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   BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06   

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https://dejure.org/2007,5322
BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06 (https://dejure.org/2007,5322)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2007 - IV ZR 133/06 (https://dejure.org/2007,5322)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2007 - IV ZR 133/06 (https://dejure.org/2007,5322)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungsleistungen wegen Berufsunfähigkeit aus zwei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als vollständige Berufsunfähigkeit; Nachweis der Berufsunfähigkeit; Angaben zur Beurteilung der Berufsunfähigkeit beim ...

  • Judicialis

    LBG § 54; ; BB-BUZ § 2 Abs. 1; ; BB-BUZ § 2 Abs. 4; ; VVG § 16 Abs. 1; ; VVG § 21

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • VersR (via Owlit)

    BB-BUZ § 2 Nr. 1; VVG § 16; VVG § 21
    Zulässige Anknüpfung der Berufsunfähigkeit eines einem Versorgungswerk angehörigen Beamten an die Vorlage eines Rentenbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2 Abs. 1 § 4
    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 979
  • VersR 2007, 821
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Demgemäß liegt keine versicherte Berufsunfähigkeit vor, wenn die weitere Berufsausübung aus anderen - rechtlichen oder tatsächlichen - Gründen ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 133/06, VersR 2007, 821; Senat, Urteil vom 8. März 2006 - 5 U 269/05-22, VersR 2007, 96; Rixecker, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 46 Rn. 77; Mertens, in: HK-VVG 3. Aufl., § 172 Rn. 45).
  • OLG Köln, 29.01.2016 - 20 U 9/14

    Feststellung der Berufsunfähigkeit einer als hauptamtlich Beschäftigte eines

    Auch bestehen zwischen der vom Sachverständigen Dr. C4 zu beantwortenden Frage nach der Einschränkung der Dienstfähigkeit der Klägerin aus medizinischer Sicht und der in dem vorliegenden Rechtsstreit zu entscheidenden Frage nach der Berufsunfähigkeit der Klägerin Überschneidungen, auch wenn sich der beamtenrechtliche Begriff der Dienstunfähigkeit und der Begriff der Berufsunfähigkeit der privatrechtlichen Berufsunfähigkeitsversicherung nicht decken (vgl. BGH, Urt. v. 07.03.2007 - IV ZR 133/06, VersR 2007, 821).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Begriff der Berufsunfähigkeit

    Allein Zweifel an der "rechtlichen Unmöglichkeit", den bisherigen Beruf weiterhin auszuüben - hier durch die fehlende Fahrtauglichkeit -, genügen für die Annahme einer Berufsunfähigkeit nicht (vgl. zur Unmöglichkeit wegen Eintritt in den Ruhestand BGH, Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 133/06, juris Rn. 25).
  • OLG Hamm, 16.12.2021 - 20 U 316/21

    Feststellung des Fortbestands einer Krankentagegeldversicherung Fragen nach

    Er ist nicht dazu aufgerufen, deren Gefahrerheblichkeit aus seiner Sicht zu beurteilen; vielmehr hat er die Prüfung und Bewertung dem Versicherer zu überlassen (BGH, Urteile vom 7. März 2007 - IV ZR 133/06, VersR 2007, 821 Rn. 18; vom 19. März 2003 - IV ZR 67/02, r+s 2003, 336 unter II 1; jeweils mwN).
  • KG, 04.01.2013 - 6 U 103/12

    Zum Nachweis der Berufsunfähigkeit eines Justizvollzugsbeamten im offenen Vollzug

    Diese Auslegung legt auch der Bundesgerichtshof (VersR 2007, 821 - 824, zitiert nach juris, dort Ls. 1 und Rdz. 25 und 28) zugrunde, wenn er feststellt, dass es sich bei der Berufsunfähigkeit im privatversicherungsrechtlichen Sinne um einen eigenständigen Rechtsbegriff handelt, der weder mit Dienstunfähigkeit noch mit Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Sinne des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts gleichgesetzt werden darf.
  • LG Frankfurt/Main, 10.10.2008 - 23 O 32/07
    Allein aus dem Umstand, dass bei Antragstellung eine Tätigkeit angegeben wird, für die Tauglichkeitsbestimmungen eines Arbeitgebers gelten, folgt keine Einbeziehung dieser Bestimmungen in das Vertragsverhältnis (vgl. BGH VersR 2007, 821).
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