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   BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18   

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https://dejure.org/2019,5752
BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18 (https://dejure.org/2019,5752)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2019 - 5 StR 569/18 (https://dejure.org/2019,5752)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2019 - 5 StR 569/18 (https://dejure.org/2019,5752)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73d StGB
    Einziehung von Taterträgen (Erlangung durch die Tat; faktische Verfügungsgewalt; Unbeachtlichkeit der zivilrechtlichen Verhältnisse; Bruttoprinzip; kein Abzug von Erwerbskosten für Betäubungsmittel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 33 BtMG, §§ ... 73 Abs. 1, 73c, 73d StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, Art. 316h Satz 1 StGB, § 73d Abs. 1 StGB, § 73d Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB, §§ 73 ff. StGB, § 73c StGB, § 459g Abs. 5 StPO, § 74 Abs. 2 StGB, § 301 StPO, §§ 73, 73 c StGB, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Umfangs des Tatertrages; Beschränkung der Revision auf die Höhe der Einziehungsanordnung; Anordnung der Einziehung des Wertes des Tatertrages

  • rewis.io

    Voraussetzungen der Einziehung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erlangen des Kaufpreises bei Vorleistung des Abnehmers und späterem Nichtzustandekommen des ursprünglich vereinbarten Umsatzgeschäfts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73 Abs. 1 ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Bestimmung des Umfangs des Tatertrages; Beschränkung der Revision auf die Höhe der Einziehungsanordnung; Anordnung der Einziehung des Wertes des Tatertrages

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einziehung - Berechnung des Tatertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 272
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 78/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (durch oder für eine

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18
    Da es sich bei dem Erlangen um einen tatsächlichen Vorgang handelt, kommt es auf zivilrechtliche Besitz- oder Eigentumsverhältnisse nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22).

    Rechtlich unerheblich ist es danach auch, dass der Angeklagte 2.000 Euro an den Abnehmer zurückgezahlt hat, da der vereinnahmte Kaufpreis von 5.000 Euro seinem Vermögen so zugeflossen war, dass er jedenfalls vorübergehend die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Geldbetrag ausüben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, aaO).

    Daran hat auch die Streichung des § 73c StGB aF nichts geändert, weil der Schutz vor unverhältnismäßigen Eingriffen im neuen Recht durch die vollstreckungsrechtliche Vorschrift des § 459g Abs. 5 StPO gewährleistet ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, aaO S. 23).

  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Versuch; Vollendung;

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18
    Denn ein vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt bereits dann vor, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten - wie hier - ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet; dass es nicht zu dem ursprünglich vereinbarten Umsatzgeschäft gekommen ist, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2004 - 2 StR 232/04, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 61).
  • BGH, 13.01.2010 - 2 StR 519/09

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18
    c) Angesichts dieser durchgreifenden Rechtsfehler kann es dahinstehen, ob das Urteil zudem darauf beruht, dass Landgericht die Einziehungsentscheidung rechtsfehlerhaft (auch) auf die ausschließlich für Tatobjekte im Sinne des § 74 Abs. 2 StGB (z.B. gehandelte Betäubungsmittel) geltende Ermessensvorschrift des § 33 BtMG gestützt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 25, § 74 Rn. 17).
  • BGH, 22.03.2018 - 3 StR 577/17

    Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einziehung im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18
    Erwerbskosten für verkaufte Betäubungsmittel dürfen mithin auch nach der Neufassung der §§ 73 ff. StGB nicht vom Verkaufserlös abgezogen werden (vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 55, 68; BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 3 StR 577/17, wistra 2018, 427).
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18
    Die wirksam auf die Höhe der Einziehungsanordnung beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 624/17) ist begründet, da die Entscheidung des Landgerichts insoweit durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet.
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 645/17

    Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; tatsächliches

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - 5 StR 569/18
    Unerheblich ist es daher auch, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Täter eine durch die Tat gewonnene Verfügungsmacht später aufgibt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 5 StR 645/17, NStZ-RR 2018, 278, 279).
  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Durch die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 Alt. 1 StGB ist nur das, was in irgendeiner Phase des Tatablaufs in die Verfügungsgewalt des Täters oder Teilnehmers übergegangen und ihm so aus der Tat unmittelbar messbar zugutegekommen ist (BGH, Urteile vom 08.02.2018 - 3 StR 560/17, juris Rn. 10; vom 07.03.2019 - 5 StR 569/18, juris Rn. 6).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    Erlangt sind alle Vermögenswerte in ihrer Gesamtheit, die einem Tatbeteiligten oder Drittbegünstigten aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs zugeflossen sind, ohne dass es insoweit auf eine normative Betrachtung ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, NStZ 2019, 272 Rn. 6; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 73 Rn. 23; LK/Lohse, StGB, 13. Aufl., § 73 Rn. 25).
  • BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19

    Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations-

    a) Vermögensvorteile sind im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB und § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB "durch' die rechtswidrige Tat erlangt, wenn sie dem Tatbeteiligten (§ 73 Abs. 1 StGB) oder Drittbegünstigten (§ 73b Abs. 1 StGB) aufgrund der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, NStZ 2019, 272).
  • BGH, 28.08.2019 - NotSt (Brfg) 1/18

    Verhängung einer Geldbuße bei standeswidrigem Beurkundungsverhalten eines Notars

    Dürften Straftäter deliktisch erlangte Vermögenswerte dauerhaft behalten, würde das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts nachhaltig Schaden nehmen und zugleich ein Anreiz zur Begehung gewinnorientierter Straftaten geschaffen (vgl. BVerfGE 110, 1, 16 ff. zum erweiterten Verfall gemäß § 73d StGB in der Fassung von Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität (OrgKG) vom 15. Juli 1992, BGBl I S. 1302; zu § 73d Abs. 1 StGB n.F. BGH, Urteil vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, juris Rn. 9; ausführlich Köhler, NStZ 2017, 497 ff., 498).
  • BGH, 10.06.2020 - 4 StR 503/19

    Urteil im sogenannten "Apotheker"-Verfahren wegen Verstoßes u.a. gegen das

    Durch die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB ist ein Vermögenswert, wenn er dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs derart zugeflossen ist, dass er der faktischen Verfügungsgewalt des Täters unterliegt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, wistra 2019, 96; vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, NStZ 2019, 272).
  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    Durch die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 Alternative 1 StGB sind alle Vermögenswerte, die dem Täter oder Teilnehmer aufgrund der Verwirklichung des Straftatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22, juris Rn. 12; Urteil vom 15. Juni 2022 - 3 StR 295/21, BGHSt 67, 87 Rn. 11; Beschluss vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19, NJW 2021, 1252 Rn. 3; Urteil vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, NStZ 2019, 272 Rn. 6; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 73 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 02.11.2022 - 3 StR 162/22

    Verurteilung eines Düsseldorfer Arztes wegen Aufklärungsfehlern bei

    a) Durch die Tat sind Vermögenswerte erlangt, die dem Täter unmittelbar aufgrund der Verwirklichung des Tatbestands in irgendeiner Phase des Tatablaufs zufließen (BGH, Urteil vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, NStZ 2019, 272; Fischer 68. Aufl. § 73 Rn. 23).
  • BGH, 27.03.2024 - 5 StR 558/23
    Da das durch eine rechtswidrige Tat erlangte Bargeld nicht mehr gegenständlich vorhanden war, hätte das Landgericht einen dessen Wert entsprechenden Geldbetrag zwingend nach § 73 Abs. 1, § 73c StGB einziehen müssen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, NStZ 2019, 272).
  • BGH, 01.02.2024 - 5 StR 93/23

    Schuldspruch wegen Geldwäsche; Anordnung der Einziehung des Wertes von

    Auf zivilrechtliche Besitz- und Eigentumsverhältnisse kommt es insoweit nicht an, es genügt, wenn der jeweilige Gegenstand dem Täter unmittelbar aus der Verwirklichung des Tatbestandes in irgendeiner Phase des Tatablaufs - also ab dem unmittelbaren Ansetzen zur Tat (hier spätestens mit der Entgegennahme der Beutestücke) und bis zur Beendigung (hier frühestens mit Abholung der Beute bei ihm zum Transport in die Türkei) derart zugeflossen ist, dass er seiner faktischen Verfügungsgewalt unterliegt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 3 StR 343/22 Rn. 5, wistra 2023, 206; Urteile vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, NStZ 2019, 272; vom 29. Oktober 2021 - 5 StR 443/19, NZWiSt 2022, 326, 334 jeweils mwN).
  • BGH, 21.12.2021 - 3 StR 381/21

    Einziehung und erweiterte Einziehung von Wertersatz (Erlangen; tatsächlicher

    Auf zivilrechtliche Besitz- oder Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 3 StR 58/21, juris Rn. 9; Urteile vom 15. Juli 2020 - 2 StR 46/20, NStZ 2021, 221 Rn. 14; vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 170/19, BGHR StGB § 73 Erlangtes 30 Rn. 11; vom 7. März 2019 - 5 StR 569/18, NStZ 2019, 272 Rn. 6; vom 27. September 2018 - 4 StR 78/18, NStZ-RR 2019, 22; vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 u.a., juris Rn. 8; vom 2. Juli 2015 - 3 StR 157/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 16 Rn. 13; vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39 Rn. 19; BT-Drucks. 18/9525 S. 62).
  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

  • BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21

    Einschleusen von Ausländern (Strafbarkeit von Ausländern bei der Einreise und

  • BGH, 22.04.2020 - 1 StR 261/19

    Einziehung (keine Beschränkung der Einziehungsanordnung aus

  • LG Würzburg, 01.07.2021 - 5 KLs 721 Js 2934/20

    Anforderungen an Erlangen des Tatertrages bei Einziehungsentscheidung

  • BGH, 15.12.2020 - 2 StR 476/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (gebotene Kürze der

  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 296/21

    Einziehung von Taterträgen (Kausalzusammenhang zwischen Tat und erlangtem Etwas;

  • BGH, 11.08.2021 - 1 StR 253/21

    Einziehung (fehlende Kausalität der Tat für das Erlangten des Tatertrags, wenn

  • BGH, 26.05.2021 - 3 StR 58/21

    Einziehung von Taterträgen (durch die Tat erlangtes Bargeld; faktische

  • LG Aachen, 23.06.2020 - 66 KLs 25/18

    Bandenmäßig Betäubungsmittelhandel, erpresserischer Menschenraub, Hells Angels

  • BGH, 31.05.2023 - 6 StR 79/23

    Einziehung von Beziehungsgegenständen beim Betäubungsmittelhandel; Einziehung

  • BGH, 09.05.2019 - 5 StR 680/18

    Anordnung der Einziehung von Taterträgen

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