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   BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16   

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https://dejure.org/2017,6962
BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16 (https://dejure.org/2017,6962)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2017 - 1 StR 231/16 (https://dejure.org/2017,6962)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 1 StR 231/16 (https://dejure.org/2017,6962)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 26 StGB; § 46 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB; § 344 StPO
    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Anstiftung: Bezugspunkt, Einzelfallabwägung, omnimodo facturus; Mittäterschaft: Voraussetzungen); Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der gegen Mittäter verhängten Strafen); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 StGB, § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Voraussetzungen einer Anstiftungshandlung; Bezugsgegenstand der Anstiftung; Bestimmen zur Begehung der Haupttat

  • IWW

    § 261 StPO, § ... 337 Abs. 1 StPO, § 30a Abs. 3 BtMG, § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 26 StGB, § 30 Abs. 1 Nr. 4, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 52 StGB, § 64 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, §§ 73, 73a StGB, § 73c StGB, § 73c Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73c Abs. 1 StGB, § 473 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gesamtwürdigung der Strafzumessungsgründe bzgl. Vorliegens von minder schweren Fällen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Voraussetzungen einer Anstiftungshandlung; Bezugsgegenstand der Anstiftung; Bestimmen zur Begehung der Haupttat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtwürdigung der Strafzumessungsgründe bzgl. Vorliegens von minder schweren Fällen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Voraussetzungen einer Anstiftungshandlung; Bezugsgegenstand der Anstiftung; Bestimmen zur Begehung der Haupttat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 401
  • StV 2018, 485
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17

    Anstiftung (Veranlassung zu einer konkret-individualisierten Tat: vorherige

    c) Das vom Landgericht festgestellte Tatgeschehen entspricht nicht dem, das dem Urteil des 1. Strafsenats vom 7. Februar 2017 (1 StR 231/16, NStZ 2017, 401) zu Grunde lag.
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21

    Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz; Konkretisierung der Haupttat; omnimodo

    Bis zum Tatentschluss bleibt allerdings ein Bestimmen zu einer konkreten Tat selbst dann noch möglich, wenn der Haupttäter bereits allgemein zu derartigen Taten bereit war und diese Bereitschaft auch aufgezeigt oder sogar selbst die Initiative zu den Taten ergriffen hat (s. BGH, Urteil vom 7. Februar 2017 - 1 StR 231/16, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Anstiftung 1 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 21.11.2018 - 2 StR 262/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Rechtsfehler aufgrund

    Es stellt daher einen Rechtsfehler dar, wenn sich das Tatgericht, das keine Entscheidung nach § 421 StPO getroffen hat, in den Urteilsgründen nicht mit der Frage einer Einziehungsanordnung befasst, obwohl Anhaltspunkte dafür bestehen, dass deren Voraussetzungen gegeben sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2017 - 1 StR 231/16, NStZ 2017, 401, 403).
  • BGH, 16.05.2018 - 1 StR 633/17

    Einziehung von Taterträgen (Anwendbarkeit neuen Rechts: Entscheidung über die

    Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat mit Urteil vom 7. Februar 2017 - 1 StR 231/16 das landgerichtliche Urteil im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen unerlaubten Handeltreibens in nicht geringer Menge in elf Fällen, jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist.

    Zwar hat das Landgericht seiner Entscheidung rechtsfehlerfrei zugrunde gelegt, dass der Angeklagte aus den verfahrensgegenständlichen Betäubungsmittelstraftaten Verkaufserlöse von insgesamt 226.800 Euro erlangt hat, weil diese Feststellungen bereits in Rechtskraft erwachsen sind (s. Urteil des Senats vom 7. Februar 2017 - 1 StR 231/16 Rn. 55 f.).

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 191/18

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft

    Der Angeklagte hatte weder Einfluss auf den Transportweg noch auf andere Modalitäten der Einfuhr (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2017 - 1 StR 231/16, juris Rn. 31).
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