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   BGH, 07.02.2012 - 4 StR 653/11   

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https://dejure.org/2012,1115
BGH, 07.02.2012 - 4 StR 653/11 (https://dejure.org/2012,1115)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2012 - 4 StR 653/11 (https://dejure.org/2012,1115)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - 4 StR 653/11 (https://dejure.org/2012,1115)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30 BtMG; § 267 Abs. 3 Satz 1 Hs. 2 StPO
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Erörterungsmangel hinsichtlich eines minder schweren Falles bei Sicherstellung der Betäubungsmittel und vorherige Überwachung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, § 29a BtMG, § 46 Abs 1 StGB, § 267 Abs 3 S 1 Halbs 2 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Sicherstellung der Drogen als Strafmilderungsgrund

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Gesamtfreiheitsstrafe wegen fehlender Erwähnung einer vollständigen Sicherstellung der Betäubungsmittel bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Sicherstellung der Drogen als Strafmilderungsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 3 S. 1 Hs. 2
    Aufhebung einer Gesamtfreiheitsstrafe wegen fehlender Erwähnung einer vollständigen Sicherstellung der Betäubungsmittel bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ozsr.de PDF, S. 5 (Leitsatz)

    Strafmilderung bei Sicherstellung von Betäubungsmitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 153
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.2011 - 4 StR 517/11

    Anforderungen an die Feststellungen bei Betäubungsmittelhandel (Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 07.02.2012 - 4 StR 653/11
    Mit der vollständigen Sicherstellung der Betäubungsmittel kurz nach dem - zudem durch Telefonüberwachung bekannten - Treffen des Angeklagten mit dem Drogenverkäufer ist ein wesentlicher Strafmilderungsgrund unerwähnt geblieben, dessen Berücksichtigung sich aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11; Weber, BtMG, 3. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 678 jeweils mwN).
  • BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13

    Strafzumessung (polizeiliche Überwachung der Tat als Strafmilderungsgrund; Angabe

    Mit der Überwachung des Drogentransports und der Telekommunikation durch die Polizei sowie der vollständigen Sicherstellung der Betäubungsmittel sind jedoch wesentliche Strafmilderungsgründe unerwähnt geblieben, deren Berücksichtigung sich aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 561/08; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, Rn. 16; vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 965 ff. mwN).
  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Damit ist rechtsfehlerhaft ein bestimmender Strafmilderungsgrund sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung unerwähnt geblieben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, vom 7. Dezember 2011 - 4 StR 517/11 - und vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10).
  • BGH, 14.02.2019 - 4 StR 283/18

    Verbotenes Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (keine

    Soweit in der konkreten Strafzumessung zu den Fällen III. 2. bis 4. der Urteilsgründe - jeweils betreffend das unerlaubte Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG aF - die Sicherstellung der von dem Angeklagten aus China bestellten Testosteronpräparate nicht ausdrücklich als strafmildernder Umstand benannt wird (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153), schließt der Senat aus, dass der Strafkammer dieser Gesichtspunkt bei der Bemessung der Einzelstrafen aus dem Blick geraten ist, da die erfolgte Sicherstellung in der rechtlichen Würdigung ausdrücklich zur Ablehnung einer Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 2a AMG aF in den genannten Fällen herangezogen wird.
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 514/13

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (Sicherstellung der Betäubungsmittel

    Grundsätzlich stellt es einen gewichtigen und deshalb erörterungsbedürftigen Strafmilderungsgrund dar, wenn die Betäubungsmittel sichergestellt werden und es deshalb nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen kann (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13 Rn. 8, NStZ 2013, 662, und vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11 Rn. 6, NStZ-RR 2012, 153, 154 jeweils mwN).
  • BGH, 19.08.2020 - 2 StR 257/20

    Urteilsgründe; Grundsätze der Strafzumessung (Sicherstellung der zum

    Den Umstand der Sicherstellung lässt sie indes gänzlich unerwähnt, so dass zu besorgen ist, die Strafkammer habe ihn nicht bedacht, obgleich er ein wesentlicher Strafmilderungsgrund ist, dessen Berücksichtigung sich hier aufdrängen musste (vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153, 154; Senat, Beschluss vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89).
  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Dies stellt angesichts des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit einen bestimmenden Strafmilderungsgrund dar, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; BGH, NStZ-RR 2012, 153, 154; BGH, NStZ 2013, 50; BGH, Urt. v. 22.05.2014 - 4 StR 514/13; BGH, Beschl. v. 30.09.2014 - 2 StR 286/14; BGH, Beschl. v. 09.11.2016 - 2 StR 133/16; BGH, Beschl. v. 08.02.2017 - 3 StR 483/16).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 377/12

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelhandel (mangelnde Angabe des Wirkstoffgehalts;

    Es stellt aber grundsätzlich einen gewichtigen und deshalb erörterungsbedürftigen Strafmilderungsgrund dar, wenn die Betäubungsmittel sichergestellt werden und es deshalb nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2006 - 4 StR 42/06, NStZ-RR 2006, 220, und vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153).
  • OLG Naumburg, 07.03.2017 - 2 Rv 31/17

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Strafmilderung bei Sicherstellung der

    Zwar ist dem Landgericht zuzugeben, dass der Bundesgerichtshof soweit ersichtlich bisher nur in Fällen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ausgesprochen hat, dass die Sicherstellung der Drogen stets zugunsten des Angeklagten zu berücksichtigen ist (BGH NStZ-RR 2012, 153; NStZ-RR 2011, 370; StV 2004, 604; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10), wobei Grund für die Strafmilderung ist, dass die Drogen aus dem Verkehr gezogen werden konnten, sodass es nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen konnte.
  • AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15

    Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen

    Dies ist ein bestimmender Strafmilderungsgrund, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; BGH, NStZ-RR 2012, 153, 154; BGH, NStZ 2013, 50; BGH, Beschl. v. 24.10.2012 - 4 StR 377/12; BGH, Urt. v. 22.05.2014 - 4 StR 514/13; BGH, Beschl. v. 30.09.2014 - 2 StR 286/14).
  • AG Rudolstadt, 19.11.2018 - 790 Js 24932/18

    Konkurrenzen bei Beihilfe: Behandlung mehrerer Beihilfehandlungen zu ein und

    Strafmildernd wirkte weiter, daß das für den Absatz bestimmte Rauschgift sichergestellt und aus dem Verkehr gezogen werden konnte, so daß es nicht zu einer Gefährdung von Drogenkonsumenten kommen konnte (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10; BGH, NStZ-RR 2012, 153, 154; BGH, NStZ 2013, 50; BGH, StraFo 2017, 117).
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