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   BGH, 07.02.2023 - 3 StR 501/22   

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https://dejure.org/2023,3612
BGH, 07.02.2023 - 3 StR 501/22 (https://dejure.org/2023,3612)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2023 - 3 StR 501/22 (https://dejure.org/2023,3612)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2023 - 3 StR 501/22 (https://dejure.org/2023,3612)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt die Unterbringung eines "Reichsbürgers" in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die psychiatrische Unterbringung eines Reichsbürgers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    BGH bestätigt die Unterbringung eines "Reichsbürgers" in einem psychiatrischen ...

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Unterbringung eines Reichsbürgers in einem psychiatrischen Krankenhaus bestätigt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 174
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.11.2017 - 3 StR 410/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 3 StR 501/22
    Die Einziehung von Tatmitteln bei - wie hier - schuldlos Handelnden kann jedoch nur nach § 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB angeordnet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 312/21, NJW 2022, 339 Rn. 3 mwN; vom 2. November 2017 - 3 StR 410/17, NStZ 2018, 235).
  • BGH, 02.11.2021 - 3 StR 324/21

    Teilweise Aufhebung der Einziehungsentscheidung

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 3 StR 501/22
    Dies ist aber Voraussetzung sowohl für eine Einziehung nach § 74 Abs. 1 StGB als auch für eine Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 27 f. mwN; vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 5 f.; vom 7. September 2021 - 3 StR 128/21, wistra 2022, 292 Rn. 8; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 74b Rn. 3).
  • BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22

    Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld;

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 3 StR 501/22
    Dies ist aber Voraussetzung sowohl für eine Einziehung nach § 74 Abs. 1 StGB als auch für eine Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 27 f. mwN; vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 5 f.; vom 7. September 2021 - 3 StR 128/21, wistra 2022, 292 Rn. 8; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 74b Rn. 3).
  • BGH, 07.09.2021 - 3 StR 128/21

    Rechtsfehlerhafte Sicherungseinziehung eines zur Begehung oder Vorbereitung der

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 3 StR 501/22
    Dies ist aber Voraussetzung sowohl für eine Einziehung nach § 74 Abs. 1 StGB als auch für eine Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 27 f. mwN; vom 2. November 2021 - 3 StR 324/21, juris Rn. 5 f.; vom 7. September 2021 - 3 StR 128/21, wistra 2022, 292 Rn. 8; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 74b Rn. 3).
  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21

    Einziehung im Sicherungsverfahren ohne besonderen Antrag der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 3 StR 501/22
    Die Einziehung von Tatmitteln bei - wie hier - schuldlos Handelnden kann jedoch nur nach § 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB angeordnet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 312/21, NJW 2022, 339 Rn. 3 mwN; vom 2. November 2017 - 3 StR 410/17, NStZ 2018, 235).
  • BGH, 15.05.2023 - 6 StR 146/23

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Für das weitere Verfahren weist der Senat für eine etwaige erneute Einziehungsentscheidung darauf hin, dass die Einziehung von Tatmitteln bei schuldlos Handelnden nur nach § 74b Abs. 1 Nr. 1 StGB angeordnet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 3 StR 501/22 mwN).
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