Rechtsprechung
BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Anspruch auf Unterlassung der Verwendung des Zeichens "RBT" wegen Verwechslungsgefahr mit dem Zeichen "RBB" - Fehlende Verwechslungsgefahr bei Benutzung der Buchstabenzusammenstellung "RBT" in gewöhnlicher Schrift mit "RBB" - Maßgeblichkeit des Bekanntheitsgrades eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 74, 1
- NJW 1979, 2311
- MDR 1979, 554
- GRUR 1979, 470
- DB 1979, 1027
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58
Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben
Auszug aus BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77
Zutreffend ist zunächst der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß bei der Frage, welches Ausmaß an Bekanntheit einer seiner Natur nach nicht unterseheidungskräftigen Bezeichnung für die Bejahung der Verkehrsgeltung zu fordern ist, ein etwaiges Freihaltebedürfnis der Mitbewerber an solchen Bezeichnungen berücksichtigt werden muß (vgl. BGHZ 30, 367, 371 [BGH 30.06.1959 - I ZR 31/58] - Nährbier).Darin kommt ein - nicht auf den Warenzeichenschutz beschränkter - wettbewerblicher Grundgedanke zum Ausdruck, der dazu führt, daß bei der Prüfung, ob eine als Wort nicht aussprechbare Buchstabenzusammenstellung als betriebliches Herkunftskennzeichen Verkehrsgeltung erlangt hat, das Freihaltebedürfnis der Mitbewerber an der Benutzung solcher einfacher Buchstabenzusammenstellungen mit zu berücksichtigen ist (BGHZ 30, 357, 371 - Nährbier zu der insoweit gleichliegenden Frage des Freihaltebedürfnisses an Bestimmungs- und Beschaffenheitsangaben).
Hat sich aber die fragliche Bezeichnung - trotz eines an sich bestehenden Freihaltebedürfnisses und der aufgrund dessen strengen Anforderungen an das Ausmaß der Durchsetzung - tatsächlich als betrieblicher Herkunftshinweis im Verkehr durchgesetzt, so kann dieser tatsächliche Zustand, der die Grundlage eines Individualschutzes bildet, nicht nachträglich wieder aus Gründen des Freihaltebedürfnisses in Frage gestellt werden (vgl. BGHZ 30, 357, 370, 371 - Nährbier; BGH GRUR 1964, 381, 383 - WKS).
Das gilt grundsätzlich auch in Fällen einer nur räumlich beschränkten Verkehrsgeltung (vgl. BGHZ 30, 357, 371 - Nährbier).
Der erkennende Senat hat es zwar in seiner angeführten Entscheidung vom 30. Juni 1959 (BGHZ 30, 357, 372, 373 - Nährbier) als immerhin zweifelhaft bezeichnet, aber letztlich unentschieden gelassen, ob etwa aus dem Freihaltebedürfnis des Verkehrs (an Beschaffenheitsangaben) unter Umständen auch die Folgerung abzuleiten sei, daß ein örtlich begrenzter Ausstattungsschutz für derartige Bezeichnungen auf Grund nur örtlicher Durchsetzung nicht gewährt werden könne, vielmehr überregionale Durchsetzung im gesamten Bundesgebiet zu verlangen sei, wenn die Bezeichnungen für Waren Verwendung finde, deren Absatz im gesamten Bundesgebiet in Betracht komme.
Diese Bedenken beruhen auf der Erwägung, daß die Zubilligung eines örtlich begrenzten Schutzbereichs eine Abwägung dahin erfordert, ob der maßgebliche räumliche Bereich, in dem ein entsprechender Durchsetzungsgrad erreicht ist, nach Umfang und wirtschaftlicher Bedeutung eine Sperrung gegenüber verwechslungsfähigen Bezeichnungen rechtfertigt; denn nur für einen solchen Bereich kommt ein (räumlich begrenzter) Kennzeichnungsschutz kraft Verkehrsgeltung in Frage (vgl. RG GRUR 1942, 217, 219, 220 - Goldbronzierte Likörflasche; BGHZ 11, 214, 219, 220 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA; 30, 357, 366, 367 - Nährbier).
- BGH, 23.06.1978 - I ZB 2/77
Auszug aus BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77
Die Benutzung der Buchstabenzusammenstellung "RBT" bzw. "rbt" in gewöhnlicher Schrift begründet aber, wie das Berufungsgericht mit Recht ausgeführt hat, keine Verwechslungsgefahr mit dem allein durch seine graphische Ausgestaltung geprägten Klagezeichen; einen davon gelösten Schutz der für sich nicht eintragungsfähigen Buchstabenzusammensetzung "RBB" (vgl. BGH GRUR 1978, 591 - KABE) kann die Klägerin nicht beanspruchen (vgl. BGHZ 19, 367, 370, 376 - W 5; BGH GRUR 1976, 353 - Colorboy).Dieser Regelung liegt die Erwägung zugrunde, im Interesse des Freihaltebedürfnisses der Allgemeinheit eine Monopolisierung der praktisch nur in beschränkter Zahl als Warenzeichen zur Verfügung stehenden Buchstaben und Zahlen sowie deren bloße Zusammenstellung möglichst zu vermeiden und derartige Zeichen für die Allgemeinheit freizuhalten (vgl. BGHZ 19, 367, 374, 376 - W 5; BGH GRUR 1978, 591 - KABE).
- BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52
Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz
Auszug aus BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77
Sie kann daher, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, Schutz nach § 16 Abs. 1 UWG nur dann erlangen, wenn ein nicht unerheblicher Teil beteiligter Verkehrskreise in ihr einen Hinweis auf das Unternehmen der Klägerin erblickt (BGHZ 4, 167, 169 - DUZ; 11, 214, 215, 217 - KfA; GRUR 1974, 349 - KKB und 1976, 379, 380 - KSB).Diese Bedenken beruhen auf der Erwägung, daß die Zubilligung eines örtlich begrenzten Schutzbereichs eine Abwägung dahin erfordert, ob der maßgebliche räumliche Bereich, in dem ein entsprechender Durchsetzungsgrad erreicht ist, nach Umfang und wirtschaftlicher Bedeutung eine Sperrung gegenüber verwechslungsfähigen Bezeichnungen rechtfertigt; denn nur für einen solchen Bereich kommt ein (räumlich begrenzter) Kennzeichnungsschutz kraft Verkehrsgeltung in Frage (vgl. RG GRUR 1942, 217, 219, 220 - Goldbronzierte Likörflasche; BGHZ 11, 214, 219, 220 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA; 30, 357, 366, 367 - Nährbier).
- BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62
Verwendung der Zeichen "TKS" und "WKS" - Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach …
Auszug aus BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77
Entsprechendes gilt hinsichtlich des ebenfalls beanspruchten Ausstattungsschutzes gemäß § 25 WZG; auch er setzt Verkehrsgeltung der von der Klägerin benutzten Buchstabenkombination voraus (vgl. BGH GRUR 1964, 381 - WKS- Möbel).Hat sich aber die fragliche Bezeichnung - trotz eines an sich bestehenden Freihaltebedürfnisses und der aufgrund dessen strengen Anforderungen an das Ausmaß der Durchsetzung - tatsächlich als betrieblicher Herkunftshinweis im Verkehr durchgesetzt, so kann dieser tatsächliche Zustand, der die Grundlage eines Individualschutzes bildet, nicht nachträglich wieder aus Gründen des Freihaltebedürfnisses in Frage gestellt werden (vgl. BGHZ 30, 357, 370, 371 - Nährbier; BGH GRUR 1964, 381, 383 - WKS).
- BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53
Kombination von Buchstaben und Zahlen
Auszug aus BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77
Die Benutzung der Buchstabenzusammenstellung "RBT" bzw. "rbt" in gewöhnlicher Schrift begründet aber, wie das Berufungsgericht mit Recht ausgeführt hat, keine Verwechslungsgefahr mit dem allein durch seine graphische Ausgestaltung geprägten Klagezeichen; einen davon gelösten Schutz der für sich nicht eintragungsfähigen Buchstabenzusammensetzung "RBB" (vgl. BGH GRUR 1978, 591 - KABE) kann die Klägerin nicht beanspruchen (vgl. BGHZ 19, 367, 370, 376 - W 5; BGH GRUR 1976, 353 - Colorboy).Dieser Regelung liegt die Erwägung zugrunde, im Interesse des Freihaltebedürfnisses der Allgemeinheit eine Monopolisierung der praktisch nur in beschränkter Zahl als Warenzeichen zur Verfügung stehenden Buchstaben und Zahlen sowie deren bloße Zusammenstellung möglichst zu vermeiden und derartige Zeichen für die Allgemeinheit freizuhalten (vgl. BGHZ 19, 367, 374, 376 - W 5; BGH GRUR 1978, 591 - KABE).
- BGH, 14.05.1957 - I ZR 94/55
Firma eines Gaststättenunternehmens
Auszug aus BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77
Wie die angeführte Rechtsprechung (siehe ferner die Rechtsprechung zum räumlich begrenzten Schutz der Etablissementsbezeichnung: BGH GRUR 1970, 479, 480 - Treppchen; BGHZ 24, 238, 243 - Tabu I) zeigt, kann diese Frage nicht allgemeingültig beantwortet werden. - BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 119/66
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77
Der erkennende Senat hat es daher in seiner Entscheidung vom 15. November 1967 (GRUR 1968, 259, 261 - NZ) insoweit auch nur auf eine solche Abwägung der kollidierenden Parteiinteressen abgestellt. - BGH, 20.03.1970 - I ZR 54/68
Unternehmensbezeichnungen im Sinne von § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren …
Auszug aus BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77
Wie die angeführte Rechtsprechung (siehe ferner die Rechtsprechung zum räumlich begrenzten Schutz der Etablissementsbezeichnung: BGH GRUR 1970, 479, 480 - Treppchen; BGHZ 24, 238, 243 - Tabu I) zeigt, kann diese Frage nicht allgemeingültig beantwortet werden. - BGH, 26.10.1973 - I ZR 112/72
Werben für Leistungen unter einer abgekürzten Bezeichnung - Verwendung einer …
Auszug aus BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77
Sie kann daher, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, Schutz nach § 16 Abs. 1 UWG nur dann erlangen, wenn ein nicht unerheblicher Teil beteiligter Verkehrskreise in ihr einen Hinweis auf das Unternehmen der Klägerin erblickt (BGHZ 4, 167, 169 - DUZ; 11, 214, 215, 217 - KfA; GRUR 1974, 349 - KKB und 1976, 379, 380 - KSB). - BGH, 11.07.1975 - I ZR 77/74
Auszug aus BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77
Die Benutzung der Buchstabenzusammenstellung "RBT" bzw. "rbt" in gewöhnlicher Schrift begründet aber, wie das Berufungsgericht mit Recht ausgeführt hat, keine Verwechslungsgefahr mit dem allein durch seine graphische Ausgestaltung geprägten Klagezeichen; einen davon gelösten Schutz der für sich nicht eintragungsfähigen Buchstabenzusammensetzung "RBB" (vgl. BGH GRUR 1978, 591 - KABE) kann die Klägerin nicht beanspruchen (vgl. BGHZ 19, 367, 370, 376 - W 5; BGH GRUR 1976, 353 - Colorboy). - BGH, 11.12.1951 - I ZR 21/51
GUZ - DUZ
- BGH, 08.12.2008 - II ZB 46/07
Artikulierbare Buchstabenkombination als Namensfunktion einer Firma
Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber auch für den Bereich des Markenschutzes, an dem sich die frühere restriktive Rechtsprechung auch zum Firmenrecht orientierte (vgl. BGHZ 4, 167; 11, 214, 218 ; 74, 1, 2), nunmehr im Markengesetz vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I, 3082) von einer Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft auch reiner Buchstabenkombinationen ausgeht (vgl. §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG). - BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98
Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten …
Denn auch für die nach § 5 MarkenG geschützten Kennzeichen gilt, daß das Schutzhindernis eines bestehenden Freihaltebedürfnisses mit Hilfe einer Durchsetzung des Kennzeichens innerhalb der angesprochenen Verkehrskreise überwunden werden kann (vgl. BGHZ 4, 167, 169 - DUZ;… BGH, Urt. v. 15.6.1956 - I ZR 105/54, GRUR 1957, 29, 31 - Der Spiegel;… Urt. v. 11.7.1958 - I ZR 187/56, GRUR 1959, 45, 47 - Deutsche Illustrierte;… Urt. v. 15.11.1967 - Ib ZR 119/66, GRUR 1968, 259 - NZ;… Urt. v. 12.11.1987 - I ZR 19/86, GRUR 1988, 638, 639 - Hauer's Auto-Zeitung; BGHZ 74, 1, 6 f. - RBB/RBT;… Ingerl/Rohnke aaO § 5 Rdn. 28;… Fezer, Markenrecht, 2. Aufl., § 15 MarkenG Rdn. 50;… Deutsch/Mittas, Titelschutz, Rdn. 91 und 95;… Goldmann, Der Schutz des Unternehmenskennzeichens, § 2 Rdn. 90 f. und § 6 Rdn. 45 f.). - BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95
Schutzfähigkeit einer aus einer nicht aus sich heraus verständlichen …
Die Buchstabenkombination habe für sie Verkehrsgeltung, die vom Bundesgerichtshof in BGHZ 74, 1 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT - für den Bereich des Landes Bremen anerkannt worden sei, die sich aber wegen der zwischenzeitlichen Entwicklung auf das gesamte Bundesgebiet erstrecke.Die Benutzung der Buchstabenzusammenstellung "RBB" in gewöhnlicher Schrift begründet aber, was das Berufungsgericht verkannt hat, keine Verwechslungsgefahr mit dem allein durch seine graphische Ausgestaltung geprägten Klagezeichen; einen davon losgelösten Schutz der für sich nach altem Recht nicht eintragungsfähigen Buchstabenzusammensetzung "RBB" kann die Klägerin nicht beanspruchen (BGH, Urt. v. 07.03.1979 - I ZR 45/77, GRUR 1979, 470, 471 = WRP 1979, 534 - RBB/RBT, insoweit nicht in BGHZ 74, 1 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] abgedruckt, betreffend das hier in Rede stehende Klagezeichen).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Firmenschlagwort oder eine Firmenabkürzung - als Firmenbestandteil - nur dann von Hause aus unterscheidungskräftig und damit ohne weiteres schutzfähig i.S. des § 16 UWG, wenn sie ursprünglich namensmäßige Kennzeichnungskraft hat (BGHZ 74, 1, 2 f. [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT;… BGH, Urt. v. 17.01.1985 - I ZR 172/82, GRUR 1985, 461, 462 = WRP 1985, 338 - Gefa/Gewa).
Diese Übung beruht auf dem verbreiteten und anerkennenswerten Bedürfnis des Verkehrs, griffige Abkürzungen zu verwenden, und rechtfertigt es, derartige Buchstabenfolgen jedenfalls weitgehend für die Allgemeinheit freizuhalten (BGHZ 74, 1, 4 f. [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT).
- BGH, 17.01.1985 - I ZR 172/82
Schutz eines Firmenbestandteils
Allerdings entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein Firmenschlagwort oder eine Firmenabkürzung - als Firmenbestandteil - nur dann ohne Verkehrsdurchsetzung schutzfähig im Sinne des § 16 UWG sind, wenn sie von Hause aus namensmäßige Kennzeichnungskraft haben (vgl. BGHZ 11, 214, 217 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA; 74, 1, 2 m.w.N. - RBB/RBT).Soweit es sich dabei um aus sich heraus nicht verständliche Buchstabenzusammenstellungen handelt, ist in der Rechtsprechung anerkannt worden, daß solche, wenn sie kein aussprechbares Wort ergeben, regelmäßig nicht ohne weiteres als Unternehmensname wirken und daher zur Erlangung des Firmenschutzes der Verkehrsdurchsetzung bedürfen (vgl. BGHZ 11, 214, 217 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA; 74, 1, 2 RBB/RBT m.w.N.).
Das folgt aus der vom Bundesgerichtshof wiederholt festgestellten (BGHZ 74, 1, 4 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] RBB/RBT; GRUR 1982, 420, 423 - BBC/DDC) Gewohnheit, längere Firmenbezeichnungen durch Abkürzungen zu ersetzen, die die Firmenbezeichnung einprägsamer machen und ihren Gebrauch erleichtern.
Zwar ist auch in diesem Zusammenhang das Freihaltebedürfnis mit in Betracht zu ziehen (vgl. BGHZ 74, 1, 4 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT; GRUR 1982, 420, 422 - BBC/DDC).
- BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89
"NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke
Diese bestimmt und beschränkt zugleich den Schutzbereich der beanspruchten Bezeichnung (…vgl. BGH, Urt. v. 25.2.1955 - I ZR 107/53, GRUR 1955, 421, 423 - Forellenzeichen; BGH, Urt. v. 7.3.1979 - I ZR 45/77, GRUR 1979, 470, 471 - RBB/RBT;… BGH, Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425, 427 f. - Herzsymbol). - OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 85/07
Anforderungen an einen Firmennamen: Keine aussprechbare Buchstabenkombination …
Danach wurde die Namensfähigkeit von Abkürzungen und Buchstabenkombinationen abgelehnt, sofern sie nicht als Phantasieworte aussprechbar waren (BGHZ 11, 214, 218; 74, 1, 2) oder ausnahmsweise als Buchstabenfolge eine entsprechende Verkehrsgeltung hatten (BGHZ 4, 167, 170). - BGH, 29.06.1995 - I ZR 24/93
"Altenburger Spielkartenfabrik"; Firmenrechtlicher Schutz von …
(2) Lediglich wenn der räumliche Schutzbereich eines Unternehmenskennzeichens seiner Natur nach beschränkt ist, sei es, daß der Geschäftsbetrieb seiner Natur nach orts- oder regiongebunden ist (BGHZ 24, 238, 241, 243 - tabu I;… BGH, Urt. v. 11.10.1990 - I ZR 8/89, GRUR 1991, 155, 156 = WRP 1991, 162 - Rialto;… Urt. v. 6.5.1993 - I ZR 123/91, GRUR 1993, 923, 924 - Pic Nic), sei es, daß die Kennzeichnung des Unternehmens nur auf einer auf einen bestimmten Wirtschaftsraum beschränkten Verkehrsgeltung beruht (BGHZ 74, 1, 7 - RBB/RBT;… BGH, Urt. v. 2.7.1992 - I ZR 250/90, GRUR 1992, 865 - Volksbank), ist es ausgeschlossen, eine mit der Herstellung der Einheit Deutschlands automatisch eintretende Erstreckung des bisher beschränkten räumlichen Schutzes auf das gesamte Hoheitsgebiet anzunehmen. - OLG Hamburg, 01.03.2018 - 3 U 167/15
Tagesschau vs. Tagesumschau, Werktitelschutz "Tagesschau" - Markenzeichenschutz: …
Das Schutzhindernis eines bestehenden Freihaltebedürfnisses kann mit Hilfe einer Durchsetzung des Kennzeichens innerhalb der angesprochenen Verkehrskreise überwunden werden (vgl. BGHZ 4, 167, 169 - DUZ;… BGH, Urt. v. 15.06.1956, I ZR 105/54, GRUR 1957, 29, 31 - Der Spiegel;… Urt. v. 11.07.1958, I ZR 187/56, GRUR 1959, 45, 47 - Deutsche Illustrierte;… Urt. v. 15.11.1967, Ib ZR 119/66, GRUR 1968, 259 - NZ;… Urt. v. 12.11.1987, I ZR 19/86, GRUR 1988, 638, 639 - Hauer's Auto-Zeitung; BGHZ 74, 1, 6 f. - RBB/RBT). - BGH, 01.03.2001 - I ZR 205/98
Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten …
Denn auch für die nach § 5 MarkenG geschützten Kennzeichen gilt, daß das Schutzhindernis eines bestehenden Freihaltebedürfnisses mit Hilfe einer Durchsetzung des Kennzeichens innerhalb der angesprochenen Verkehrskreise überwunden werden kann (vgl. BGHZ 4, 167, 169 - DUZ;… BGH, Urt. v. 15.6.1956 - I ZR 105/54, GRUR 1957, 29, 31 - Der Spiegel;… Urt. v. 11.7.1958 - I ZR 187/56, GRUR 1959, 45, 47 - Deutsche Illustrierte;… Urt. v. 15.11.1967 - Ib ZR 119/66, GRUR 1968, 259 - NZ;… Urt. v. 12.11.1987 - I ZR 19/86, GRUR 1988, 638, 639 - Hauer's Auto-Zeitung; BGHZ 74, 1, 6 f. - RBB/RBT;… Ingerl/Rohnke aaO § 5 Rdn. 28;… Fezer, Markenrecht, 2. Aufl., § 15 MarkenG Rdn. 50;… Deutsch/Mittas, Titelschutz, Rdn. 91 und 95;… Goldmann, Der Schutz des Unternehmenskennzeichens, § 2 Rdn. 90 f. und § 6 Rdn. 45 f.). - LG Düsseldorf, 23.09.1999 - 4 O 324/99
WC-Körbchen II
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Firmenschlagwort oder eine Firmenabkürzung - als Firmenbestandteil - nur dann vom Hause aus unterscheidungskräftig und damit ohne weiteres schutzfähig im Sinne des § 16 UWG, wenn es ursprünglich namensmäßige Kennzeichnungskraft hat (vgl. BGH, GRUR 1979, 470, 471 - RBB/RBT; BGH, GRUR 1985, 461, 462 = WRP 1985, 338 - Gefa/Gewa).Diese Übung beruhe auf dem verbreiteten und anerkennenswerten Bedürfnis des Verkehrs, griffige Abkürzungen zu verwenden, und rechtfertige es, derartige Buchstabenfolgen jedenfalls weitgehend für die Allgemeinheit freizuhalten (BGH, GRUR 1979, 470, 471 - RBB/RBT).
Dem lag die Erwägung zugrunde, im Interesse des Freihaltebedürfnisses der Allgemeinheit eine Monopolisierung der praktisch nur in beschränkter Zahl als Warenzeichen zur Verfügung stehenden Buchstaben und Zahlen sowie deren Zusammenstellungen möglichst zu vermeiden und derartige Zeichen für die Allgemeinheit freizuhalten (BGH, GRUR 1979, 470, 471 - RBB/RBT m. w.N.).
- BGH, 09.03.1989 - I ZR 153/86
"Teekanne II"; Schutzfähigkeit der bildlichen Darstellung einer Teekanne; …
- BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80
BBC/DDC
- LG Düsseldorf, 14.09.1999 - 4 O 432/98
GVP
- BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86
"Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen …
- BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87
"REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen …
- BGH, 30.11.1989 - I ZR 191/87
"AjS-Schriftenreihe"; Schutzfähigkeit eines Firmenschlagwortes; Verkehrsgeltung …
- BGH, 02.07.1992 - I ZR 250/90
"Volksbank"; Kennzeichnungsschutz kraft Verkehrsgeltung an der Bezeichnung …
- BGH, 28.11.1991 - I ZR 297/89
Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzhaftung wegen ungerechtfertigter …
- OLG Köln, 07.05.2007 - 6 W 54/07
Zeichen 4E
- BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86
"Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten …
- OLG Köln, 07.05.2007 - 6 W 64/07
Kein regional beschränkter Markenschutz bei bundesweitem Angebot der …
- BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87
"ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen
- LG Düsseldorf, 18.06.1998 - 4 O 160/98
JPNW
- BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92
"Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils
- KG, 04.04.2003 - 5 U 335/02
Kennzeichenschutz der Internet-Domain "arena-berlin.de"
- LG Düsseldorf, 22.09.1998 - 4 O 124/98
SSZ
- BGH, 21.11.1991 - I ZR 263/89
Behinderung innergemeinschaftlichen Handels durch Verbot länderübergreifender …
- LG Düsseldorf, 07.05.1998 - 4 O 211/96
Lenkrolle
- LG Düsseldorf, 07.04.1998 - 4 O 398/96
Verwirkung der Arbeitnehmererfindervergütung
- OLG München, 04.07.2002 - 29 U 5522/01
Unmöglichkeit einer farbgetreuen Wiedergabe der angemeldeten Farbe in der …
- BGH, 21.06.1990 - I ZB 10/89
"NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke
- VGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - 7 S 1316/96
Flurbereinigung: Bodenwert von Bauerwartungsland; Höhe der Widerspruchsgebühr
- BGH, 01.06.1979 - I ZR 48/77
Unterscheidungskraft von Buchstabenkombinationen
- LG Frankfurt/Main, 10.09.1997 - 6 O 261/97
Lit.de
- OLG Bremen, 06.09.1990 - 2 U 67/90
Klage auf Unterlassen der Benutzung einer Firmenbezeichnung; Widerlegung der …
- BGH, 14.12.1979 - I ZR 44/78
Benutzung einer Bezeichnung in einer Verwechslungen hervorrufenden Weise - …
- KG, 31.03.2000 - 5 U 9777/98
Verbindung eines Stadtnamens mit dem Begriff "Online"; Voraussetzungen des …
- OLG Köln, 18.09.1992 - 6 U 45/92
Schlagwort; Verwechslungsfähig
- OLG Bremen, 15.12.1994 - 2 U 69/94
Markenmäßige Verwendung einer Buchstabenkombination im geschäftlichen Verkehr ; …
- KG, 14.05.1985 - 5 U 571/84
Schutz des Titels "Who's Who in Germany"; Anforderungen an das Bestehen eines …
- BPatG, 30.04.1981 - 25 W (pat) 177/80
- OLG Frankfurt, 24.10.2002 - 6 U 188/01
"jobber.de"