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   BGH, 07.02.2008 - IX ZB 47/05   

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https://dejure.org/2008,7188
BGH, 07.02.2008 - IX ZB 47/05 (https://dejure.org/2008,7188)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2008 - IX ZB 47/05 (https://dejure.org/2008,7188)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - IX ZB 47/05 (https://dejure.org/2008,7188)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Insolvenzgerichts zum Hinweis auf die vom Schuldner einzuhaltende Frist für einen Restschuldbefreiungsantrag; Zustellung eines Schriftstücks per Post

  • Judicialis

    InsO § 7; ; InsO § ... 8 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 8 Abs. 1 Satz 3; ; InsO § 286 bis 303; ; InsO § 287 Abs. 1; ; InsO § 289 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 175 Abs. 1 Satz 3 a.F.; ; ZPO § 184 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 184 Abs. 2 S. 1; InsO § 287 Abs. 1 (a.F.)
    Fristbeginn bei Zustellung eines Schriftstücks durch Aufgabe zur Post; Anforderungen an den Hinweis des Schuldners auf die Frist für den Restschuldbefreiungsantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 176/03

    Zulässigkeit eines Eigenantrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach

    Auszug aus BGH, 07.02.2008 - IX ZB 47/05
    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass das Insolvenzgericht den Schuldner auf die Frist für den Restschuldbefreiungsantrag hinzuweisen hat (BGHZ 162, 181, 184).

    Hat es das Insolvenzgericht versäumt, den Schuldner auf die Frist des § 287 Abs. 1 InsO hinzuweisen, ist ein erst später gestellter Restschuldbefreiungsantrag nicht verfristet (vgl. BGHZ 162, 181, 186 f).

  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 140/02

    Nachweis der Zustellung des Insolvenzeröffnungsbeschlusses vor öffentlicher

    Auszug aus BGH, 07.02.2008 - IX ZB 47/05
    Die Zustellung durch Aufgabe zur Post kann an Personen im In- und Ausland erfolgen; § 8 Abs. 1 Satz 2 InsO ist lediglich eine Rechtsfolgenverweisung (BGH, Beschl. v. 13. Februar 2003 - IX ZB 368/02, ZIP 2003, 726, 727; v. 20. März 2003 - IX ZB 140/02, ZIP 2003, 768, 769).
  • BGH, 13.02.2003 - IX ZB 368/02

    Anforderungen an die Zustellung von Entscheidungen des Insolvenzgerichts

    Auszug aus BGH, 07.02.2008 - IX ZB 47/05
    Die Zustellung durch Aufgabe zur Post kann an Personen im In- und Ausland erfolgen; § 8 Abs. 1 Satz 2 InsO ist lediglich eine Rechtsfolgenverweisung (BGH, Beschl. v. 13. Februar 2003 - IX ZB 368/02, ZIP 2003, 726, 727; v. 20. März 2003 - IX ZB 140/02, ZIP 2003, 768, 769).
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 72/06

    Beginn und Ende der Wohlverhaltensphase im vor dem 01.12.2001 eröffneten

    Auszug aus BGH, 07.02.2008 - IX ZB 47/05
    Hinsichtlich des Beginns der Wohlverhaltensperiode gelten die Grundsätze des Senatsbeschlusses vom 11. Oktober 2007 - IX ZB 72/06, ZInsO 2007, 1224, 1225.
  • AG Duisburg, 09.06.2008 - 64 IN 3/07

    Restschuldbefreiung - Fortdauernde Zahlungsunfähigkeit und Restschuldbefreiung

    Sie sollen nach dem erklärten Willen des Gesetzgebers sicherstellen, dass der Schuldner "nicht aus Rechtsunkenntnis die Chance der Restschuldbefreiung verliert" (Begr. RegE InsO 1992, BT-Dr. 12/2443, S. 120, zu § 37 = § 30 Abs. 3 InsO 1999; vgl. auch Begr. RegE InsOÄndG 2001, BT-Dr. 14/5680, S. 24, zu § 20 Abs. 2; ferner BGHZ 162, 181, 186 = NJW 2005, 1433 f. = NZI 2005, 271 f.; BGH, Beschluss vom 07.02.2008 - IX ZB 47/05, ZInsO 2008, 320).
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