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   BGH, 07.02.2006 - KRB 2/05 (1)   

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https://dejure.org/2006,8193
BGH, 07.02.2006 - KRB 2/05 (1) (https://dejure.org/2006,8193)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2006 - KRB 2/05 (1) (https://dejure.org/2006,8193)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - KRB 2/05 (1) (https://dejure.org/2006,8193)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Entstehung eines zur Erhöhung des Bußgeldrahmens führenden Mehrerlöses bei den Nebenbetroffenen; Möglichkeit der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss im Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. § 79 Abs. 5 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 10.10.2005 - 81 Ss OWi 41/05

    Kostenentscheidung bei Zurückweisung des Antrags auf Nachholung des rechtlichen

    Auszug aus BGH, 07.02.2006 - KRB 2/05
    Den Antragstellerinnen sind die Verfahrenskosten aufzuerlegen, weil das Verfahren einen Gebührentatbestand (KV 4500) auslöst (vgl. OLG Köln StraFo 2005, 484).
  • BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge betreffend die Zurückweisung einer

    Den Antragstellern sind in entsprechender Anwendung des § 201 Abs. 1 BRAO die Kosten des Rügeverfahrens aufzuerlegen, weil dieses einen Gebührentatbestand (§ 131 d KostO) auslöst (BGH, Beschl. v. 7. Februar 2006 - KRB 2/05).
  • BGH, 21.03.2007 - AnwZ (B) 87/05

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Dem Antragsteller sind in entsprechender Anwendung des § 201 Abs. 1 BRAO die Kosten des Rügeverfahrens aufzuerlegen, weil dieses einen Gebührentatbestand (§ 131 d KostO) auslöst (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Februar 2006 - KRB 2/05; Senatsbeschluss v. 15. Mai 2006 - AnwZ(B) 11/05).
  • BGH, 15.05.2006 - AnwZ (B) 11/05

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Dem Antragsteller sind in entsprechender Anwendung des § 201 Abs. 1 BRAO die Kosten des Rügeverfahrens aufzuerlegen, weil dieses einen Gebührentatbestand (§ 131 d KostO) auslöst (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2006 - KRB 2/05; OLG Köln NStZ 2006, 181).
  • BGH, 26.03.2007 - AnwZ (B) 102/05
    4 Den Antragstellern sind in entsprechender Anwendung des § 201 Abs. 1 BRAO die Kosten des Rügeverfahrens aufzuerlegen, weil dieses einen Gebührentatbestand (§ 131 d KostO) auslöst (BGH, Beschl. v. 7. Februar 2006 - KRB 2/05).
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