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   BGH, 07.02.2019 - 1 StR 484/18   

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https://dejure.org/2019,10803
BGH, 07.02.2019 - 1 StR 484/18 (https://dejure.org/2019,10803)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2019 - 1 StR 484/18 (https://dejure.org/2019,10803)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 1 StR 484/18 (https://dejure.org/2019,10803)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 337 StPO, § 370 AO, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Ausgestaltung der Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung; Erfüllung der Anforderungen des § 267 Abs. 1...

  • rewis.io

    Anforderungen an die gerichtlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Ausgestaltung der Urteilsgründe bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung; Erfüllung der Anforderungen des § 267 Abs. 1 S. 1 StPO ; Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in 22 Fällen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 08.03.2022 - 1 StR 360/21

    Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Zulässigkeit einer Schätzung,

    Es bedarf aber ausreichender tatsächlicher Feststellungen und der Angabe aller zugehörigen Parameter, um dem Revisionsgericht die Überprüfung der Steuerberechnung und damit des Verkürzungsumfangs zu ermöglichen (st. Rspr.; vgl. nur Beschlüsse vom 9. Juli 2020 - 1 StR 567/19 Rn. 6; vom 21. Mai 2019 - 1 StR 159/19 Rn. 8 und vom 7. Februar 2019 - 1 StR 484/18, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Steuerhinterziehung 3 Rn. 5).
  • BGH, 09.07.2020 - 1 StR 567/19

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als

    Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe deshalb für die jeweilige Steuerart regelmäßig nicht nur die Summe der jeweils verkürzten Steuern, sondern für jeden Steuerabschnitt gesondert die Berechnung der verkürzten Steuern im Einzelnen angeben (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 2019 - 1 StR 159/19 Rn. 8 und vom 7. Februar 2019 - 1 StR 484/18 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Eintritt des Taterfolgs der

    Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2019 - 1 StR 484/18 Rn. 4 und vom 11. Oktober 2018 - 1 StR 538/17 Rn. 11, jeweils mwN).
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