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   BGH, 07.03.2018 - 5 StR 652/17   

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https://dejure.org/2018,8034
BGH, 07.03.2018 - 5 StR 652/17 (https://dejure.org/2018,8034)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2018 - 5 StR 652/17 (https://dejure.org/2018,8034)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2018 - 5 StR 652/17 (https://dejure.org/2018,8034)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2, Abs. 7, Abs. 8 StGB
    Vergewaltigung (Narkosemittel; gefährliches Werkzeug; Verwenden bei der Tat; sonstiges Werkzeug oder Mittel; Absicht zur Verhinderung oder Überwindung von Widerstand; Zeitpunkt der Fassung des Vergewaltigungsvorsatzes)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Schuldspruchs wegen "schwerer" Vergewaltigung; Schuldspruchänderung und zur Aufhebung des Strafausspruchs

  • rewis.io

    Schwere Vergewaltigung: Erfüllung des Qualifikationstatbestands bei Verwendung eines Narkosemittels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 7 Nr. 2 ; StGB § 177 Abs. 8 Nr. 1
    Aufhebung des Schuldspruchs wegen "schwerer" Vergewaltigung; Schuldspruchänderung und zur Aufhebung des Strafausspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Tavor im Kaffee: Schwere Vergewaltigung?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine "schwere" Vergewaltigung bei entstandenem Vorsatz erst nach Betäubung des Opfers zu anderem Zweck

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.01.2009 - 4 StR 473/08

    Schwerer Raub (kein Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei "KO-Tropfen" je

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - 5 StR 652/17
    Dabei kann offenbleiben, ob das insoweit allein in Betracht kommende narkotisierende Medikament als "Werkzeug oder Mittel' im Sinne von § 177 Abs. 7 Nr. 2 StGB oder als "gefährliches Werkzeug' nach § 177 Abs. 7 Nr. 1, Abs. 8 Nr. 1 StGB gelten könnte (vgl. zum "gefährlichen Werkzeug' BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, NStZ 2009, 505; krit. LK StGB/Hörnle, 12. Aufl., § 177 Rn. 271).
  • BGH, 09.10.2018 - 1 StR 418/18

    Berufsverbot (Gefahr künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen:

    Anders als die Verteidigung meint, kommt es nicht darauf an, ob ein narkotisierendes Mittel schon für sich allein ein gefährliches Werkzeug sein kann (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2009 - 4 StR 473/08, NStZ 2009, 505; vom 20. April 2017 - 2 StR 79/17, Rn. 19, NStZ-RR 2017, 251 und vom 7. März 2018 - 5 StR 652/17, Rn. 4 mwN).
  • LG Saarbrücken, 31.03.2023 - 3 KLs 35/22

    Verwendung gefährlichen Werkzeugs bei K.O.-Tropfen

    Vielmehr stelle sich die Verabreichung von K.O.-Tropfen als schwere Vergewaltigung nach § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB aF (jetzt § 177 Abs. 7 Nr. 2 StGB) dar (vgl. BGH, Beschl. v. 24.5.2016 - 5 StR 163/16, BeckRS 2016, 10820; ausdrücklich offen gelassen hingegen BGH, Beschl. v. 7.3.2018 - 5 StR 652/17, BeckRS 2018, 4886).
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