org/2008,2709)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Verfahrensrüge zu einem kassatorischen Urteil bei Beanstandung vom Berufungsgericht angestellter materiellrechtlicher Überlegungen

  • Judicialis

    ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ordnungsgemäße Verfahrensrüge?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 585
  • MDR 2008, 462
  • FamRZ 2008, 782
  • WM 2008, 710
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.06.1972 - II ZR 113/70

    Berücksichtigung ausländischer Exportverbote - Nigeria-Fall

    Auszug aus BGH, 07.01.2008 - II ZR 234/06
    Dass das Revisionsgericht aus prozessökonomischen Gründen auch zur Nachprüfung nicht bindender sachlich-rechtlicher Ausführungen des Berufungsgerichts berechtigt ist (vgl. BGHZ 31, 358, 364; BGHZ 59, 82, 84), die ihrerseits den Tatrichter nicht bindet, wie die Revision richtig erkennt, führt entgegen der Auffassung der Revision nicht dazu, dass allein mit Angriffen gegen solche Erörterungen im Berufungsurteil ein Verfahrensmangel dargelegt ist.

    Sie beanstandet einige vom Berufungsgericht angestellte materiellrechtliche Überlegungen, die im weiteren Verfahren nicht bindend sind (vgl. BGHZ 31, 358, 364; BGHZ 59, 82, 84; BGHZ 163, 223, 233), will dazu, ohne die Entscheidung zur Zurückverweisung in Frage zu stellen, eine Art gutachterliche Stellungnahme des Senats erreichen und Vortrag des Beklagten, den das Berufungsgericht für unsubstantiiert oder unerheblich gehalten hat, berücksichtigt wissen.

  • BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

    Auszug aus BGH, 07.01.2008 - II ZR 234/06
    Dass das Revisionsgericht aus prozessökonomischen Gründen auch zur Nachprüfung nicht bindender sachlich-rechtlicher Ausführungen des Berufungsgerichts berechtigt ist (vgl. BGHZ 31, 358, 364; BGHZ 59, 82, 84), die ihrerseits den Tatrichter nicht bindet, wie die Revision richtig erkennt, führt entgegen der Auffassung der Revision nicht dazu, dass allein mit Angriffen gegen solche Erörterungen im Berufungsurteil ein Verfahrensmangel dargelegt ist.

    Sie beanstandet einige vom Berufungsgericht angestellte materiellrechtliche Überlegungen, die im weiteren Verfahren nicht bindend sind (vgl. BGHZ 31, 358, 364; BGHZ 59, 82, 84; BGHZ 163, 223, 233), will dazu, ohne die Entscheidung zur Zurückverweisung in Frage zu stellen, eine Art gutachterliche Stellungnahme des Senats erreichen und Vortrag des Beklagten, den das Berufungsgericht für unsubstantiiert oder unerheblich gehalten hat, berücksichtigt wissen.

  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

    Auszug aus BGH, 07.01.2008 - II ZR 234/06
    Die dadurch verursachten Kosten fallen der Anschlussrevisionsklägerin zur Last (vgl. BGHZ 4, 229, 230; 80, 146, 149).
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus BGH, 07.01.2008 - II ZR 234/06
    Sie beanstandet einige vom Berufungsgericht angestellte materiellrechtliche Überlegungen, die im weiteren Verfahren nicht bindend sind (vgl. BGHZ 31, 358, 364; BGHZ 59, 82, 84; BGHZ 163, 223, 233), will dazu, ohne die Entscheidung zur Zurückverweisung in Frage zu stellen, eine Art gutachterliche Stellungnahme des Senats erreichen und Vortrag des Beklagten, den das Berufungsgericht für unsubstantiiert oder unerheblich gehalten hat, berücksichtigt wissen.
  • BGH, 18.02.1997 - XI ZR 317/95

    Anfechtung einer im Berufungsverfahren erfolgten Aufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 07.01.2008 - II ZR 234/06
    Mit der Rüge, dass keine Beweisaufnahme erforderlich war und durch Sachurteil hätte entschieden werden müssen, können auch sachlich-rechtliche Ausführungen des Berufungsgerichts zur Überprüfung gestellt werden (BGH Beschl. v. 18. Februar 1997 - XI ZR 317/95, NJW 1997, 1710).
  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus BGH, 07.01.2008 - II ZR 234/06
    Die dadurch verursachten Kosten fallen der Anschlussrevisionsklägerin zur Last (vgl. BGHZ 4, 229, 230; 80, 146, 149).
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 11/16

    Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des

    Die Revision wendet sich nicht - wozu es einer Verfahrensrüge bedurft hätte (siehe hierzu BGH, Beschluss vom 7. Januar 2008 - II ZR 234/06, WM 2008, 710 Rn. 1; Musielak/Voit/Ball, aaO, § 538 Rn. 37; Zöller/Heßler, aaO, § 538 Rn. 62) - gegen die vom Berufungsgericht aus den Gründen des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO vorgenommene Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht.
  • BGH, 01.03.2011 - II ZR 83/09

    Kommanditgesellschaft: Klagegegner für die Feststellung der Nichtigkeit von

    Allein die Beanstandung vom Berufungsgericht angestellter materiellrechtlicher Überlegungen ohne Darlegung, dass durch Sachurteil hätte entschieden werden müssen, ist keine ordnungsgemäße Verfahrensrüge (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2008 - II ZR 234/06, NJW-RR 2008, 585 Rn. 1).
  • OLG Dresden, 14.02.2017 - 4 U 1256/16

    Haftung kommunaler Gebietskörperschaften für Behandlungsfehler bei

    Allerdings könnte eine Revision des Beklagten zu 1) nicht auf diesen Gesichtspunkt, sondern ausschließlich darauf gestützt werden, dass die Aufhebung und Zurückverweisung gesetzwidrig erfolgt ist (vgl. BGH NJW-RR 2008, 585; HK-ZPO/Wöstmann, 7. Aufl. § 538 Rn 20 m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.03.2020 - 4 U 204/19
    Muss mithin davon ausgegangen werden, dass die Schadensentwicklung abgeschlossen ist, fehlt das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse, weil der Kläger für bereits entstandene Schäden und Aufwendungen das mit der Feststellungsklage verfolgte Ziel mit einer Klage auf Leistung erreichen kann (vgl. dazu BGH, Urteil vom 15. Januar 2009 - VI ZR 53/07, MDR 2008, 462, juris, Rn. 6).
  • LG Stuttgart, 20.03.2019 - 19 S 17/18

    Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage bei einer

    Maßgeblich kommt es darauf an, ob die Verwerfung der Berufung auf Gründen beruhte, die bereits zum Zeitpunkt der Anschließung gegeben waren (MünchKommZPO/Rimmelspacher, aaO., § 524 Rn. 60; BGH, Beschluss vom 07.01.2008 - II ZR 234/06).
  • OLG Hamburg, 03.11.2017 - 3 U 53/16

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Beseitigung von Pflanzkästen und

    Es ist anerkannt, dass derjenige, der sich mit seiner Anschlussberufung einer von vornherein unzulässigen Berufung anschließt, auch die mit seinem Anschlussrechtsmittel verbundenen Kosten zu tragen hat (s. dazu BGH, NJW-RR 2007, 786 , Tz. 8; NJW-RR 2008, 585, 586, Tz. 4; NJW 1981, 1790 [unselbständige Anschlussrevision]; OLG Nürnberg, NJW-RR 2013, 124, 127; MDR 1989, 648 ; ebenso auch Ball, a.a.O., Rn. 31a; Heßler in: Zöller, ZPO , 31. Aufl. 2016, § 524 , Rn. 43; Althammer, in: Stein/Jonas, ZPO , 22. Aufl. 2013, Bd. 6, § 516, Rn. 21; Muthorst, ebd., 23. Aufl. 2017, Bd. 2, § 97 , Rn. 5; Baumbach, ZPO , 75. Aufl. 2017, § 524 , Rn. 27; Oberheim, in: Prütting/Gehrlein, ZPO , 9. Aufl. 2017, § 524 , Rn. 32).
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