Rechtsprechung
BGH, 07.03.2001 - 1 StR 41/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4861) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis des Vorsitzenden auf ergangenen Beschluß
§ 266 StPO, Erfordernis eines ausdrücklichen und zu protokollierenden (§ 273 Abs. 1 StPO) Einbeziehungsbeschlusses
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art 103 Abs. 3 GG; § 264 StPO; § 266 StPO; § 267 StPO
Verfahrenshindernis; Strafanklageverbrauch; Nachantragsklage; Wesentliche Förmlichkeit des Verfahrens; Einbeziehungsbeschluß - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision - Nachtragsanklage - Fehlende Zustimmung des Angeklagten - Fehlender Einbeziehungsbeschluß - Verfahrenshindernis - Beachtung von Amts wegen - Verfahrenseinstellung - Kein Strafklageverbrauch
- Judicialis
StPO § 266
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 266 Abs. 1, § 273 Abs. 1
Einbeziehungsbeschluss bei der Nachtragsanklage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 183
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.11.1989 - 4 StR 520/89
Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung der Buchführungspflicht und wegen …
Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 1 StR 41/01
Besonderheiten im Ablauf der später ausgesetzten Hauptverhandlung, die einen ausdrücklichen Einbeziehungsbeschluß entbehrlich machen könnten (vgl. BGH NJW 1990, 1055 m.w.N.;… gegen diese Möglichkeit Gollwitzer in Löwe/ Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 266 Rdn. 21, Fußn. 46), sind nicht ersichtlich.