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   BGH, 07.01.2009 - 3 StR 511/08   

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https://dejure.org/2009,3773
BGH, 07.01.2009 - 3 StR 511/08 (https://dejure.org/2009,3773)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2009 - 3 StR 511/08 (https://dejure.org/2009,3773)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - 3 StR 511/08 (https://dejure.org/2009,3773)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Gasexplosion rechtskräftig

  • wz-newsline.de (Pressebericht, 04.02.2009)

    Krahestraße: Lebenslang für Nieder - endgültig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 5.2.2009)

    Lebenslänglich für Hauseigentümer wegen Gasexplosion bestätigt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • wz-newsline.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 25.03.2011)

    Luxus-Haft für Heinz Nieder?

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 24.04.2009)

    Sechsfachmörder gefasst: Kommissar Zufall hilft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 133
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 07.01.2009 - 3 StR 511/08
    Dies entspricht dem Anrechnungsmaßstab des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB und übersteigt damit - auch in Ansehung des Umstands, dass der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist - deutlich das Maß, das der Bundesgerichtshof für die Kompensation vorgegeben hat (vgl. BGH - GS - BGHSt 52, 124 Rdn. 56).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 07.01.2009 - 3 StR 511/08
    Das Landgericht hat - erkennbar den Vorgaben der 3. Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2006, 672) folgend - den gesamten Zeitraum von neun Monaten zwischen der Anklageerhebung und dem Beginn der ersten Hauptverhandlung, den Zeitraum von zwei Jahren und einem Monat von der Einlegung der Revision gegen das erste Urteil des Landgerichts Düsseldorf bis zur Rückkehr der Akten aus der Revisionsinstanz sowie - was aus dem Urteilszusammenhang erhellt - einen Zeitraum von gut einem Jahr für die nicht ausreichend straff geführte zweite Hauptverhandlung als Verfahrensverzögerung festgestellt.
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