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   BGH, 07.03.1978 - VI ZR 237/76   

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https://dejure.org/1978,896
BGH, 07.03.1978 - VI ZR 237/76 (https://dejure.org/1978,896)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1978 - VI ZR 237/76 (https://dejure.org/1978,896)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1978 - VI ZR 237/76 (https://dejure.org/1978,896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung eines Zweithandzuschlags zum Wiederbeschaffungswert - Auswirkung der Anzahl der Voreigentümer bei der Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen auf deren Verkaufspreis - Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Schadensberechnung bei Totalschaden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1373
  • MDR 1978, 827
  • VersR 1978, 664
  • DB 1978, 2359
  • JR 1978, 371
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.10.1961 - VI ZR 238/60

    Erstattungsfähigkeit des merkantilen Minderwerts

    Auszug aus BGH, 07.03.1978 - VI ZR 237/76
    Jedoch stellt eine solche Minderung des Weiterveräußerungswertes des Ersatzfahrzeugs - anders als die Wertminderung, die auf der Minderbewertung eines reparierten Fahrzeugs als "Unfallwagen" beruht und sogleich zu einem zu ersetzenden Schaden des betroffenen Eigentümers führt (BGHZ 35, 396, 397) - nicht einen Mangel des Fahrzeugs dar, der diesem notwendig anhaftet; er ist, ähnlich wie der durch die Instandsetzung eines beschädigten Kraftfahrzeugs bedingte Nutzungsausfall (BGHZ 66, 239, 249), weder überhaupt noch der Höhe nach von Anfang an fixiert.
  • OLG Karlsruhe, 16.06.1971 - 1 U 163/70
    Auszug aus BGH, 07.03.1978 - VI ZR 237/76
    Es ist allgemein anerkannt, daß im Kraftfahrzeughandel ein Kraftfahrzeug aus 1. Hand höher bewertet wird als ein Kraftfahrzeug aus 2. Hand (so OLG Karlsruhe NJW 1971, 1809; LG Bonn NJW 1972, 1137; Hörl Verkehrsunfall 1978, 5, 7 und 1977, 153, 154; Henrichs NJW 1967, 1940, 1941; nach dem DAT-Gebrauchtwagenreport 1977 S. 17 sind zwei Drittel der Gebrauchtwagenkäufer der Ansicht, daß sich eine höhere Zahl von Vorbesitzern negativ auf den Wert eines Fahrzeugs auswirkt).
  • BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64

    Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug

    Auszug aus BGH, 07.03.1978 - VI ZR 237/76
    Der nach den Verhältnissen auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu ermittelnde Wiederbeschaffungswert eines gebrauchten Kraftfahrzeugs ist der Preis, den der Geschädigte aufwenden muß, um von einem seriösen Händler einen dem Unfallfahrzeug entsprechenden Ersatzwagen nach gründlicher technischer Überprüfung (u.U. mit Werkstattgarantie) zu erwerben (Senatsurt. v. 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64 = NJW 1966, 1454 = VersR 1966, 830); er soll einen wirtschaftlich gleichwertigen Ersatz erhalten, der den Sachwertverlust ausgleicht.
  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus BGH, 07.03.1978 - VI ZR 237/76
    Jedoch stellt eine solche Minderung des Weiterveräußerungswertes des Ersatzfahrzeugs - anders als die Wertminderung, die auf der Minderbewertung eines reparierten Fahrzeugs als "Unfallwagen" beruht und sogleich zu einem zu ersetzenden Schaden des betroffenen Eigentümers führt (BGHZ 35, 396, 397) - nicht einen Mangel des Fahrzeugs dar, der diesem notwendig anhaftet; er ist, ähnlich wie der durch die Instandsetzung eines beschädigten Kraftfahrzeugs bedingte Nutzungsausfall (BGHZ 66, 239, 249), weder überhaupt noch der Höhe nach von Anfang an fixiert.
  • BGH, 23.05.2017 - VI ZR 9/17

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Fiktive Schadensabrechnung für ein

    Dies ist der nach den Verhältnissen auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu ermittelnde Preis eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, den der Geschädigte aufwenden muss, um von einem seriösen Händler einen dem Unfallfahrzeug entsprechenden Ersatzwagen zu erwerben (Senatsurteil vom 7. März 1978 - VI ZR 237/76, NJW 1978, 1373).
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08

    Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur

    Er ist nur dann zu ersetzen, wenn er tatsächlich vermögensrechtlich eintritt (vgl. zum Zweithandzuschlag Senatsurteil vom 7. März 1978 - VI ZR 237/76 - VersR 1978, 664 f.).
  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 16/79

    Merkantile Wertminderung

    Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz, der seinen Sachwertverlust ausgleicht (vgl. Senatsurteil vom 7. März 1978 - VI ZR 237/76 = VersR 1978, 664).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2019 - 4 U 56/18

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts bei

    Bei dem - hier streitigen - Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Preis, den der Geschädigte beim Kauf an einen seriösen Händler für ein gleichwertiges Fahrzeug unter Berücksichtigung aller wertbildenden Faktoren nach gründlicher technischer Überprüfung (u. U. mit Werkstattgarantie) zu zahlen hat (Händlerverkaufspreis; BGH NJW 1978, 1373; Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht 25. Aufl. 2018 § 249 BGB Rn. 40; Freymann/Rüßmann in Freymann/Wellner, aaO Rn. 86).
  • BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Totalschaden eines relativ wenig

    Dies bedeutet, daß derjenige, der im Fall eines Kraftfahrzeugtotalschadens ersatzpflichtig ist, den Wiederbeschaffungswert des zerstörten Kraftfahrzeugs zu ersetzen hat (Urteile des erkennenden Senats vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64 - VersR 1966 S. 830 f. und vom 7. März 1978 - VI ZR 237/76 = VersR 1978 S. 664 f.).

    An dieser Rechtsprechung, die auch in dem späteren Senatsurteil vom 07.03.1978 (VI ZR 237/76 - aaO) Ausdruck gefunden hat, wird jedenfalls für die Fälle festgehalten, in denen es sich - wie im Streitfall - bei dem Schadensfahrzeug um einen relativ wenig gefahrenen Wagen handelt, dessen guter Zustand in der Höhe seines Wiederbeschaffungswertes zum Ausdruck kommt.

  • OLG München, 08.07.2020 - 10 U 3947/19

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfallgeschehen - seltener PKW aus dem

    Dies ist der nach den Verhältnissen auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu ermittelnde Preis eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, den der Geschädigte aufwenden muss, um von einem seriösen Händler einen dem Unfallfahrzeug entsprechenden Ersatzwagen zu erwerben (vgl. BGH NJW 1978, 1373).
  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 26/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden:

    a) Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug unter Berücksichtigung aller wertbildenden Faktoren nach gründlicher technischer Überprüfung (uU mit Werkstattgarantie) bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zu erwerben (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64, VersR 1966, 830; Urteil vom 7. März 1978 - VI ZR 237/76, VersR 1978, 664 f.; OLG Frankfurt NZV 2014, 454 f.; OLG Köln VersR 2004, 1145 ff.; KG, Urteil vom 30. März 1995 - 12 U 5057, juris).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Bestimmung eines

    Dies ist der nach den Verhältnissen auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu ermittelnde Preis eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, den der Geschädigte aufwenden muss, um von einem seriösen Händler einen dem Unfallfahrzeug entsprechenden Ersatzwagen zu erwerben (BGH, NJW 2017, 2401; 1978, 1373).
  • OLG Oldenburg, 06.03.1996 - 2 U 265/95

    Grauimport; Kfz-Kauf; Neufahrzeug; Zugesicherte Eigenschaft; Zulassung

    Der Marktwert eines "fabrikneuen Zweithandwagens" ist im Vergleich mit einem Auto, welches noch nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen gewesen ist, zweifellos geringer (BGH, NJW 1978, 1373; BGH, VersR 1980, 159, 160; OLG Karlsruhe, DAR 1972, 17, 18; Reinking/Eggert Rn. 443).

    Daß all dies zu einem Minderwert des Fahrzeugs führt, liegt auf der Hand (BGH, NJW 1978, 1373; Creutzig, BB 1987, 283, 285).

  • BGH, 26.03.1997 - VIII ZR 115/96

    Bezeichnung eines PKW als "Neufahrzeug"

    Aus diesem Grund muß bei einem Weiterverkauf des Fahrzeugs mit einem Preisabschlag gerechnet werden, wenn der Zweiterwerber wahrheitsgemäß über die frühere Auslieferung des Fahrzeugs an einen anderen Kunden aufgeklärt wird (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1978 - VI ZR 237/76 = NJW 1078, 1373).
  • OLG Frankfurt, 02.01.2014 - 11 U 133/11

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei überwiegendem Vorfahrtsverstoß

  • OLG Dresden, 14.10.1998 - 8 U 1665/98

    "Fabrikneuheit" als zugesicherte Eigenschaft bei Neuwagen

  • OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 90/19

    1. Beim wirtschaftlichen Totalschaden eines gebrauchten Kraftrads mit

  • OLG Schleswig, 10.02.2021 - 7 U 200/20

    Anforderungen an Schätzgutachten zum Wiederbeschaffungswert eines amerikanischen

  • LG Erfurt, 05.06.1997 - 2 S 356/96

    Erstattungsfähigkeit eines von einer Partei in Auftrag gegebenen

  • KG, 30.03.1995 - 12 U 5057/93
  • LG Osnabrück, 06.12.1982 - 9 O 59/81
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