Rechtsprechung
BGH, 07.03.2017 - VI ZR 125/16 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 Abs 1 StVG, § 9 StVG, § 51 ZPO
Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten Kfz beim Schadensersatzanspruch des nichthaltenden Sicherungseigentümers; gewillkürte Prozessstandschaft des Fahrzeughalters - verkehrslexikon.de
Zur Nicht-Zurechnung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten Kfz beim Schadensersatzanspruch des nichthaltenden Sicherungseigentümers
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Keine Berücksichtigung der Betriebsgefahr beim Sicherungseigentümer, der nicht Fahrzeughalter ist
- IWW
§ 17 Abs. 2 StVG, § 9 StVG, § 254 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 17 StVG, § 17 Abs. 3 Satz 3 StVG, § 278 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch des nichthaltenden Sicherungseigentümers nach einem Verkehrsunfall ; Geltendmachung der Ansprüche des Sicherungseigentümers in gewillkürter Prozessstandschaft ; Zurechnung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten Fahrzeugs; Schutzwürdiges ...
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Keine Berücksichtigung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten Kraftfahrzeugs auf den Schadensersatzanspruch des nichthaltenden Sicherungseigentümers aus § 7 Abs. 1 StVG, ohne dass ein Verschulden desjenigen, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, ...
- rewis.io
Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten Kfz beim Schadensersatzanspruch des nichthaltenden Sicherungseigentümers; gewillkürte Prozessstandschaft des Fahrzeughalters
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB§ 254; BGB § 823 Abs. 1; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 9; StVG § 17; ZPO § 51
Keine Zurechnung der reinen Betriebsgefahr des beschädigten Kfz gegenüber dem nicht haltenden Sicherungseigentümer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 9; ZPO § 51
Schadensersatzanspruch des nichthaltenden Sicherungseigentümers nach einem Verkehrsunfall; Geltendmachung der Ansprüche des Sicherungseigentümers in gewillkürter Prozessstandschaft; Zurechnung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten Fahrzeugs; Schutzwürdiges ... - datenbank.nwb.de
Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten Kfz beim Schadensersatzanspruch des nichthaltenden Sicherungseigentümers; gewillkürte Prozessstandschaft des Fahrzeughalters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Nach dem Crash: Keine Zurechnung der Betriebsgefahr bei der Bank
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Unfall mit Leasingwagen: Besonderheiten in der Unfallschadenregulierung
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Ohne Verschulden keine Berücksichtigung der Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten Kraftfahrzeugs auf den Schadensersatzanspruch des Sicherungseigentümers
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Berücksichtigung der Betriebsgefahr bei Schadensersatzanspruch des nichthaltenden Sicherungseigentümers
- schluender.info (Kurzinformation)
Zurechnung der Betriebsgefahr beim Sicherungseigentum
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Berücksichtigung der Betriebsgefahr bei Schadensersatzanspruch des nichthaltenden Sicherungseigentümers
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Keine Berücksichtigung der Betriebsgefahr des eigenen Kfz gegenüber dem nichthaltenden Sicherungseigentümer
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Betriebsgefahr bei sicherungsübereignetem PKW
Verfahrensgang
- AG Ludwigsburg, 25.03.2015 - 9 C 2738/14
- LG Stuttgart, 24.02.2016 - 13 S 46/15
- BGH, 07.03.2017 - VI ZR 125/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 2352
- MDR 2017, 701
- VersR 2017, 830
- WM 2017, 1002
Wird zitiert von ... (32)
- BGH, 27.10.2020 - XI ZR 429/19
Anwendung der Regeln über den Gesamtschuldnerausgleich nach einem Verkehrsunfall
Zugunsten der finanzierenden Bank als Sicherungseigentümerin, für die der Beklagte als gewillkürter Prozessstandschafter auftrat, wurde die Klägerin zum Ersatz des Sachschadens am Kraftfahrzeug, des Minderwerts und verauslagter Sachverständigenkosten in Höhe von 100% verurteilt, weil sich die Sicherungseigentümerin, die nicht zugleich Halterin des Kraftfahrzeugs war, im Verhältnis zum Unfallgegner und seinem Haftpflichtversicherer die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs nicht entgegenhalten lassen musste (BGH, Urteil vom 7. März 2017 - VI ZR 125/16, WM 2017, 1002 ff.).Er hat von einer weitergehenden Regelung zugunsten des Unfallgegners in Kenntnis des Umstands abgesehen (…BT-Drucks. 14/8780, S. 22 f.), dass Eigentümer und Halter verschiedene Personen sein können und sich daraus für den Unfallgegner und seinen Haftpflichtversicherer in ihrem Gerechtigkeitsgehalt schwer nachvollziehbare Folgen (vgl. Lemcke, r+s 2017, 380: "himmelschreiendes Unrecht") ergeben können, die bei einem Zusammenfallen von Eigentum und Haltereigenschaft nicht bestünden (dazu schon BGH, Urteil vom 30. März 1965 - VI ZR 257/63, WM 1965, 426, 427).
Diese bewusste Entscheidung des Gesetzgebers haben die Gerichte hinzunehmen (…BGH, Urteile vom 10. Juli 2007 - VI ZR 199/06, BGHZ 173, 182 Rn. 8 und vom 7. März 2017 - VI ZR 125/16, WM 2017, 1002 Rn. 14; vgl. auch Armbrüster, JZ 2008, 154, 155 f.; Becker, ZGS 2008, 415, 418 ff./420;… Reinking, in: Veröffentlichungen zum 49. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2011, S. 29, 30/33).
Allerdings können, sofern nicht sogar nur ein Anspruch des Anwartschaftsberechtigten besteht (BGH, Urteil vom 5. April 1991 - V ZR 39/90, BGHZ 114, 161, 164 ff.), der Sicherungseigentümer und der Sicherungsgeber als dinglich - so die Feststellungen im Vorprozess (BGH, Urteil vom 7. März 2017 - VI ZR 125/16, WM 2017, 1002 Rn. 18) - Anwartschaftsberechtigter bei der Geltendmachung von Ansprüchen, die aus einer Eigentumsverletzung resultieren und auf den Ersatz des Substanzschadens gerichtet sind, nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig Teilgläubiger sein (BGH, Urteil vom 11. November 1970 - VIII ZR 242/68, BGHZ 55, 20, 31 f.; vgl. auch schon BGH, Urteil vom 25. Januar 1957 - VI ZR 319/55, WM 1957, 514, 517).
Im Übrigen besteht nach § 7 Abs. 1 StVG (nur) ein Anspruch des Sicherungsgebers, auf den § 17 Abs. 2 StVG - nach § 404 BGB auch gegenüber dem Zessionar gemäß Nr. 7 Abs. 3 Satz 2 der Sicherungsvereinbarung beachtlich - direkt Anwendung findet (vgl. zur Zurechnung der Betriebsgefahr in diesem Verhältnis BGH, Urteil vom 7. März 2017 - VI ZR 125/16, WM 2017, 1002 Rn. 11).
- BGH, 17.01.2023 - VI ZR 203/22
Undifferenziertes Schriftsatzgemenge ist unzulässige alternative Klagehäufung!
Das Revisionsgericht hat vielmehr gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Revisionsinstanz selbständig festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Prozessführungsbefugnis im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz vorgelegen haben (Senatsurteil vom 7. März 2017 - VI ZR 125/16, NJW 2017, 2352 Rn. 7 mwN).Für die Klage des Sicherungsgebers wird ein solches in der Rechtsprechung bejaht (Senatsurteil vom 7. März 2017 - VI ZR 125/16, NJW 2017, 2352 Rn. 10 mwN).
Die M-Bank als Sicherungseigentümerin des Fahrzeugs hat daher gegen die Beklagte wegen Beschädigung des Fahrzeugs dem Grunde nach Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB und aus § 7 StVG i.V.m. § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, § 1 PflVG (Senatsurteil vom 7. März 2017 - VI ZR 125/16, NJW 2017, 2352 Rn. 19 mwN).
a) Auf die Ansprüche aus der Gefährdungshaftung nach § 7 StVG muss sich die M-Bank das Mitverschulden des Klägers zwar nicht über § 17 Abs. 2 StVG anrechnen lassen, weil die Anwendung dieser Vorschrift voraussetzt, dass auch der Geschädigte - hier die M-Bank - nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes haftet (Senatsurteile vom 7. März 2017 - VI ZR 125/16, NJW 2017, 2352 Rn. 14;… vom 10. Juli 2007 - VI ZR 199/06, BGHZ 173, 182 Rn. 8), was hier nicht der Fall ist.
- BGH, 18.04.2023 - VI ZR 345/21
Unfallregulierung bei Leasingfahrzeugen - und der Ausgleichsanspruch des …
Eine Erstreckung ihres Anwendungsbereichs auf den nicht haltenden Eigentümer - wie die Leasinggeberin im Streitfall - ist angesichts ihres eindeutigen Wortlauts ausgeschlossen (…vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, WM 2023, 422 Rn. 40; vom 7. März 2017 - VI ZR 125/16, VersR 2017, 830 Rn. 14;… vom 10. Juli 2007 - VI ZR 199/06, BGHZ 173, 182 Rn. 8).Denn § 9 StVG setzt ein Verschulden des Geschädigten bzw. Inhabers der tatsächlichen Gewalt über das Fahrzeug voraus (vgl. Senatsurteil vom 7. März 2017 - VI ZR 125/16, VersR 2017, 830 Rn. 15 f.), was im Streitfall nicht festgestellt werden konnte.
- LG Nürnberg-Fürth, 13.07.2017 - 2 O 8806/16
Zur Haftungsverteilung bei einer Klage des Leasingnehmers aus dem Recht des …
Es ist zulässig, ein fremdes Recht in eigenem Namen im Prozess geltend zu machen, wenn der Berechtigte eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat und der Kläger an der Durchsetzung des Rechts ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat (vgl. BGH r+s 2017, 326; BGH VersR 2001, 1130).Diese Voraussetzungen, insbesondere auch das schutzwürdige Interesse der Klägerin, die sich ausdrücklich auf die ihr erteilte Ermächtigung beruft, sind hier zu bejahen (vgl. BGH r+s 2017, 326; OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1168; KG VRS 104, 92).
Diesem Anspruch kann mangels Zurechnungsnorm ein Mitverschulden des Fahrers oder die Betriebsgefahr des klägerischen Leasingfahrzeugs aber an sich nicht entgegengehalten werden (BGH, 7.3.2017 - VI ZR 125/16, r+s 2017, 326; BGH, 10.7.2007 - VI ZR 199/06, r+s 2007, 435).
- OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall
Die Beklagte wird hierdurch nicht benachteiligt, da sie gegenüber einer Klage der Leasinggeberin wirtschaftlich und prozessual nicht schlechter steht (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2017 - VI ZR 125/16 -, Rn. 12, juris, zum Sicherungsgeber). - LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2021 - 2 O 4846/20
Schadensersatz und Aktivlegitimation bei fremdfinanziertem Kfz und …
Damit kann die Klägerin die Wertminderung im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend machen (vgl. BGH, 07.03.2017 - VI ZR 125/16, r+s 2017, 380).Eigentümerin des Fahrzeugs ist infolge der Sicherungsübereignung, die zu "echtem" Volleigentum führt (BGH, 07.03.2017 - VI ZR 125/16, r+2017, 380), die finanzierende Bank.
Die Klägerin muss sich insoweit also die Betriebsgefahr des sicherungsübereigneten Fahrzeugs nach § 17 Abs. 1, 2 StVG zurechnen lassen (vgl. BGH, 07.03.2017 - VI ZR 125/16, r+2017, 380 Rn. 11 zum Anwartschaftsrecht).
- LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16
Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im …
Darüber hinaus muss sich der Prozessführende im Rechtsstreit grundsätzlich auf die ihm erteilte Ermächtigung berufen und zum Ausdruck bringen, wessen Recht er geltend macht (zu alledem BGH 7.3.2017 - VI ZR 125/16, r+s 2017, 326). - KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17
Kreuzungsunfall, Nachzügler, Kreuzungsräumer
Da eine Verantwortlichkeit der Beklagten hier weder nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften noch nach allgemeinem Deliktsrecht festzustellen war und somit der vom Kläger geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht besteht, muss nicht näher darauf eingegangen werden, ob sich der Kläger, der aus abgetretenem Recht der Sicherungsnehmerin wegen Beschädigung des sicherungsübereigneten Fahrzeugs vorgeht, das Verschulden der Zeugin S... oder die Betriebsgefahr entgegenhalten lassen müsste (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 10. Juli 2007 - VI ZR 199/06 -, juris Rdn. 8ff.; BGH, Urteil vom 07. März 2017 - VI ZR 125/16 -, juris Rdn. 14;… BGH Urteil vom 07. Dezember 2010 - VI ZR 288/09 -, juris Rdn. 14). - OLG Frankfurt, 27.01.2022 - 22 U 49/21
Zur Haftungsverteilung nach §§ 426 BGB, 17 StVG bei Sicherungsübereignung
Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH 7.3.2017 - VI ZR 125/16 -) und ist auch vom Senat in der Entscheidung vom 14.10.2021 ( 22 U 50/20 ) hinsichtlich der Ansprüche einer Leasinggeberin bestätigt worden.Dafür spricht vorliegend nichts und ist vom BGH auch in der Ausgangsentscheidung vom 7.3.2017 (VI ZR 125/16) auch nicht problematisiert worden.
- LG Wuppertal, 14.05.2020 - 9 S 201/19
Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis bei berührungslosem Unfall
Aber auch wenn die Abtretung an den Gutachter wirksam wäre, wäre der Kläger aufgrund zulässiger gewillkürter Prozessstandschaft berechtigt, die dem Gutachter zustehende Schadensersatzforderung im eigenen Namen zur Zahlung an sich einzuklagen (vgl. BGH, Urteil vom 07. März 2017 - VI ZR 125/16 -, Rn. 8 - 10, juris). - LG Bremen, 02.09.2022 - 4 S 212/20
- OLG München, 12.01.2018 - 10 U 3100/17
Unrichtigkeit der Beweiswürdigung - schuldhafter Verursachungsbeitrag eines …
- LG Nürnberg-Fürth, 05.01.2023 - 2 O 6786/21
Zur leistungsbefreienden Wirkung der Regulierung des KFZ-Haftpflichtversicherers …
- AG Bremen, 28.06.2022 - 6 C 102/20
- LG Potsdam, 29.05.2019 - 6 O 352/17
Haftung bei Begegnungsverkehr in schmaler Straße
- AG Aurich, 18.02.2019 - 12 C 271/18
Haftung des Leasingnehmers und Halters bei einem Verkehrsunfall
- OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 22 U 50/20
Kein Gesamtschuldnerausgleich zwischen Leasingnehmer und Drittschädiger
- OLG Köln, 14.12.2020 - 15 U 201/20
- OLG Saarbrücken, 30.09.2020 - 5 U 91/19
1. Sehen die Bedingungen eines Kaskoversicherers die Verpflichtung des …
- AG Münster, 01.09.2021 - 4 C 1021/20
- OLG München, 01.06.2022 - 10 U 8722/21
Schadensersatzansprüche des Leasingnehmers nach Verkehrsunfall
- OLG Hamm, 16.06.2020 - 7 U 96/18
Verkehrsunfall, Gegenverkehr, Abbiegen, Ausschwenken, Auflieger
- LG Hamburg, 10.02.2021 - 306 O 269/19
- OLG Braunschweig, 16.09.2022 - 3 U 22/21
Gewillkürte Prozessstandschaft der Eltern für ein minderjähriges Kind
- OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 19 U 67/18
Unterbliebene Ermittlung ausländischen Rechts als Verstoß gegen Anspruch auf …
- OLG Brandenburg, 01.12.2022 - 12 U 62/22
- OLG Brandenburg, 14.10.2021 - 12 U 231/20
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kollision beim Ausfahren aus …
- AG Wuppertal, 18.07.2022 - 37
- AG Wuppertal, 18.07.2022 - 37 C 22/20
- LG Hamburg, 22.10.2020 - 302 S 23/19
Verkehrsunfallhaftung: Berücksichtigung der Betriebsgefahr beim …
- LG Köln, 25.09.2020 - 18 O 121/18
- LG Bonn, 19.12.2017 - 10 O 102/17
Schadensersatzansprüche wegen Vertragsverletzungen aus Transponderverträgen …