Rechtsprechung
BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 223 StGB; § 224 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 23 StGB; § 49 StGB
Keine sukzessive Mittäterschaft bei bereits beendeten Körperverletzungshandlungen; Strafrahmenwahl beim Versuch (Fehlen wesentlicher versuchsbezogener Umstände zur Begründung der Strafrahmenwahl; minder schwerer Fall) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 2 StGB, § 49 Abs 1 StGB
Strafzumessung: Strafrahmenverschiebung bei Tatversuch - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, §§ 255, 249 Abs. 1, § 38 Abs. 2 StGB, 249 Abs. 2 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Zurechnung von Körperverletzungshandlungen unter dem Gesichtspunkt sukzessiver Mittäterschaft; Strafschärfende Berücksichtigung der tateinheitlichen Verwirklichung der gefährlichen Körperverletzung
- rewis.io
Strafzumessung: Strafrahmenverschiebung bei Tatversuch
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechnung von Körperverletzungshandlungen unter dem Gesichtspunkt sukzessiver Mittäterschaft; Strafschärfende Berücksichtigung der tateinheitlichen Verwirklichung der gefährlichen Körperverletzung
- datenbank.nwb.de
Strafzumessung: Strafrahmenverschiebung bei Tatversuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versuch - und die Strafrahmenwahl
Verfahrensgang
- LG Kleve, 19.09.2016 - 223 KLs 13/16
- BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 134
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.06.2016 - 3 StR 124/16
Rechtsfehlerhafte Verneinung des doppelten Gehilfenvorsatzes (psychische …
Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16
Das stößt auf durchgreifende rechtliche Bedenken, weil der Angeklagte den Entschluss, seinerseits körperlich auf K. einzuwirken, erst fasste, als die Verletzungserfolge durch den Faustschlag ins Gesicht von K. und den Fußtritt in dessen Rücken bereits eingetreten und die betreffenden Körperverletzungshandlungen von A. damit beendet waren (vgl. dazu BGH, Urteile vom 18. Oktober 2007 -3 StR 248/07, NStZ 2009, 34; vom 16. Juni 2016 -3 StR 124/16, juris Rn. 23).Nach Beendigung der Tat kommt eine sukzessive Mittäterschaft jedoch nicht mehr in Betracht (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 16. Juni 2016 -3 StR 124/16, juris Rn. 23).
- BGH, 18.10.2007 - 3 StR 248/07
Körperverletzung (Gesundheitsbeschädigung; Infektion mit HIV); Änderung der …
Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16
Das stößt auf durchgreifende rechtliche Bedenken, weil der Angeklagte den Entschluss, seinerseits körperlich auf K. einzuwirken, erst fasste, als die Verletzungserfolge durch den Faustschlag ins Gesicht von K. und den Fußtritt in dessen Rücken bereits eingetreten und die betreffenden Körperverletzungshandlungen von A. damit beendet waren (vgl. dazu BGH, Urteile vom 18. Oktober 2007 -3 StR 248/07, NStZ 2009, 34;… vom 16. Juni 2016 -3 StR 124/16, juris Rn. 23). - BGH, 17.02.2014 - 3 StR 7/14
Unzureichende Strafzumessungserwägungen (fehlende Würdigung aller Umstände bei …
Auszug aus BGH, 07.03.2017 - 3 StR 517/16
Sie hat zwar nicht verkannt, dass die Entscheidung über die Strafrahmenwahl beim Versuch aufgrund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Tatumstände im weitesten Sinne zu treffen ist, bei der vor allem den versuchsbezogenen Gesichtspunkten, namentlich der Nähe zur Tatvollendung und der Gefährlichkeit des Versuchs besonderes Gewicht zukommt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 17. Februar2014 -3 StR 7/14, NStZ-RR 2014, 136, 137).
- BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21
Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung …
Nach materieller Tatbeendigung kommt eine sukzessive Mittäterschaft nicht mehr in Betracht (…s. BGH, Urteile vom 12. August 2014 - 5 StR 264/14, StV 2016, 106 Rn. 6;… vom 16. Juni 2016 - 3 StR 124/16, juris Rn. 23; Beschluss vom 7. März 2017 - 3 StR 517/16, NStZ-RR 2017, 134, 135). - BGH, 03.05.2022 - 3 StR 120/22
Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; außertatbestandliches Handlungsziel; …
Sie hat die insofern gebotene umfassende Gesamtwürdigung vorgenommen (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 449/19, NStZ 2020, 599 Rn. 8 mwN; Urteil vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 355 f.), dabei in zulässiger Weise die unmittelbare Vollendungsnähe und die hohe Gefährlichkeit des Versuchs als wesentliche schulderhöhende Umstände gewertet (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 449/19, NStZ 2020, 599 Rn. 8; Urteil vom 22. November 2017 - 2 StR 166/17, NStZ-RR 2018, 102, 103; Beschluss vom 7. März 2017 - 3 StR 517/16, NStZ-RR 2017, 134, 135) sowie ausdrücklich in den Blick genommen, dass die Versagung einer Strafrahmenverschiebung hier die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Folge hatte (s. zu diesem Erörterungserfordernis BGH, Urteile vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04, NStZ 2004, 620;… vom 22. September 1993 - 3 StR 430/93, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 12;… vom 26. Februar 1991 - 1 StR 604/90, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 8). - BGH, 02.11.2022 - 3 StR 12/22
Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Täterschaft und Teilnahme: relevanter …
Nach Beendigung einer Tat ist weder eine mittäterschaftliche Beteiligung an dieser noch eine Beihilfe zu dieser durch zeitlich nachfolgende Tatbeiträge möglich (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2021 - 4 StR 103/21, NStZ 2022, 219 Rn. 6;… vom 18. Februar 2021 - 4 StR 314/20, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 42 Rn. 6; vom 7. März 2017 - 3 StR 517/16, NStZ-RR 2017, 134, 135; vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13, NStZ 2014, 516, 517;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 25 Rn. 39, § 27 Rn. 6a).
- BGH, 28.11.2017 - 3 StR 344/17
Betrug (Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe; keine Mittäterschaft bei …
Nach Beendigung der Tat kommt jedoch auch eine sukzessive Mittäterschaft nicht mehr in Betracht (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 3 StR 517/16, NStZ-RR 2017, 134, 135). - LG Köln, 25.05.2021 - 120 KLs 20/20 Die Entscheidung über die Strafrahmenverschiebung bei einer versuchten Tat ist auf Grund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Tatumstände im weitesten Sinne zu treffen, bei der vor allem den versuchsbezogenen Gesichtspunkten, namentlich der Nähe zur Tatvollendung und der Gefährlichkeit des Versuchs besonderes Gewicht zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 07. März 2017 - 3 StR 517/16 -, juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 05. Juli 2010 - 5 StR 84/10 -, juris Rn. 4).
- LG Wuppertal, 03.08.2021 - 25 KLs 29/19 Diese Entscheidung hat sie auf Grund einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Tatumstände im weitesten Sinne getroffen, bei der vor allem den versuchsbezogenen Gesichtspunkten, namentlich der Nähe zur Tatvollendung und der Gefährlichkeit des Versuchs besonderes Gewicht zugekommen ist (st. Rspr.; vgl. nur: BGH, Beschluss vom 07.03.2017, Az. 3 StR 517/16 = NStZ-RR 2017, 134, 135 m.w.N.).