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   BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16   

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https://dejure.org/2017,11058
BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16 (https://dejure.org/2017,11058)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2017 - 3 StR 517/16 (https://dejure.org/2017,11058)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2017 - 3 StR 517/16 (https://dejure.org/2017,11058)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 223 StGB; § 224 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 23 StGB; § 49 StGB
    Keine sukzessive Mittäterschaft bei bereits beendeten Körperverletzungshandlungen; Strafrahmenwahl beim Versuch (Fehlen wesentlicher versuchsbezogener Umstände zur Begründung der Strafrahmenwahl; minder schwerer Fall)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB
    Strafzumessung: Strafrahmenverschiebung bei Tatversuch

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, §§ 255, 249 Abs. 1, § 38 Abs. 2 StGB, 249 Abs. 2 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung von Körperverletzungshandlungen unter dem Gesichtspunkt sukzessiver Mittäterschaft; Strafschärfende Berücksichtigung der tateinheitlichen Verwirklichung der gefährlichen Körperverletzung

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafrahmenverschiebung bei Tatversuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurechnung von Körperverletzungshandlungen unter dem Gesichtspunkt sukzessiver Mittäterschaft; Strafschärfende Berücksichtigung der tateinheitlichen Verwirklichung der gefährlichen Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung: Strafrahmenverschiebung bei Tatversuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versuch - und die Strafrahmenwahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 134
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16

    Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16
    Das stößt auf durchgreifende rechtliche Bedenken, weil der Angeklagte den Entschluss, seinerseits körperlich auf K. einzuwirken, erst fasste, als die Verletzungserfolge durch den Faustschlag ins Gesicht von K. und den Fußtritt in dessen Rücken bereits eingetreten und die betreffenden Körperverletzungshandlungen von A. damit beendet waren (vgl. dazu BGH, Urteile vom 18. Oktober 2007 -3 StR 248/07, NStZ 2009, 34; vom 16. Juni 2016 -3 StR 124/16, juris Rn. 23).

    Nach Beendigung der Tat kommt eine sukzessive Mittäterschaft jedoch nicht mehr in Betracht (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 -3 StR 124/16, juris Rn. 23).

  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 248/07

    Körperverletzung (Gesundheitsbeschädigung; Infektion mit HIV); Änderung der

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16
    Das stößt auf durchgreifende rechtliche Bedenken, weil der Angeklagte den Entschluss, seinerseits körperlich auf K. einzuwirken, erst fasste, als die Verletzungserfolge durch den Faustschlag ins Gesicht von K. und den Fußtritt in dessen Rücken bereits eingetreten und die betreffenden Körperverletzungshandlungen von A. damit beendet waren (vgl. dazu BGH, Urteile vom 18. Oktober 2007 -3 StR 248/07, NStZ 2009, 34; vom 16. Juni 2016 -3 StR 124/16, juris Rn. 23).
  • BGH, 17.02.2014 - 3 StR 7/14

    Unzureichende Strafzumessungserwägungen (fehlende Würdigung aller Umstände bei

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16
    Sie hat zwar nicht verkannt, dass die Entscheidung über die Strafrahmenwahl beim Versuch aufgrund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Tatumstände im weitesten Sinne zu treffen ist, bei der vor allem den versuchsbezogenen Gesichtspunkten, namentlich der Nähe zur Tatvollendung und der Gefährlichkeit des Versuchs besonderes Gewicht zukommt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Februar2014 -3 StR 7/14, NStZ-RR 2014, 136, 137).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 344/17

    Betrug (Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe; keine Mittäterschaft bei

    Nach Beendigung der Tat kommt jedoch auch eine sukzessive Mittäterschaft nicht mehr in Betracht (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 3 StR 517/16, NStZ-RR 2017, 134, 135).
  • LG Köln, 25.05.2021 - 120 KLs 20/20
    Die Entscheidung über die Strafrahmenverschiebung bei einer versuchten Tat ist auf Grund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Tatumstände im weitesten Sinne zu treffen, bei der vor allem den versuchsbezogenen Gesichtspunkten, namentlich der Nähe zur Tatvollendung und der Gefährlichkeit des Versuchs besonderes Gewicht zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 07. März 2017 - 3 StR 517/16 -, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 05. Juli 2010 - 5 StR 84/10 -, juris Rn. 4).
  • LG Wuppertal, 03.08.2021 - 25 KLs 29/19
    Diese Entscheidung hat sie auf Grund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Tatumstände im weitesten Sinne getroffen, bei der vor allem den versuchsbezogenen Gesichtspunkten, namentlich der Nähe zur Tatvollendung und der Gefährlichkeit des Versuchs besonderes Gewicht zugekommen ist (st. Rspr.; vgl. nur: BGH, Beschluss vom 07.03.2017, Az. 3 StR 517/16 = NStZ-RR 2017, 134, 135 m.w.N.).
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