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   BGH, 07.03.2017 - 2 StR 567/16   

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https://dejure.org/2017,8401
BGH, 07.03.2017 - 2 StR 567/16 (https://dejure.org/2017,8401)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2017 - 2 StR 567/16 (https://dejure.org/2017,8401)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2017 - 2 StR 567/16 (https://dejure.org/2017,8401)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (Strafbarkeit des Gehilfen); Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 27 Abs. 2, § 29a Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringe Menge; Einbeziehung der den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichenden Umstände

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringe Menge; Einbeziehung der den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichenden Umstände

  • rechtsportal.de

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringe Menge; Einbeziehung der den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund verwirklichenden Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Falsche Strafzumessung beim minder schweren Fall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Minder schwerer Fall - und die Beihilfe

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 590/16

    Eigene Entscheidung in der Sache (unzulässige Urteilsberichtigung;

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 2 StR 567/16
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 590/16 mwN; Senat, Beschluss vom 19. November 2013 - 2 StR 494/13, StV 2015, 549).
  • BGH, 19.11.2013 - 2 StR 494/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minderschwerer

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 2 StR 567/16
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 590/16 mwN; Senat, Beschluss vom 19. November 2013 - 2 StR 494/13, StV 2015, 549).
  • LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19

    Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings

    Sieht das Gesetz einen minder schweren Fall vor und ist - wie hier gemäß §§ 27 Absatz 2 Satz 2, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.II.1.e)) - auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst geprüft werden, ob die allgemeinen Milderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falls tragen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20.12.2016 - 1 StR 590/16, Urteil vom 07.03.2017 - 2 StR 567/16).

    Sieht das Gesetz einen minder schweren Fall vor und ist - wie hier gemäß §§ 27 Absatz 2 Satz 2, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.III.1.e)) oder gemäß §§ 46b, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.III.1.f)) - auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst geprüft werden, ob die allgemeinen Milderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falls tragen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20.12.2016 - 1 StR 590/16, Urteil vom 07.03.2017 - 2 StR 567/16).

    Sieht das Gesetz einen minder schweren Fall vor und ist - wie hier gemäß §§ 27 Absatz 2 Satz 2, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.V.1.e)) - auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst geprüft werden, ob die allgemeinen Milderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falls tragen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20.12.2016 - 1 StR 590/16, Urteil vom 07.03.2017 - 2 StR 567/16).

  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 329/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Revisibilität; Beweiswert der

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, juris Rn. 6 und vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, juris Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 04.04.2017 - 3 StR 516/16

    Strafrahmenwahl bei Zusammentreffen von minder schwerem Fall und gesetzlich

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, juris Rn. 6; vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, juris Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 614/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vermutung des verminderten Schuldgehalts: die

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16 Rn. 6; vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16 Rn. 6 und vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 14/19

    Strafzumessung (Verhältnis von minder schwerem Fall und vertyptem

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, NStZ 2017, 524; vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, Rn. 6 und vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 05.05.2020 - 4 StR 597/19

    Tateinheit (Bildung einer Gesamtstrafe: Strafrahmenwahl bei Vorliegen eines

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 ? 2 StR 567/16 Rn. 6; vom 13. Oktober 2016 ? 3 StR 248/16 Rn. 5; vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 264/17 Rn. 18).
  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 264/17

    Unvollständige Sachverhaltsaufklärung (Aufklärungsrüge; Gegenstand der

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, juris Rn. 6; vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 248/16, juris Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 15.03.2022 - 4 StR 18/22

    Strafrahmenwahl (besonderer Strafrahmen für minder schwere Fälle: Gesamtabwägung

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. Mai 2020 - 4 StR 597/19; Beschluss vom 7. März 2017 ? 2 StR 567/16).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 125/17

    Beihilfe (Gehilfenvorsatz: notwendige Konkretisierung); besondere gesetzliche

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16, Rn. 6 und vom 4. April 2017 - 3 StR 516/16, Rn. 6).
  • BGH, 12.09.2023 - 4 StR 175/23

    Revision wegen der Nichtfeststellung eines minderschweren Falles der Beihilfe zur

    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 135/22 Rn. 8; Beschluss vom 5. Mai 2020 - 4 StR 597/19 Rn. 5; Beschluss vom 7. März 2017 - 2 StR 567/16 Rn. 6).
  • BGH, 20.03.2018 - 2 StR 531/17

    Berücksichtigung einer Vorstrafe des Täters als strafschärfend i.R.d.

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