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   BGH, 07.03.2013 - I ZR 186/11   

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https://dejure.org/2013,14613
BGH, 07.03.2013 - I ZR 186/11 (https://dejure.org/2013,14613)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2013 - I ZR 186/11 (https://dejure.org/2013,14613)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2013 - I ZR 186/11 (https://dejure.org/2013,14613)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 420 Abs 1 S 2 HGB, § 439 Abs 2 S 3 HGB
    Aufwendungsersatzanspruch des Frachtführers wegen Verauslagung von Zollgebühren: Anwendbarkeit der frachtvertraglichen Verjährungsregelung; Beginn der Verjährung bei Aufwendungsersatzanspruch des Unterfrachtführers gegen den Hauptfrachtführer

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Festellung eines Aufwendungsersatzanspruchs i.R.e. Binnenschiffahrttransportvertrags auf Grund eines Nacherhebungsbescheids der niederländischen Zollbehörden

  • rabüro.de

    Zum Aufwendungsersatzanspruch des Frachtführers wegen Verauslagung von Zollgebühren

  • rewis.io

    Aufwendungsersatzanspruch des Frachtführers wegen Verauslagung von Zollgebühren: Anwendbarkeit der frachtvertraglichen Verjährungsregelung; Beginn der Verjährung bei Aufwendungsersatzanspruch des Unterfrachtführers gegen den Hauptfrachtführer

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 420 Abs. 1 S. 2; HGB § 439 Abs. 2 S. 3
    Verjährung der Aufwendungsersatzansprüche des Frachtführers richtet sich nach § 439 HGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 420 Abs. 1 S. 2; HGB § 439 Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit einer Feststellungsklage auf Festellung eines Aufwendungsersatzanspruchs i.R.e. Binnenschiffahrttransportvertrags auf Grund eines Nacherhebungsbescheids der niederländischen Zollbehörden

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zollgebühr ausgelegt: Aufwendungsersatzanspruch nach HGB!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Der Aufwendungsersatzanspruch nach § 420 HGB (hier: Zollgebühren) unterliegt der Verjährung nach § 439 HGB

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufwendungsersatzanspruch des Frachtführers aus § 420 Abs. 1 Satz 2 HGB wegen Verauslagung von Zollgebühren

Besprechungen u.ä.

  • transportrecht.org PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendbarkeit der frachtvertraglichen Verjährungsregelung auf Aufwendungsersatzanspruch des Frachtführers wegen Verauslagung von Zollgebühren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 987
  • VersR 2014, 355
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03

    Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit

    Auszug aus BGH, 07.03.2013 - I ZR 186/11
    Die Klägerin ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in der Lage, auf Freistellung und damit auf Leistung zu klagen (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 257/03, TranspR 2007, 161, 162 = VersR 2007, 1539).

    Im Übrigen kann, solange die Höhe der Verbindlichkeit, von der Befreiung verlangt wird, nicht feststeht, nicht auf Leistung, sondern nur auf Feststellung geklagt werden (BGH, TranspR 2007, 161, 162; MünchKomm.ZPO/Becker-Eberhard, 4. Aufl., § 253 Rn. 148; Musielak/Foerste, ZPO, 10. Aufl., § 256 Rn. 14).

  • BGH, 02.10.2012 - I ZR 157/11

    Seefrachtrecht: Beginn der Verjährung von Rückgriffsansprüchen

    Auszug aus BGH, 07.03.2013 - I ZR 186/11
    bb) Wie der Senat nach Verkündung des Berufungsurteils entschieden hat (Urteil vom 2. Oktober 2012 - I ZR 157/11 Rn. 20, juris), setzt die Anwendbarkeit des § 439 Abs. 2 Satz 3 HGB keinen Gleichlauf zwischen den Haftungsgrundlagen im Primärhaftungs- und im Rückgriffsverhältnis voraus.

    dd) Die Vorschrift des § 439 Abs. 2 Satz 3 HGB kommt nach ihrem Sinn und Zweck auch dann zur Anwendung, wenn es nicht - wie in dem der Senatsentscheidung vom 2. Oktober 2012 (I ZR 157/11, juris) zugrundeliegenden Sachverhalt - um einen Rückgriffsanspruch des Hauptfrachtführers gegen den Unterfrachtführer wegen Beschädigung des Transportgutes, sondern um einen Aufwendungsersatzanspruch des Unterfrachtführers aus § …

  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 18/03

    Verjährung von Ansprüchen des Versenders gegen den Frachtführer wegen des

    Auszug aus BGH, 07.03.2013 - I ZR 186/11
    Ansprüche aus selbständigen Verträgen, die lediglich dem Umfeld der Beförderung zuzurechnen sind, verjähren dagegen nicht nach § 439 HGB, sondern nach den auf diese Verträge anwendbaren Verjährungsvorschriften (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - I ZR 18/03, TranspR 2006, 74, 75 f.; Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 2/04, NJW-RR 2007, 182 Rn. 33 = TranspR 2006, 451).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 2/04

    Beschränkung der Zulassung der Revision auf die Frage der Verjährung; Verjährung

    Auszug aus BGH, 07.03.2013 - I ZR 186/11
    Ansprüche aus selbständigen Verträgen, die lediglich dem Umfeld der Beförderung zuzurechnen sind, verjähren dagegen nicht nach § 439 HGB, sondern nach den auf diese Verträge anwendbaren Verjährungsvorschriften (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2005 - I ZR 18/03, TranspR 2006, 74, 75 f.; Urteil vom 21. September 2006 - I ZR 2/04, NJW-RR 2007, 182 Rn. 33 = TranspR 2006, 451).
  • OLG München, 12.06.2018 - 8 U 3169/17

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen im Diesel-Abgas-Skandal

    (2) Eine Feststellungsklage ist daneben zulässig, wenn die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und der Kläger seinen Anspruch deshalb ganz oder teilweise nicht beziffern kann (BGH NJW 1984, 1552 (1554); für eine Freistellungsklage BGH BeckRS 2013, 11005 Rn. 14; NJW 1996, 2725 (2726)).
  • OLG Hamburg, 16.12.2021 - 6 U 21/21

    Verjährung von Freistellungsansprüchen von weiter auflaufenden Lager- und

    Insoweit beruft sie sich u.a. auf ein Urteil des BGH vom 07.03.2013 (I ZR 186/11) und auf die Gesetzesbegründung zu § 439 HGB.

    Frachtberechnung">420 Abs. 1 S. 2 HGB der Verjährungsvorschrift des § 439 HGB unterliegt (BGH, Urteil vom 07.03.2013 - I ZR 186/11 -, Rn. 26, juris).

    Wer vom Anspruchsberechtigten zuerst in Anspruch genommen werde, laufe damit Gefahr, etwaige Rückgriffsansprüche zu verlieren, da er üblicherweise nicht schon dann, wenn der Anspruchsteller erstmals an ihn herantrete, bereits verjährungshemmende Maßnahmen zur Wahrung eines Regresses treffen werde (BGH, Urteil vom 07.03.2013 - I ZR 186/11 -, Rn. 25, juris).

  • OLG Frankfurt, 13.01.2021 - 3 U 92/20

    Diesel-Skandal: Kein Anspruch bei Fahrzeugerwerb im Juni 2016

    Eine Feststellungsklage ist auch dann zulässig, wenn die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und der Kläger seinen Anspruch deshalb ganz oder teilweise nicht beziffern kann (BGH NJW 1984, S. 1552 (1554); für eine Freistellungsklage BGH BeckRS 2013, S. 11005, Rn. 14; NJW 1996, S. 2725 (2726)).
  • LG Bielefeld, 15.04.2019 - 8 O 337/18
    Eine Feststellungsklage ist allerdings schon dann zulässig, wenn die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und der Kläger seinen Anspruch deshalb zumindest teilweise nicht beziffern kann (BGH NJW 1984, 1552, 1554); für eine Freistellungsklage BGH BeckRS 2013, 11005 Rn. 14; NJW 1996, 2725, 2726).
  • LG Bielefeld, 11.03.2019 - 8 O 337/18
    Eine Feststellungsklage ist allerdings schon dann zulässig, wenn die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und der Kläger seinen Anspruch deshalb zumindest teilweise nicht beziffern kann (BGH NJW 1984, 1552, 1554); für eine Freistellungsklage BGH BeckRS 2013, 11005 Rn. 14; NJW 1996, 2725, 2726).
  • LG Bonn, 25.02.2016 - 12 O 18/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz für behauptete Schäden

    Ansprüche "aus einer Beförderung" sind damit nicht nur Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag, sondern sämtliche Ansprüche, die an das tatsächliche Geschehen der Beförderung anknüpfen (vgl. BGH, VersR 2014, 355, 356 m. w. N.; Schmidt in: Großkomm. HGB, 5. Auflage, 2014, § 438 Rn 12; Koller, a.a.O., § 439 Rn 7, 8 m. w. N.).
  • LG Bochum, 25.03.2020 - 4 O 224/19
    Eine Feststellungsklage ist daneben zulässig, wenn die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und der Kläger seinen Anspruch deshalb ganz oder teilweise nicht beziffern kann (BGH NJW 1984, 1552 (1554); BGH 19.04.2016, VI ZR 506/14; für eine Freistellungsklage BGH BeckRS 2013, 11005 Rn. 14; NJW 1996, 2725 (2726)).
  • LG Köln, 24.09.2019 - 4 O 434/18
    Eine Feststellungsklage ist daneben zulässig, wenn die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und der Kläger seinen Anspruch deshalb ganz oder teilweise nicht beziffern kann (BGH, NJW 1984, 1552; für eine Freistellungsklage BGH, RdTW 2013, 318 Rn. 14; NJW 1996, 2725).
  • LG Passau, 05.09.2019 - 1 O 1043/18

    Sperrwirkung einer Musterfeststellungsklage

    Eine Feststellungsklage ist daneben dann zulässig, wenn die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und der Kläger seinen Anspruch deshalb ganz oder teilweise nicht beziffern kann (BGH NJW 1984, 1552 (1554); für eine Freistellungsklage BGH BeckRS 2013, 11005 Rn. 14; NJW 1996, 2725 (2726)).
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