Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4170
BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2012,4170)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2012,4170)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2012 - AnwZ (B) 13/10 (https://dejure.org/2012,4170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,4170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 1 ZPO
    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit mit der Begründung eines angeblichen Rechtsanwendungsfehler des abgelehnten Richters; Besorgnis der Befangenheit bei Zurückweisung einer erhobenen Anhörungsrüge mit knapper Begründung

  • rewis.io

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2; ZPO § 47 Abs. 1
    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit mit der Begründung eines angeblichen Rechtsanwendungsfehler des abgelehnten Richters; Besorgnis der Befangenheit bei Zurückweisung einer erhobenen Anhörungsrüge mit knapper Begründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Im Übrigen darf er erst nach Erledigung des Ablehnungsgesuchs tätig werden, also nicht, solange das Ablehnungsgesuch nicht rechtskräftig abgelehnt war (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - IX ZB 280/03, ZVI 2004, 753; BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 Rn. 17; Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 47 Rn. 3 m.w.N.).

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in seinem Beschluss vom 15. Juni 2010 (XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 Rn. 17) die Auffassung vertreten, dass das Ende der Wartepflicht durch die Einlegung einer zulässigen Anhörungsrüge hinausgeschoben werden kann, so dass, solange diese Rüge nicht beschieden ist, die Behandlung des Ablehnungsgesuches nicht endgültig abgeschlossen ist (ebenso Musielak/Heinrich, aaO, § 47 Rn. 3).

    Erst wenn sich herausstellt, dass die Rüge begründet ist, wird ähnlich einer Wiedereinsetzung oder Wiederaufnahme des Verfahrens das Verfahren gemäß § 29a Abs. 5 FGG a.F. fortgesetzt (vgl. zur Parallelvorschrift des § 321a ZPO: BGH, NJW 2005, 1432; BGH, NJW-RR 2011, 427 Rn. 17; vgl. auch BT-Drucks. 15/3706, S. 14, 17).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Gerechtfertigt ist die Ablehnung jedoch dann, wenn die richterliche Entscheidung oder Handlung so grob fehlerhaft ist, dass sie als Willkür erscheint (MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 42 Rn. 28, 30 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, NVwZ-RR 2008, 140).

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007, NVwZ-RR 2008, 140; BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 (PKH), NV 2007, 2139, juris Rn. 19; OLGR Köln 2009, 362, juris Rn. 34).

  • BGH, 26.11.2002 - AnwZ (B) 18/01

    Vermögensverfall eines Rechtsanwalts; Tilgung von Forderungen vor Erlass der

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Ferner weiche die Entscheidung ohne vorherigen Hinweis und ohne Begründung vom Beschluss des Senats vom 26. November 2002, AnwZ (B) 18/01, ab.

    bb) Soweit der Antragsteller darauf verweist, die abgelehnten Richter hätten sich mit der Entscheidung über seine sofortige Beschwerde in Widerspruch zu dem Beschluss vom 26. November 2002, AnwZ (B) 18/01 gesetzt, ist auch damit lediglich ein angeblicher Rechtsanwendungsfehler angesprochen, der keine Besorgnis der Befangenheit zu begründen vermag.

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZB 280/03

    Rechtshandlungen eines abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Im Übrigen darf er erst nach Erledigung des Ablehnungsgesuchs tätig werden, also nicht, solange das Ablehnungsgesuch nicht rechtskräftig abgelehnt war (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - IX ZB 280/03, ZVI 2004, 753; BGH, Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 Rn. 17; Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 47 Rn. 3 m.w.N.).

    Zwar geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass die Erledigung eines Anhörungsgesuchs nicht eintritt, bevor eventuelle Rechtsmittelfristen abgelaufen sind und somit formelle Rechtskraft eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - IX ZB 280/03, ZVI 2004, 753, 754).

  • BFH, 14.08.2007 - XI S 13/07

    Besetzungsrüge gemäß § 119 Nr. 1 FGO; Verwertung der dienstlichen Äußerung eines

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007, NVwZ-RR 2008, 140; BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 (PKH), NV 2007, 2139, juris Rn. 19; OLGR Köln 2009, 362, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007, NVwZ-RR 2008, 140; BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 (PKH), NV 2007, 2139, juris Rn. 19; OLGR Köln 2009, 362, juris Rn. 34).
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182/05, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2007, NVwZ-RR 2008, 140; BFH, Beschluss vom 14. August 2007 - XI S 13/07 (PKH), NV 2007, 2139, juris Rn. 19; OLGR Köln 2009, 362, juris Rn. 34).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.1997 - 14 W 74/96
    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Zwar ist in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung in schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 47 Abs. 1 ZPO ein Ablehnungsgrund erkannt worden (vgl. etwa OLG Köln, NJW-RR 2000, 591, 592; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1350; OLG Hamburg, NJW 1992, 1462, 1463; BayObLG, …
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Nach der hier entsprechend anwendbaren (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - AnwZ (B) 3/66, BGHZ 46, 195, 198) Vorschrift des § 42 Abs. 2 ZPO findet die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen.
  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 18. April 1980 - RiZ 1/80, BGHZ 77, 70, 72; Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

  • BGH, 24.02.2005 - III ZR 263/04

    Anwendung des AnhörungsrügenG in Altfällen; Anforderungen an die Begründung einer

  • OLG Brandenburg, 13.07.1999 - 1 W 9/99

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

  • OLG Celle, 13.07.2006 - 9 W 63/06

    Aufhebung eines Termins als eine "keinen Auschub gestattende" Handlung eines

  • OLG Karlsruhe, 05.09.2007 - 14 W 46/07

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Äußerungen zur Erfolgsaussicht

  • OLG Köln, 29.01.1999 - 8 W 1/99

    Bei der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs durch den abgelehnten Richter

  • BGH, 15.09.2016 - III ZR 461/15

    Nichtigkeitsklage: Mitwirkung eines noch nicht abgelehnten Richters an der

    Eine solche wird regelmäßig bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen angenommen, nicht aber zum Beispiel dann, wenn die als fehlerhaft gerügte Anwendung des § 47 Abs. 1 ZPO bei objektiver Betrachtung zumindest vertretbar erscheint oder ein einmaliger Verstoß auf einem offensichtlichen Versehen beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2016 - III ZR 323/13, BeckRS 2016, 13945 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, BeckRS 2012, 07842 Rn. 12).
  • BGH, 20.09.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Richterablehnung im anwaltgerichtlichen Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).

    Soweit die Klägerin meint, einen solchen Umstand aus einem vermeintlich zu frühen Zeitpunkt der Beschlussfassung des Senats im Verfahren  AnwZ über ihren dortigen Antrag auf Zulassung der Berufung herleiten zu können, verkennt sie bereits im Ausgangspunkt, dass das Ablehnungsverfahren - vom hier offensichtlich nicht gegebenen Ausnahmefall des Verstoßes gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) abgesehen - nicht dazu dient, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, aaO Rn. 7; vom 25. September 2013 - AnwZ (Brfg) 51/12, juris Rn. 9; vom 20. Januar 2014  - AnwZ (Brfg) 51/12, aaO; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, aaO; jeweils mwN).

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, aaO Rn. 19; vom 30. Dezember 2013  - AnwZ (Brfg) 60/13, aaO Rn. 8; jeweils mwN; MünchKommZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 44 Rn. 9).

  • BGH, 20.09.2016 - AnwZ (B) 2/16

    Richterablehnung - wegen der Beteiligung in einem anderen Verfahren

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).

    Soweit die Klägerin meint, einen solchen Umstand aus einem vermeintlich zu frühen Zeitpunkt der Beschlussfassung des Senats im Verfahren AnwZ über ihren dortigen Antrag auf Zulassung der Berufung herleiten zu können, verkennt sie bereits im Ausgangspunkt, dass das Ablehnungsverfahren - vom hier offensichtlich nicht gegebenen Ausnahmefall des Verstoßes gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) abgesehen - nicht dazu dient, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, aaO Rn. 7; vom 25. September 2013 - AnwZ (Brfg) 51/12, juris Rn. 9; vom 20. Januar 2014 - AnwZ (Brfg) 51/12, aaO; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, aaO; jeweils mwN).

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, aaO Rn. 19; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, aaO Rn. 8; jeweils mwN; MünchKommZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 44 Rn. 9).

  • BGH, 02.11.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ablehnung eines anwaltlichen

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, aaO Rn. 19; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, aaO Rn. 8; jeweils mwN; MünchKommZPO/Stackmann, aaO, § 44 Rn. 10).

  • BGH, 01.11.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs; Widerruf der

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, aaO Rn. 19; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, aaO Rn. 8; jeweils mwN; MünchKommZPO/Stackmann, aaO, § 44 Rn. 10).

  • BGH, 14.07.2016 - III ZR 323/13

    Ablehnung von Richtern wegn Besorgnis der Befangenheit; Beruhen eines einmaligen

    aa) Durch die Mitwirkung an der Entscheidung vom 2. Juni 2016 - nach Anbringung, aber vor Bescheidung der Anhörungsrüge vom 2. März 2015 - dürften die genannten Richter objektiv ihre Wartefrist nach § 47 Abs. 1 ZPO verletzt haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2010 - XI ZB 33/09, NJW-RR 2011, 427 f Rn. 16 ff und vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, BeckRS 2012, 07842).

    Eine solche kann bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen § 47 Abs. 1 ZPO zu bejahen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2012 aaO), nicht aber dann, wenn ein einmaliger Verstoß gegen die Wartepflicht auf einem offensichtlichen Versehen beruht.

  • BVerwG, 12.12.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer;

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass sie nach Verkündung des Urteils Anhörungsrüge gegen die Ablehnung ihrer Befangenheitsanträge vom 14. November 2016 erhoben haben (vgl. BFH, Beschluss vom 17. September 1987 - VIII B 199/86 - juris; BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10 - juris).
  • BGH, 02.11.2016 - AnwZ (B) 2/16

    Unzulässige Berufung gegen das den Widerruf der Rechtsanwaltszulassung wegen

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, [...] Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, [...] Rn. 4; BVerfG, NJW 2012, 3228 [BVerfG 25.07.2012 - 2 BvR 615/11] ; jeweils mwN).

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, aaO Rn. 19; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, aaO Rn. 8; jeweils mwN; MünchKommZPO/Stackmann, aaO, § 44 Rn. 10).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2022 - 9 W 24/22

    Schwerwiegende Verfahrensverstöße eines Richters; Zweimaliger Verstoß gegen eine

    Die Verfügungen vom 22.11.2021 und vom 03.12.2021 beruhten daher nicht auf einer zwar unzutreffenden, aber vertretbaren, Rechtsauffassung des Richters (vgl. zu einem solchen Verfahrensverstoß von geringerem Gewicht BGH, Beschluss vom 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10 -, zitiert nach Juris).
  • BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4 und vom 20. September 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, juris Rn. 51 f.; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).

    Die Verweigerung einer beantragten Terminverlegung begründet die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminverlegung (§ 227 ZPO) offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, Beschlüsse vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2429 und vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 8).

  • OLG Frankfurt, 19.02.2018 - 8 W 8/18

    Zur Verpflichtung eines Rechtsanwaltes, im Krankheitsfall für einen Vertreter zu

  • BGH, 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 51/12

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Korrektur des Zulassungsbeschlusses als

  • BFH, 20.06.2016 - X B 167/15

    Offensichtlich unzulässige Spruchkörperablehnung - Reichweite des

  • BGH, 14.11.2019 - NotSt (Brfg) 4/18

    Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder des Notarsenats wegen der Besorgnis der

  • OLG Köln, 17.02.2022 - 15 U 244/21

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit Mögliche

  • OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 125/14

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch nach Hinweisbeschluss - Entbehrlichkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2023 - 13 S 1020/23

    Mitwirkung eines als befangen abgelehnten Richters an einer Anhörungsrüge nach

  • BGH, 30.12.2013 - AnwZ (Brfg) 60/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • LG Marburg, 26.10.2022 - 3 T 167/22
  • KG, 21.12.2018 - 5 U 138/17

    goFit Gesundheitsmatte - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

  • BGH, 30.09.2020 - VIII ZR 357/19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht