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   BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67   

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https://dejure.org/1967,719
BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67 (https://dejure.org/1967,719)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1967 - 2 ARs 60/67 (https://dejure.org/1967,719)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1967 - 2 ARs 60/67 (https://dejure.org/1967,719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhinderung der Gerichte - Möglichkeit für eine Übertragung der gerichtlichen Zuständigkeit - Beurteilung nach Gründen der Zweckmäßigkeit - Vorrang des Gerichtsstands des Tatorts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 212
  • NJW 1967, 1045
  • MDR 1967, 507
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.06.1961 - 2 ARs 70/61
    Auszug aus BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67
    Da die Verhinderung der Gerichte in Berlin behauptet wird, ist der Bundesgerichtshof für die Entscheidung zuständig (BGHSt 16, 84).

    Im Falle des § 15 StPO entscheidet das dem verhinderten Gericht übergeordnete Gericht (vgl. dazu BGHSt 16, 84), während nach § 12 Abs. 2 StPO für die in Betracht kommenden zuständigen Gerichte das gemeinschaftliche obere Gericht für die Übertragung zuständig ist.

  • BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
    Auszug aus BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67
    Die Gründe, welche eine Übertragung aus Zweckmäßigkeitserwägungen gemäß den §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 2 StPO erst zulassen, wenn das Hauptverfahren eröffnet worden ist (BGHSt 10, 391; 14, 314 [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; 16, 391) [BGH 10.11.1961 - 4 StR 407/61]oder in bestimmten besonders geregelten Verfahren die Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186; 13, 210 [BGH 30.06.1959 - 2 ARs 158/58]; 14, 179, 181 [BGH 25.03.1960 - 2 ARs 30/60]; 14, 343), [BGH 14.06.1960 - 1 StR 73/60]treffen für § 15 StPO nicht zu.
  • BGH, 10.06.1960 - 2 ARs 76/60

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Steuerstrafbescheid - Änderung

    Auszug aus BGH, 07.03.1967 - 2 ARs 60/67
    Die Gründe, welche eine Übertragung aus Zweckmäßigkeitserwägungen gemäß den §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 2 StPO erst zulassen, wenn das Hauptverfahren eröffnet worden ist (BGHSt 10, 391; 14, 314 [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; 16, 391) [BGH 10.11.1961 - 4 StR 407/61]oder in bestimmten besonders geregelten Verfahren die Hauptverhandlung begonnen hat (BGHSt 13, 186; 13, 210 [BGH 30.06.1959 - 2 ARs 158/58]; 14, 179, 181 [BGH 25.03.1960 - 2 ARs 30/60]; 14, 343), [BGH 14.06.1960 - 1 StR 73/60]treffen für § 15 StPO nicht zu.
  • BGH, 15.10.1968 - 2 ARs 291/68

    Ergehen eines Strafurteils in Abwesenheit des Angeklagten - Antrag auf

    § 15 StPO ist auch in der Rechtsmittelinstanz anwendbar (Ergänzung zu BGHSt 21, 212 [BGH 07.03.1967 - 2 ARs 60/67]).

    Der Beschluß BGHSt 21, 212 [BGH 07.03.1967 - 2 ARs 60/67] betrifft nur die Verfahrensabschnitte bis zum Urteil im ersten Rechtszuge.

  • BGH, 20.02.1990 - 5 StR 48/90

    Wirksamkeit der Einstellung bei anderweitiger Anklageerhebung

    Die Regelung des § 12 Abs. 1 StPO, wonach dem Gericht der Vorzug gebührt, das die Untersuchung zuerst eröffnet hat, gilt für das Verfahrensstadium zwischen Anklageerhebung und Eröffnungsbeschluß nicht (vgl. BGHSt 14, 343, 344; 21, 212, 215 [BGH 07.03.1967 - 2 ARs 60/67] ; KK-Pfeiffer, StPO 2. Aufl., § 12 Rdn. 2; KMR-Paulus, StPO 7. Aufl., § 12 Rdn. 5; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl., § 12 Rdn. 1; LR-Wendisch, StPO 24. Aufl., § 12 Rdn. 10 ff; SK/StPO-Rudolphi § 12 Rdn. 8 f).
  • BGH, 18.01.1974 - 2 ARs 369/73

    Bußgeldverfahren - Jugendlicher - Heranwachsender - Örtliche Zuständigkeit -

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  • BayObLG, 26.03.1987 - RReg. 3 St 43/87

    Verweisung; Zuständigkeit; Unrecht

    Bedenken gegen die Anwendung des § 328 Abs. 3 [= Abs. 2 n. F.] StPO auf die Fälle der örtlichen Unzuständigkeit lassen sich auch daraus herleiten, daß das verweisende BerGer. bei mehreren Tatorten eine Disposition ausübt, die der StA vorbehalten ist: Diese kann unter mehreren Gerichtsständen wählen (BGHSt 21, 212/215 ..).
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