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   BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17   

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https://dejure.org/2019,7373
BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17 (https://dejure.org/2019,7373)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2019 - 3 StR 462/17 (https://dejure.org/2019,7373)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2019 - 3 StR 462/17 (https://dejure.org/2019,7373)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 249 Abs. 2 StPO; § 273 Abs. 1 StPO; § 261 StPO
    Selbstleseverfahren (Bezeichnung der Urkunden; Bestimmtheit; Individualisierbarkeit aus der Sicht der Verfahrensbeteiligten; Aufnahme ins Hauptverhandlungsprotokoll; Auslegung des Protokolls; Berücksichtigung des Akteninhalts bei der Auslegung; Beweiskraft); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 249 Abs. 2 StPO, § 249 Abs. 2 Satz 3 StPO, § 273 Abs. 1 StPO, § 274 Satz 1 StPO, § 261 StPO, § 249 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge gegen das von einer Strafkammer durchgeführte Selbstleseverfahren unter dem Gesichtspunkt der unzureichenden Bezeichnung der Urkunden

  • rewis.io

    Selbstleseverfahren in der Hauptverhandlung: Anforderung an die Bezeichnung der von der Selbstleseanordnung erfassten Urkunden im Sitzungsprotokoll

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 249 Abs. 2 S. 2
    Verfahrensrüge gegen das von einer Strafkammer durchgeführte Selbstleseverfahren unter dem Gesichtspunkt der unzureichenden Bezeichnung der Urkunden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 422
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.11.2006 - 1 StR 477/06

    Vorgaben zur Protokollierung (Einheitlichkeit bei gleichartigen Vorgängen;

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17
    Für den Fall der auszugsweisen Verlesung einer Urkunde wird auch eine Kenntlichmachung der verlesenen Teile auf dem Dokument durch die Anbringung von Klammern empfohlen (so BGH, Beschluss vom 21. November 2006 - 1 StR 477/06, NStZ-RR 2007, 52); dies dürfte im Einzelfall auch genügen.
  • BGH, 17.07.2003 - 1 StR 34/03

    Verwertung von Beweismitteln bei der Beweisführung die nicht prozessordnungsgemäß

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17
    Darüber hinaus entspricht es allgemeiner Meinung, dass Feststellungen im Hauptverhandlungsprotokoll auslegungsfähig sind und für die Auslegung auch außerhalb desselben liegende Erkenntnisquellen zur Verfügung stehen (s. BGH, Urteil vom 5. Mai 2004 - 2 StR 492/03, NStZ-RR 2004, 237; zur freibeweislichen Klärung in Fällen der teilweisen Verlesung von Urkunden vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2003 - 1 StR 34/03, NStZ 2004, 279; vom 8. Juni 2010 - 1 StR 181/10, juris); hierzu gehören insbesondere die Akten.
  • BGH, 05.05.2004 - 2 StR 492/03

    Durchführung und Protokollierung eines Augenscheins bzw. eines entsprechenden

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17
    Darüber hinaus entspricht es allgemeiner Meinung, dass Feststellungen im Hauptverhandlungsprotokoll auslegungsfähig sind und für die Auslegung auch außerhalb desselben liegende Erkenntnisquellen zur Verfügung stehen (s. BGH, Urteil vom 5. Mai 2004 - 2 StR 492/03, NStZ-RR 2004, 237; zur freibeweislichen Klärung in Fällen der teilweisen Verlesung von Urkunden vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2003 - 1 StR 34/03, NStZ 2004, 279; vom 8. Juni 2010 - 1 StR 181/10, juris); hierzu gehören insbesondere die Akten.
  • BGH, 08.06.2010 - 1 StR 181/10

    Darlegungsanforderungen an die Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 5 StPO;

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17
    Darüber hinaus entspricht es allgemeiner Meinung, dass Feststellungen im Hauptverhandlungsprotokoll auslegungsfähig sind und für die Auslegung auch außerhalb desselben liegende Erkenntnisquellen zur Verfügung stehen (s. BGH, Urteil vom 5. Mai 2004 - 2 StR 492/03, NStZ-RR 2004, 237; zur freibeweislichen Klärung in Fällen der teilweisen Verlesung von Urkunden vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2003 - 1 StR 34/03, NStZ 2004, 279; vom 8. Juni 2010 - 1 StR 181/10, juris); hierzu gehören insbesondere die Akten.
  • BGH, 20.07.2010 - 3 StR 76/10

    Selbstleseverfahren (Inbegriff der Hauptverhandlung; Bedeutung des

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17
    Der Hinweis, dass der außerhalb der Hauptverhandlung in der Sonderform des § 249 Abs. 2 StPO gewonnene Beweisstoff dennoch als Inbegriff der Hauptverhandlung im Sinne des § 261 StPO der Überzeugungsbildung des Gerichts zugrunde gelegt werden kann, richtet sich an die Verfahrensbeteiligten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, NStZ 2010, 712, 713; vom 15. Oktober 2010 - 5 StR 119/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10

    Ablehnung eines Beweisantrages (mangelhafte Anschrift eines zu ladenden Zeugen);

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17
    Der Hinweis, dass der außerhalb der Hauptverhandlung in der Sonderform des § 249 Abs. 2 StPO gewonnene Beweisstoff dennoch als Inbegriff der Hauptverhandlung im Sinne des § 261 StPO der Überzeugungsbildung des Gerichts zugrunde gelegt werden kann, richtet sich an die Verfahrensbeteiligten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, NStZ 2010, 712, 713; vom 15. Oktober 2010 - 5 StR 119/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 10.01.2012 - 1 StR 587/11

    Inbegriffsrüge (Selbstleseverfahren: Protokollierung der tatsächlichen

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17
    Bei umfangreichen Konvoluten kann eine zusammenfassende und pauschale Benennung der nach § 249 Abs. 2 StPO zu behandelnden Urkunden genügen (vgl. LR/Mosbacher, StPO, 26. Aufl., § 249 Rn. 64, 91; vgl. auch - allerdings nichttragend - BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 1 StR 587/11, NStZ 2012, 346: "Die im Sonderband TKÜ-Band enthaltenen Gesprächsprotokolle ...').
  • BGH, 08.02.2022 - 5 StR 243/21

    Selbstleseverfahren (Bestimmtheit; Bezeichnung der eingeführten Urkunden;

    Die hiermit geltend gemachte Verletzung des § 249 Abs. 2 StPO kann einen relativen Revisionsgrund darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2019 - 3 StR 462/17, NStZ 2019, 422, 423 mwN).

    Können die Verfahrensbeteiligten nach dem Wortlaut der Anordnung die Urkunden leicht identifizieren, die zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden, genügt die Anordnung dem Bestimmtheitserfordernis des § 249 Abs. 2 StPO (BGH, Urteil vom 7. März 2019 - 3 StR 462/17, NStZ 2019, 422 mwN).

  • BGH, 17.01.2024 - 4 StR 403/23

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Der von der Revision vermissten "Verlinkung" mit einer Aktenfundstelle bedurfte es darüber hinaus nicht (vgl. auch zur Protokollierung beim Urkundenbeweis BGH, Urteil vom 7. März 2019 - 3 StR 462/17 Rn. 17 ff.; Mosbacher in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 249 Rn. 49 mwN).
  • BGH, 07.03.2023 - 6 StR 514/22

    Verfahrensrüge (sichere Grundlage, Erwiesensein der tatsächlichen Richtigkeit von

    Denn die Anordnung der Vorsitzenden bezog sich auf den Inhalt des den Verfahrensbeteiligten übergebenen Datenträgers und war damit hinreichend bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2019 ? 3 StR 462/17, NStZ 2019, 422, 423 f.).
  • BGH, 16.08.2022 - 5 StR 198/22

    StPO: Befragung/Erklärungsrecht des Angeklagten - Anordnung des

    Die Rüge einer unzureichenden Anordnung des Selbstleseverfahrens ist jedenfalls unbegründet, weil eine Verlesung der Urkundenliste weder zur Individualisierung der einbezogenen Urkunden noch zur Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes erforderlich ist (vgl. LR/Mosbacher, StPO, 27. Aufl., § 249 Rn. 67; siehe auch BGH, Urteil vom 7. März 2019 - 3 StR 462/17, NStZ 2019, 422 Rn. 20).
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