Rechtsprechung
   BGH, 07.02.2018 - 2 StR 447/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,5114
BGH, 07.02.2018 - 2 StR 447/17 (https://dejure.org/2018,5114)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2018 - 2 StR 447/17 (https://dejure.org/2018,5114)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2018 - 2 StR 447/17 (https://dejure.org/2018,5114)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,5114) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer zur Verurteilung führenden Beweiswürdigung in "Aussage gegen Aussage"-Fällen

  • rewis.io

    Sexueller Kindesmissbrauch: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen im Fall von "Aussage gegen Aussage"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Anforderungen an die Darlegung einer zur Verurteilung führenden Beweiswürdigung in "Aussage gegen Aussage"-Fällen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussage gegen Aussage - und die Beweiswürdigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 220
  • StV 2019, 522
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 476/22
    Deshalb ist es in solchen Fällen in der Regel erforderlich, die Entstehung und Entwicklung der betreffenden Aussage im Urteil zu erörtern (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2000 - 1 StR 156/00, NStZ 2000, 496, 497; vom 28. April 2022 - 4 StR 299/21, Rn. 8; Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 447/17, NStZ-RR 2018, 220, 221; Miebach in FS Joecks, 2018, S. 133, 139 mwN).
  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 222/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 98/05, NStZ-RR 2005, 232, 233), eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 4 StR 73/03), sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (Senat, Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 565/11 Rn. 9; Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 447/17 Rn. 8).
  • BGH, 11.12.2018 - 2 StR 487/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Maßstab

    In Fällen, in denen - wie hier hinsichtlich des sexuellen Übergriffs in der Wohnung der Nebenklägerin - "Aussage gegen Aussage' steht, müssen die Urteilsgründe darüber hinaus erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 447/17, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 19.05.2020 - 2 StR 7/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen in

    Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage (BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 98/05, NStZ-RR 2005, 232, 233), eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 4 StR 73/03, Rn. 8), sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (Senat, Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 565/11, Rn. 9; Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 447/17, Rn. 8).
  • BGH, 13.05.2020 - 2 StR 367/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Erforderlich sind vor allem eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05, NStZ-RR 2005, 232, 233), eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - 4 StR 73/03), sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (Senat, Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 565/11 Rn. 9; Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 447/17 Rn. 8).
  • OLG Hamburg, 26.08.2020 - 2 Rev 45/20

    Strafverfahren: Unterzeichnung des Protokolls durch den Vorsitzenden und den

    Erforderlich sind insbesondere eine sorgfältige Inhaltsanalyse der Angaben, eine möglichst genaue Prüfung der Entstehungsgeschichte der belastenden Aussage, eine Bewertung des feststellbaren Aussagemotivs sowie eine Prüfung von Konstanz, Detailliertheit und Plausibilität der Angaben (BGH NStZ-RR 2018, 220).
  • LG Dortmund, 08.04.2019 - 32 KLs 42/18
    Bei der Würdigung der Angaben der Geschädigten B1 hat die Kammer trotz des Vorhandenseins objektiver Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Angaben der Geschädigten und wegen des Umstandes, dass der Angeklagte sich abweichend zur Sache eingelassen hat, die strengen Anforderungen bedacht, die nach der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung - in erster Linie bei belastenden Zeugenaussagen - in der Konstellation "Aussage gegen Aussage" zu berücksichtigen sind (vgl. insoweit exemplarisch BGH, Urteil v. 07.02.2018 - 2 StR 447/17 in NSttZ-RR 2018, 220).
  • BGH, 11.09.2018 - 2 StR 98/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit)

    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (Senat, Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 447/17).
  • BGH, 09.05.2018 - 2 StR 213/17

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Bei der Überprüfung der landgerichtlichen Entscheidung waren die strengen Maßstäbe, die für Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen gelten (vgl. Senat, Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 447/17), nicht heranzuziehen, weil aufgrund der Angaben der weiteren Zeugen - insbesondere des Bruders der Nebenklägerin, der das Tatgeschehen im Fall 2 beobachtete - kein solcher Fall vorlag.
  • LG Arnsberg, 25.03.2021 - 4 Ks 10/20
    Die Kammer ist sich des Umstands dieser als Aussage-gegen-Aussage anzusehenden Konstellation bewusst; sie hat deshalb sämtliche Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten beeinflussen können, gegeneinander abgewogen und auch in einer Gesamtschau nochmals gewürdigt (vgl. BGH, Beschluss vom 02.09.2015 - 2 StR 101/15; BGH, Beschluss vom 07.02.2018 - 2 StR 447/17).
  • LG Arnsberg, 25.03.2021 - II4-Ks10/20
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht