Rechtsprechung
BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 StPO
Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: erforderliche Feststellungen zum Rücktrittshorizont; Fehlschlag des Versuchs: kein zwangsläufiger Fehlschlag bei dem Täter bekannter Benachrichtigung der Polizei; Freiwilligkeit: Abstandnahme von der Tatvollendung aus ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Rücktritt vom versuchten Totschlag bei freiwilliger Aufgabe der Tatausführung (hier: Angriff und Schnitt mit einem Teppichmesser in den Hals)
- rewis.io
Versuchter Totschlag: Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch bei Flucht nach Kenntniserlangung von der Verständigung der Polizei seitens eines Dritten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 24 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
Rücktritt vom versuchten Totschlag bei freiwilliger Aufgabe der Tatausführung (hier: Angriff und Schnitt mit einem Teppichmesser in den Hals) - datenbank.nwb.de
Versuchter Totschlag: Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch; Verständigung der Polizei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Trunkenheit - und die versagte Strafrahmenmilderung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rücktritt vom Versuch - und seine Freiwilligkeit
Verfahrensgang
- LG Hof, 07.11.2017 - 1 Ks 21 Js 4851/17
- BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 169
- StV 2018, 710
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18
Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven, …
Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist, das einer Tatvollendung zwingend entgegensteht, ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung als unfreiwillig anzusehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, StraFo 2018, 31 f. und vom 14. April 1955 - 4 StR 16/55, BGHSt 7, 296, 299; Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170 mwN; vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN; vom 26. Februar 2014 - 4 StR 40/14, NStZ-RR 2014, 171, 172 und vom 10. Juli 2013 - 2 StR 289/13, StV 2014, 336 f.).Eine Erhöhung des Entdeckungsrisikos rechtfertigt aber für sich genommen weder die Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs, noch steht sie grundsätzlich einer Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB entgegen, da ein Täter in der Zeit bis zum Eintreffen von feststellungsbereiten Dritten grundsätzlich noch ungehindert weitere Ausführungshandlungen vornehmen kann, ohne dass damit für ihn eine beträchtliche Risikoerhöhung verbunden sein muss (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170 mwN; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, StV 2018, 715 f. und vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ-RR 2014, 105; zu einer beträchtlichen Risikoerhöhung: BGH, Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 216/05, NStZ-RR 2006, 168, 169; Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265, 266 und vom 13. Juni 2006 - 4 StR 67/06, NStZ 2006, 685).
c) Die Aufhebung erfasst auch die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung (BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170 mwN und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 604/16, StV 2017, 672, 673;… Urteile vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14 Rn. 8, juris …und vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1).
- BGH, 14.12.2022 - 1 StR 273/22
Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt
Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn unvorhergesehene äußere Umstände dazu geführt haben, dass bei weiterem Handeln das Risiko, angezeigt oder bestraft zu werden, unvertretbar ansteigen würde (vgl. BGH…, Urteil vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 8; Beschluss vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18 Rn. 9, jeweils mwN; st. Rspr.). - BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19
Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)
Allein die Erhöhung des Entdeckungsrisikos steht der Annahme der Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB nicht von vornherein entgegen, da der Täter in der Zeit bis zum Eintreffen von feststellungsbereiten Dritten noch ungehindert weitere Ausführungshandlungen vornehmen kann, ohne dass damit für ihn eine beträchtliche Risikoerhöhung verbunden sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170 mwN).
- BGH, 16.11.2022 - 1 StR 330/22
Rücktritt vom Versuch (erforderliche Feststellungen zum Rücktrittshorizont des …
Denn für die Annahme von Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB ist entscheidend, ob der Täter nach seinem Vorstellungsbild noch weitere Ausführungshandlungen hätte vornehmen können und damit "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13 Rn. 5;… vom 22. August 2017 - 3 StR 299/17 Rn. 7 und vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18 Rn. 9). - BGH, 07.10.2021 - 1 StR 315/21
Rücktritt vom Versuch (erforderliche Rettungshandlung beim Rücktritt des …
Es bleibt vielmehr maßgebend, ob der Täter trotz des Eingreifens oder der Anwesenheit eines Dritten noch "aus freien Stücken" handelt oder aber ob äußere Umstände ihn zur Tataufgabe zwingen oder eine innere Unfähigkeit zur Tatvollendung auslösen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 8 …und vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 Rn. 11;… Beschlüsse vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 7;… vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 Rn. 12 und vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18 Rn. 9; je mwN). - BGH, 21.09.2022 - 6 StR 332/22
Versuchter Totschlag (Rücktritt vom Versuch: Freiwilligkeit, Anstoß zum Umdenken …
Entscheidend ist vielmehr, ob der Täter nach seinem Vorstellungsbild noch weitere Ausführungshandlungen hätte vornehmen können und damit "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241; vom 22. August 2017 - 3 StR 299/17, NStZ-RR 2017, 335; vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170).Diese erfasst die für sich genommen rechtsfehlerfreie Verurteilung wegen tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - 4 StR 158/14; Beschluss vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, aaO).
- BGH, 15.04.2020 - 5 StR 75/20
Freiwilligkeit des Rücktritts (autonome Entscheidung; äußerer Anlass; Zwangslage; …
Allein eine damit gegebenenfalls verbundene Erhöhung des Entdeckungsrisikos steht der Annahme der Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB nicht von vornherein entgegen, da ein Täter in der Zeit bis zum Eintreffen von feststellungsbereiten Dritten noch ungehindert weitere Ausführungshandlungen vornehmen kann, ohne dass damit für ihn eine beträchtliche Risikoerhöhung verbunden sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169 f. mwN). - BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18
Ausschluss eines möglichen Rücktritts durch das Gericht in einem Verfahren …
Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will und dementsprechend "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist (BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, juris Rn. 9;… vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN). - BGH, 31.07.2018 - 4 StR 282/18
Rücktritt (Darstellung des Rücktrittshorizontes in den Urteilsfeststellungen)
Soweit sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen lässt, kann das Urteil einer sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht standhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169; vom 23. August 2017 - 5 StR 303/17, NStZ-RR 2018, 10; vom 23. November 2016 - 4 StR 471/16, JuS 2017, 550; vom 11. März 2014 - 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 - 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 - 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273).Mangels dahingehender Ausführungen im Urteil ist es nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte nach seinem Vorstellungsbild im unmittelbaren Anschluss an die Kollision noch weitere Ausführungshandlungen hätte vornehmen können, anstatt sogleich den Tatort zu verlassen (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 7. März 2018, aaO).
- BGH, 03.03.2021 - 4 StR 514/20
Rücktritt (Unerlässlichkeit von tatgerichtlichen Feststellungen zum …
Lässt sich jedoch den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, stellt dies einen durchgreifenden sachlich-rechtlichen Mangel dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 2020 - 4 StR 596/19; vom 7. März 2018 ? 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169; vom 23. August 2017 ? 5 StR 303/17; vom 23. November 2016 ? 4 StR 471/16, JuS 2017, 696; vom 11. März 2014 ? 1 StR 735/13, NStZ 2014, 396; vom 29. September 2011 ? 3 StR 298/11, NStZ 2012, 263 und vom 11. Februar 2003 ? 4 StR 8/03, StraFo 2003, 206; Urteil vom 19. März 2013 ? 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273). - BGH, 07.07.2020 - 5 StR 233/20
Freiwilliger Rücktritt bei Einwirkung eines Dritten auf den Zurücktretenden
- BGH, 24.03.2020 - 4 StR 596/19
Versuch; Rücktritt (Urteilsfeststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten)
- LG Aschaffenburg, 22.04.2021 - Ks 104 Js 5331/17
Rücktritt vom Versuch
- LG Münster, 21.01.2022 - 22 KLs 30/21