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   BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79   

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BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79 (https://dejure.org/1980,752)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1980 - 4 StR 654/79 (https://dejure.org/1980,752)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1980 - 4 StR 654/79 (https://dejure.org/1980,752)
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Manipulation Kilometerstand

§ 268 StGB, Kriterium der Abtrennbarkeit, Tachostand ist keine technische Aufzeichnung

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Betruges in Tateinheit mit Fälschung technischer Aufzeichnungen, wegen gemeinschaftlicher Unterschlagung und wegen gemeinschaftlichen Vortäuschens einer Straftat - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Möglichkeit der Bewertung ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kilometerstand ist keine technische Aufzeichnung i. S. des § 268 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 268

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 204
  • NJW 1980, 1638
  • MDR 1980, 592
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • Drs-Bund, 04.10.1962 - BT-Drs IV/650
    Auszug aus BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79
    Danach war Anlaß für diese Norm die Tatsache, daß die fortschreitende technische Entwicklung dazu geführt hatte, allenthalben Geräte zu verwenden, die selbsttätig rechtlich erhebliche Zustände, Geschehensabläufe oder Vorgänge sowie Meß- oder Rechenwerte in Aufzeichnungen festhalten (vgl. Begründung zu § 306 im Entwurf 1962, BT-Drucks. IV/650 S. 481).

    Soweit sich nicht aus ihren wesensmäßigen Besonderheiten etwas anderes ergibt, so bezüglich des Erfordernisses der Verkörperung eines Gedankens oder des Erfordernisses des Hinweises auf einen bestimmten Aussteller (vgl. Entwurfsbegründung zu § 306 E 1962, BT-Drucks. IV/650 S. 482; Protokoll der Sitzungen des Sonderausschusses V, S. 2409, 2410 - Corves - sowie 2412 ff), sind deshalb an den Begriff der technischen Aufzeichnung die entsprechend gleichen Anforderungen wie an den Begriff der Urkunde zu stellen.

    Solche Diagramme wurden wegen ihrer Vollkommenheit und Zuverlässigkeit als derart hochwertige Beweismittel erachtet, daß ihnen strafrechtlicher Schutz nicht versagt werden dürfe (vgl. Niederschriften über die Sitzungen der Großen Strafrechtskommission Bd. VI S. 150, 156/157 - Tröndle; Bd. VIII S. 490 - Bemerkungen zu § 266 Abs. 4 im Umdruck J 64; S. 15 ff - Tröndle; Entwurfsbegründung zu § 306 Entwurf 1962, BT-Drucks. IV/650, S. 481).

  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4094
    Auszug aus BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79
    Diese Bestimmung geht auf § 306 Abs. 3 des Entwurfes 1962 zurück (vgl. BT-Drucks. V/4094 S. 37), der die technische Aufzeichnung mit "Aufzeichnung eines Meßwertes, Zustandes oder Geschehensablaufs ..." umschrieb.

    Es sollte durch die Änderung eine Wiederholung des Wortes "Aufzeichnung" vermieden und der Begriff der technischen Aufzeichnung besser umschrieben werden (vgl. Erster Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, BT-Drucks. V/4094 S. 37).

  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79
    Bei der Auslegung von Gesetzen ist zunächst vom Wortlaut auszugehen (vgl. BGHSt 14, 116, 118; 27, 45, 50) [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76].
  • BGH, 06.02.1979 - 1 StR 648/78

    Unrichtige Aufzeichnung eines Fahrtenschreibers - Verurteilung wegen Fälschung

    Auszug aus BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79
    Dasselbe gilt für die "Fahrtschreiber" Entscheidung des 1. Strafsenats (BGHSt 28, 300).
  • OLG Frankfurt, 13.09.1978 - 1 Ss 29/78
    Auszug aus BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79
    Der Senat gibt damit nach erneuter Prüfung seine im Beschluß vom 21. Dezember 1972 (4 StR 566/72) unter Hinweis auf die Kommentierung bei Schönke/Schröder in der 16. Aufl. vertretene gegenteilige Auffassung auf, daß jede Darstellung von nur gewisser Dauerhaftigkeit, insbesondere auch die auf Bestandteilen des technischen Gerätes erscheinende Aussage, Schutzobjekt im Sinne des § 268 StGB sei (so OLG Frankfurt NJW 1979, 118 mit zustimmender Anmerkung Sonnen, JA 1979, 168; LG Marburg, MDR 1973, 65 f [LG Marburg 30.06.1972 - 7 Ls 58/71 Ns]; Samson in SK, § 268 StGB, Rdn. 12; Schönke/Schröder/Cramer, 20. Aufl., § 268 StGB, Rdn. 9; Preisendanz, 30. Aufl., § 268 StGB, Anm. 3 b; Schilling, Fälschung technischer Aufzeichnungen, 1970 S. 10 f; Blei, JA 1971, 724 f).
  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe -

    Auszug aus BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79
    Damit sind solche Milderungsgründe gemeint, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen und einfachen Milderungsgründen Ausnahmecharakter haben und von besonderem Gewicht sind (vgl. BGH DRiZ 1974, 62; BGHSt 24, 3, 5; 24, 360, 363; 25, 142, 144; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 622/78).
  • BGH, 19.07.1978 - 2 StR 251/78

    Wiederholte Entscheidung einer vorgelegten Rechtsfrage

    Auszug aus BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79
    Der Beschluß des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 1978 - 2 StR 251/78 (VM 1979, 42) steht der Entscheidung nicht entgegen.
  • BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73

    Angabe der Gründe für die Zubilligung mildernder Umstände in einem Urteil -

    Auszug aus BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79
    Damit sind solche Milderungsgründe gemeint, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen und einfachen Milderungsgründen Ausnahmecharakter haben und von besonderem Gewicht sind (vgl. BGH DRiZ 1974, 62; BGHSt 24, 3, 5; 24, 360, 363; 25, 142, 144; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 622/78).
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 562/59
    Auszug aus BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79
    Bei der Auslegung von Gesetzen ist zunächst vom Wortlaut auszugehen (vgl. BGHSt 14, 116, 118; 27, 45, 50) [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76].
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 07.02.1980 - 4 StR 654/79
    Damit sind solche Milderungsgründe gemeint, die im Vergleich mit gewöhnlichen, durchschnittlichen, allgemeinen und einfachen Milderungsgründen Ausnahmecharakter haben und von besonderem Gewicht sind (vgl. BGH DRiZ 1974, 62; BGHSt 24, 3, 5; 24, 360, 363; 25, 142, 144; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 622/78).
  • BGH, 20.12.1978 - 2 StR 622/78

    Voraussetzung der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - "Besondere

  • BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72

    Aussetzung höherer Jugendstrafe

  • LG Marburg, 30.06.1972 - 7 Ls 58/71
  • BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14

    Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen (Begriff des Verfälschens;

    Abweichend von § 267 StGB ist der Wahrheitsschutz aber nicht auf einen Aussteller, sondern auf die Herkunft aus einem vorgegebenen unbeeinflussten Herstellungsvorgang eines selbsttätig und ordnungsgemäß arbeitenden technischen Geräts bezogen (vgl. BGHSt 28, 300, 304; 29, 204, 207; BGHR StGB § 268 Aufzeichnung 1; so auch die explizite Vorstellung des Gesetzgebers, vgl. Begr. E 1962, BT-Drucks. IV/650 S. 481 f.).

    Dieses Vertrauen missbraucht der Fälscher, indem er den Anschein erweckt, die von ihm beeinflussten Zeichen seien das Ergebnis der von der Maschine automatisch und selbstständig vorgenommenen Klassifikation (vgl. BGHSt 28, 300, 304; 29, 204, 207; BGH, Beschluss vom 5. Juli 1990 - 1 StR 135/90, BGHR StGB § 268 Aufzeichnung 1).

    (1) Darstellung in diesem Sinne sind Aufzeichnungen, bei denen die Informationen in einem selbstständig verkörperten, vom Gerät abtrennbaren Stück enthalten sind (vgl. BGHSt 29, 204, 205).

    Daran fehlt es, wenn etwa Mess- oder Rechenergebnisse wie bei dem Kilometerstand eines Tachometers am Kraftfahrzeug (vgl. BGHSt 29, 204, 208), einer Waage (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 1990 - 1 StR 135/90, BGHR StGB § 268 Aufzeichnung 1) oder einem Strom- oder Wasserzähler mit ablesbarem Display nur momentan wahrnehmbar sind.

    Ohne dass es auf bestimmte technische Merkmale wie Gütesiegel, Zulassung durch eine Prüfstelle oder Eichung ankäme, fallen darunter alle Geräte, die menschliches Handeln technisch ersetzen (vgl. BGHSt 29, 204, 208).

  • BGH, 26.11.2003 - 2 StR 302/03

    Fälschung technischer Aufzeichnungen (Wegstreckenanzeige / Kilometerstand in

    Die Wegstreckenanzeige (Kilometerstand) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne des § 268 StGB (BGHSt 29, 204).
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