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   BGH, 07.01.2010 - 4 StR 413/09   

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https://dejure.org/2010,739
BGH, 07.01.2010 - 4 StR 413/09 (https://dejure.org/2010,739)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2010 - 4 StR 413/09 (https://dejure.org/2010,739)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2010 - 4 StR 413/09 (https://dejure.org/2010,739)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 222 StGB; § 261 StPO; § 13 Abs. 1 StGB
    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Tod eines ausländischen Inhaftierten auf einer Polizeistation; fahrlässige Tötung (Unterlassung; unverzügliche Reaktion auf Feuergefahren; Pflichtwidrigkeitszusammenhang: Vermeidbarkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 340 StGB
    Körperverletzung mit Todesfolge im Amt: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Freispruch; erforderliche Maßnahmen zur Rettung eines gefesselten Untergebrachten bei Brand in der Gewahrsamszelle

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Prüfung auf Rechtsfehler eines Urteils durch das Revisionsgericht; Anforderungen an die Vollständigkeit eines Urteils

  • rewis.io

    Körperverletzung mit Todesfolge im Amt: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Freispruch; erforderliche Maßnahmen zur Rettung eines gefesselten Untergebrachten bei Brand in der Gewahrsamszelle

  • ra.de
  • rewis.io

    Körperverletzung mit Todesfolge im Amt: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Freispruch; erforderliche Maßnahmen zur Rettung eines gefesselten Untergebrachten bei Brand in der Gewahrsamszelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Anforderungen an die Prüfung auf Rechtsfehler eines Urteils durch das Revisionsgericht; Anforderungen an die Vollständigkeit eines Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch im Fall "Ouri Jallow" aufgehoben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ouri Jallow

  • stern.de (Pressebericht)

    Feuertod in Gefängniszelle: Der Fall Oury Jalloh wird neu aufgerollt

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Kurzinformation)

    Freispruch im Fall »Oury Jalloh« aufgehoben

  • spiegel.de (Pressebericht, 07.01.2010)

    Prozess um toten Ouri Jallow: Vier Rätsel für die Richter

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 08.01.2010)

    Fall Jalloh: BGH kippt Freispruch - "Bedenkenlos und grottendämlich"

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Solidarisches Schweigen

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.12.2009)

    Verbrannter Asylbewerber // Bundesanwaltschaft fordert Bestätigung des Jallow-Urteils

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Richterliche Überzeugungsbildung: "Die Suche nach der Wahrheit wäre naiv"

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 407
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 07.01.2010 - 4 StR 413/09
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 f.; Senat, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 StR 15/04, wistra 9 2004, 432, jew. m. w. N.).
  • BGH, 24.06.2004 - 4 StR 15/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch; wahlweise Verurteilung wegen Betruges

    Auszug aus BGH, 07.01.2010 - 4 StR 413/09
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 f.; Senat, Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 StR 15/04, wistra 9 2004, 432, jew. m. w. N.).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 07.01.2010 - 4 StR 413/09
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 1996 - 3 StR 183/96, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11).
  • BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02

    Vollendeter Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz (lebensgefährdende Behandlung);

    Auszug aus BGH, 07.01.2010 - 4 StR 413/09
    Im Ansatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass ein (pflichtwidriges) Unterlassen des Angeklagten für den konkreten Todeseintritt nur dann ursächlich geworden wäre, wenn der Tod O. J. s, so wie er konkret eingetreten ist, durch ein sofortiges und sachgerechtes Eingreifen des Angeklagten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juni 2002 - 4 StR 51/02, NStZ-RR 2002, 303 m. N.).
  • OLG Bamberg, 22.02.2011 - 3 Ss 136/10

    Subjektiver Tatbestand bei exhibitionistischer Handlung und Erregung öffentlichen

    Rechtsfehlerhaft in diesem Sinne ist die Beweiswürdigung deshalb auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung überspannte bzw. übertriebene Anforderungen gestellt sind (OLG Bamberg aaO.; BGHSt 10, 208/209 ff.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 22 und 25 und BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6, 13; BGH NJW 1988, 3273 f.; BGH NStZ 2004, 35 f.; BGH, Urteil vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06 sowie zuletzt BGH NStZ 2010, 407 ff.; BGH NJW 2010, 1087 ff. = JR 2010, 353 ff. und Urteil vom 13.01.2010 - 1 StR 247/09, jeweils m.w.N.; vgl. auch KK/Schoreit StPO 6. Aufl. § 261 Rn. 4 und 51 sowie Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 261 Rn. 3, 26 und 38).
  • LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23

    Schule, Lehrer, Gesundheitsdaten, Aufsichtspflicht, Schulausflug, Klassenfahrt,

    Eine pflichtwidrige Unterlassung kann grundsätzlich nur angelastet werden, wenn der strafrechtlich relevante Erfolg bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre, der Erfolg also vermeidbar gewesen wäre (BGH, Urteile vom 07.01.2010, Az. 4 StR 413/09, Rn. 10 zitiert nach juris, vom 06.11.2002, Az. 5 StR 281/01, Rn. 49 zitiert nach juris, und vom 19.01.1988, Az. 1 StR 635/87, Rn. 9 zitiert nach juris; Bosch, in: Schönke/Schröder, 30. Aufl. 2019, StGB § 13 Rn. 61).
  • BGH, 30.09.2010 - 4 StR 150/10

    Untreue (Vermögensnachteil; Verwendung verbleibender Drittmittel;

    Sie ist aber rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 31. März 1999 - 5 StR 689/98, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33; vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 f. und vom 7. Januar 2010 - 4 StR 413/09, NStZ 2010, 407, 408).
  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    Das ist etwa der Fall, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert werden, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; BGH NJW 2008, 2792; NStZ 2010, 407; NStZ-RR 2010, 182).
  • OLG Bamberg, 30.03.2010 - 3 Ss 100/09

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

    Die Beweiswürdigung eines freisprechenden Urteils ist auch dann rechtsfehlerhaft, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung übertriebene Anforderungen gestellt werden (u.a. Anschluss an BGHSt 10, 208, 209 ff.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 22 und 25 und § 267 Abs. 5 Freispruch 6, 13; BGH NJW 1988, 3273 f.; BGH NStZ 2004, 35 f. sowie zuletzt BGH, Urt. v. 07.01.2010 - 4 StR 413/09, 12.01.2010 - 1 StR 272/09 = NJW 2010, 1087 ff. und 13.01.2010 - 1 StR 247/09).

    19 Rechtsfehlerhaft in diesem Sinne ist die Beweiswürdigung deshalb aber auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung überspannte bzw. übertriebene Anforderungen gestellt sind (BGHSt 10, 208/209 ff.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 22 und 25 und BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6, 13; BGH NJW 1988, 3273 f.; BGH NStZ 2004, 35 f.; BGH, Urteil vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06 sowie zuletzt BGH, Urteile vom 07.01.2010 - 4 StR 413/09, vom 12.01.2010 - 1 StR 272/09 = NJW 2010, 1087 ff. und vom 13.01.2010 - 1 StR 247/09, jeweils m.w.N.; vgl. auch KK/Schoreit StPO 6. Aufl. § 261 Rn. 4 und 51 sowie Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 261 Rn. 3, 26 und 38).

  • OLG Bamberg, 12.11.2014 - 3 OLG 8 Ss 136/14

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen

    Rechtsfehlerhaft in diesem Sinne ist die Beweiswürdigung deshalb auch, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung überspannte bzw. übertriebene Anforderungen gestellt sind (vgl. nur BGH NStZ 2010, 407; StV 2014, 416, jeweils m.w.N.; KK/ Ott StPO 7. Aufl. § 261 Rn. 4, 51 ff.; M e y e r - G o ßn e r /Schmitt StPO 57. Aufl. § 261 Rn. 26, 38, 41).
  • OLG Bamberg, 25.04.2012 - 3 Ss OWi 468/12

    Inhalt eines freisprechenden Urteils im Bußgeldverfahren; Wirkung der Zweifel an

    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung deshalb auch dann, wenn an die zur Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung überspannte bzw. übertriebene Anforderungen gestellt sind (BGHSt 10, 208/209 ff.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 7, 22 und 25 und BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 6, 13; BGH NJW 1988, 3273 f.; BGH NStZ 2004, 35 f.; BGH, Urteil vom 01.02.2007 - 4 StR 474/06 sowie zuletzt BGH, Urteile vom 07.01.2010 - 4 StR 413/09, vom 12.01.2010 - 1 StR 272/09 und vom 13.01.2010 - 1 StR 247/09, jeweils m.w.N.; vgl. auch KK/Schoreit StPO 6. Aufl. § 261 Rn. 4 und 51 sowie Meyer-Goßner StPO 55. Aufl. § 261 Rn. 3, 26 und 38).
  • BGH, 20.11.2013 - 2 StR 460/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil)

    Das ist etwa der Fall, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert werden, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2008, 2792, 2793; NStZ 2010, 407, 408; NStZ-RR 2010, 182).
  • BGH, 23.11.2016 - 2 StR 222/16

    Lückenhafte Beweiswürdigung

    Das ist etwa der Fall, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht berücksichtigt oder nahe liegende Schlussfolgerungen nicht erörtert werden, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2008, 2792, 2793; NStZ 2010, 407, 408; NStZ-RR 2010, 182; Senat, Beschluss vom 20. November 2013 - 2 StR 460/13).
  • OLG Köln, 19.01.2021 - 1 RVs 11/21
    Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn ein Angeklagter allein oder überwiegend durch die Angaben tatbeteiligter Zeugen überführt werden soll (BGH NStZ-RR 1996, 300; BGH NStZ-RR 2001, 174 [175]; BGH [07.01.10] NStZ 2010, 407 [408]; BGH NStZ 2011, 108 [109]; SenE v. 24.03.2000 - Ss 113/00 - SenE v. 30.10.2007 - 81 Ss 152/07 - SenE v. 31.10.2008 - 81 Ss 93/08 -).
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