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   BGH, 07.03.1961 - VI ZR 177/60   

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https://dejure.org/1961,3073
BGH, 07.03.1961 - VI ZR 177/60 (https://dejure.org/1961,3073)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1961 - VI ZR 177/60 (https://dejure.org/1961,3073)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1961 - VI ZR 177/60 (https://dejure.org/1961,3073)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus BGH, 07.03.1961 - VI ZR 177/60
    Die Tatsachen, aus denen eine solche Möglichkeit hervorgeht, bedürfen des vollen Beweises (erkennender Senat Urteil vom 18. Dezember 1952 - VI ZR 54/52 - NJW 1953, 584 und ständig).
  • BGH, 24.01.1956 - VI ZR 123/55

    Anscheinsbeweis für Mitursächlichkeit der Trunkenheit eines Fußgängers für einen

    Auszug aus BGH, 07.03.1961 - VI ZR 177/60
    Kommt aber ein Volltrunkener an einer an sich gefährlichen, dem Verkehr ausgesetzten Stelle, an der er nach den Verkehrsregeln nichts zu suchen hat, ohne festgestellte weitere Umstände zu Tode, so kann in der Tat der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, daß die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war (vgl. RG JW 1905, 696; BGH VI ZR 123/55 vom 24. Januar 1956 - VersR 1956, 195; II ZR 177/56 vom 8. Juli 1957).
  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.03.1961 - VI ZR 177/60
    Kommt aber ein Volltrunkener an einer an sich gefährlichen, dem Verkehr ausgesetzten Stelle, an der er nach den Verkehrsregeln nichts zu suchen hat, ohne festgestellte weitere Umstände zu Tode, so kann in der Tat der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, daß die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war (vgl. RG JW 1905, 696; BGH VI ZR 123/55 vom 24. Januar 1956 - VersR 1956, 195; II ZR 177/56 vom 8. Juli 1957).
  • BGH, 02.04.1974 - VI ZR 193/73

    Umfang der Verkehrssicherungspflichten im Deliktsrecht - Beurteilung einer

    Dahinstehen kann in diesem Zusammenhang, ob die Schuldfrage anders zu beurteilen wäre, wenn der Beklagte wenigstens schuldlos davon hätte ausgehen können, daß der Geschäftsleiter, der Hausinspektor oder ein anderer Angestellter in Schachtnähe bleiben oder bald wieder dahin zurückkehren würden, um ihn zu bewachen (vgl. auch Senatsurteil vom 27. Februar 1968 - VI ZR 177/60 = VersR 1968, 579).
  • BGH, 20.06.1961 - VI ZR 250/60

    Rechtsmittel

    Ohne Rechtsirrtum geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Beweislast für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der besonderen Betriebsgefahr des Samba-Zuges und dem Unfall von der Klägerin zu tragen ist (BGH, Urteil vom 7. März 1961 - VI ZR 177/60).
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