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   BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10   

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https://dejure.org/2011,7747
BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2011,7747)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2011,7747)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2011,7747)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall des Rechtsanwalts; Entfallen vom Vermutungstatbestand des Vermögensverfalls durch spätere Löschung von bei Erlass des Widerrufsbescheids vorhandenen Eintragungen

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter und beisitzende Rechtsanwälte in einem Verfahren über den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird für unbegründet erklärt; Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter und beisitzende Rechtsanwälte in einem Verfahren ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter und beisitzende Rechtsanwälte in einem Verfahren über den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird für unbegründet erklärt; Ablehnungsgesuch gegen mitwirkende Richter und beisitzende Rechtsanwälte in einem Verfahren ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    aa) Der Vermutungstatbestand des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO entfällt grundsätzlich nicht bereits dadurch, dass bei Erlass des Widerrufsbescheids vorhandene Eintragungen später gelöscht worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083 f.).

    Dies setzt aber voraus, dass der Fortfall des Widerrufsgrunds, hier des Vermögensverfalls, von dem Rechtsanwalt zweifelsfrei nachgewiesen wird (BGH, Beschluss vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90, aaO).

  • BGH, 22.03.2010 - AnwZ (B) 84/09

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    Dies wäre nur der Fall, wenn die Einkünfte und das sonstige Vermögen des Antragstellers zur Begleichung der betreffenden Verbindlichkeiten ausgereicht hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2010 - AnwZ (B) 84/09, juris Rn. 11).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    Der Vermögensverfall eines Rechtsanwalts führt regelmäßig zu einer derartigen Gefährdung, insbesondere im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Mandantengeldern und den darauf möglichen Zugriff seiner Gläubiger (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511).
  • OLG Zweibrücken, 18.09.2003 - 3 W 151/03

    Vereinsregisterverfahren: Voraussetzungen einer Amtslöschung von

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    Ob die Beschwerde zulässig, insbesondere fristgemäß eingelegt ist, kann dahinstehen, da die Zurückweisung des Rechtsmittels als unbegründet im Streitfall keine anderen Folgen als dessen Verwerfung als unzulässig hat und auch sonst Interessen der Beteiligten nicht entgegenstehen (vgl. zur Beschwerde nach § 567 ZPO: BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, NJW-RR 2006, 1346 m. w. N.; zur Beschwerde im Recht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ebenso OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004, 34; Unger in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 2. Aufl., § 68 Rn. 23; Gottwald in Bassenge u. a., FamFG, 12. Aufl., § 68 Rn. 10; Sternal in Keidel, FamFG, 16. Aufl., § 68 Rn. 63; a. A. Briesemeister in Jansen, FGG, § 25 Rn. 2 ff.).
  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    Ob die Beschwerde zulässig, insbesondere fristgemäß eingelegt ist, kann dahinstehen, da die Zurückweisung des Rechtsmittels als unbegründet im Streitfall keine anderen Folgen als dessen Verwerfung als unzulässig hat und auch sonst Interessen der Beteiligten nicht entgegenstehen (vgl. zur Beschwerde nach § 567 ZPO: BGH, Beschluss vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04, NJW-RR 2006, 1346 m. w. N.; zur Beschwerde im Recht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit ebenso OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004, 34; Unger in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 2. Aufl., § 68 Rn. 23; Gottwald in Bassenge u. a., FamFG, 12. Aufl., § 68 Rn. 10; Sternal in Keidel, FamFG, 16. Aufl., § 68 Rn. 63; a. A. Briesemeister in Jansen, FGG, § 25 Rn. 2 ff.).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    a) Zwar scheidet nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Widerruf der Zulassung aus, wenn der Widerrufsgrund im Verlauf des Verfahrens entfallen ist (BGH, Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 75, 356, 357, und vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149, 150).
  • BGH, 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01

    Vermögensverfall eines Rechtsanwalts; Tilgung von Forderungen vor Erlass der

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    Ob vorliegend hinsichtlich der im Widerrufsbescheid genannten Eintragungen aus den Erwägungen, mit denen der Senat im vorausgegangenen Verfahren AnwZ (B) 18/01 mit Beschluss vom 26. November 2001 (NJW 2003, 577) den Wegfall der Vermutungswirkung angenommen hat, ausnahmsweise eine andere Bewertung angezeigt ist, kann nach bisherigem Sach- und Streitstand nicht abschließend beurteilt werden, bedarf jedoch auch keiner Entscheidung.
  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 1/07

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall;

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es ihm gelungen ist, den Vermögensverfall zu beseitigen, trifft den Rechtsanwalt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 1/07, BRAK-Mitt. 2008, 73), dem eine entsprechende Mitwirkungspflicht nach § 215 Abs. 3 BRAO i. V. m. § 36a BRAO a. F. (heute § 32 BRAO i. V. m. § 26 Abs. 2 VwVfG) obliegt.
  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 6/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2007 - AnwZ (B) 6/06, ZVI 2007, 619 Rn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 13/10
    a) Zwar scheidet nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Widerruf der Zulassung aus, wenn der Widerrufsgrund im Verlauf des Verfahrens entfallen ist (BGH, Beschlüsse vom 12. November 1979 - AnwZ (B) 16/79, BGHZ 75, 356, 357, und vom 17. Mai 1982 - AnwZ (B) 5/82, BGHZ 84, 149, 150).
  • BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12

    Kostenfestsetzung: Unwirksamkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses bei fehlender

    (1) Im Ansatz zutreffend und von den Parteien unbeanstandet geht das Beschwerdegericht davon aus, dass sich das gerichtliche Verfahren betreffend den genannten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2011 nach bisherigem Verfahrensrecht (§ 215 Abs. 3 BRAO i.V.m. § 42 BRAO a.F.) richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 2), wobei gemäß § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a.F. die Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sinngemäß gelten.
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Maßgeblich ist allein, dass diese Verbindlichkeiten zu diesem Zeitpunkt bestanden und vom Kläger nicht bedient werden konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 9).
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10 Rn. 6 und vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., Rn. 8 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2011 - PatAnwZ 3/11

    Antrag eines Patentanwalts auf Herausgabe einer "aktuellen Mitgliederliste des

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., Rn. 8 m. w. N.).
  • BGH, 23.07.2012 - PatAnwZ 3/11

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters in einer verwaltungsrechtlichen

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., Rn. 8 m. w. N.).
  • BGH, 14.01.2013 - ARAnw 1/12

    Verwaltungsrechtliches Anwaltsverfahren: Voraussetzungen einer auf die Ablehnung

    Zunächst wird der zuständige Senat des Anwaltsgerichtshofs das Ablehnungsgesuch zu prüfen haben, wobei - soweit Wartepflichten bestehen - das Ablehnungsgesuch den nach dem Geschäftsverteilungsplan des Anwaltsgerichtshofs zur Vertretung berufenen Richtern des Anwaltsgerichtshofs zur Entscheidung vorzulegen, beziehungsweise - soweit rechtsmissbräuchliche Ablehnungen vorliegen sollten - die abgelehnten Richter gegebenenfalls selbst über diese zu entscheiden haben (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2013 - ARAnw 2/12

    Möglichkeit einer auf Ablehnung von Richtern gestützten Gerichtsbestimmung nach §

    Zunächst wird der zuständige Senat des Anwaltsgerichtshofs das Ablehnungsgesuch zu prüfen haben, wobei soweit Wartepflichten bestehen - das Ablehnungsgesuch den nach dem Geschäftsverteilungsplan des Anwaltsgerichtshofs zur Vertretung berufenen Richtern des Anwaltsgerichtshofs zur Entscheidung vorzulegen, beziehungsweise - soweit rechtsmissbräuchliche Ablehnungen vorliegen sollten - die abgelehnten Richter gegebenenfalls selbst über diese zu entscheiden haben (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ 11/10
    Maßgeblich ist allein, dass diese Verbindlichkeiten zu diesem Zeitpunkt bestanden und vom Kläger nicht bedient werden konnten (vgl. BGH, Beschlussss vom 7. Februar 2011 - AnwZ [B] 13/10, juris Rn. 9).
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