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   BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 67/18   

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https://dejure.org/2019,9439
BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 67/18 (https://dejure.org/2019,9439)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 67/18 (https://dejure.org/2019,9439)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2019 - AnwZ (Brfg) 67/18 (https://dejure.org/2019,9439)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 112e Satz 2 BRAO, § ... 124a Abs. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 2 Abs. 1 FAO, § 2 Abs. 2 FAO, § 5 Abs. 1 lit. i FAO, § 14b Nr. 5 FAO, § 5 FAO, § 6 GOÄ, § 6a GOÄ, § 12 GOÄ, § 10 RVG, § 15 HOAI, § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, § 124 Abs. 1 Nr. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, § 86 Abs. 1 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 2 Satz 1 BRAO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Rechtsanwalts zur Führung des Titels "Fachanwalt für Medizinrecht"; Reine Inkassotätigkeit als ein Fall im Sinne der Fachanwaltsordnung; Antrag auf Zulassung der Berufung wegen eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Rechtsanwalts zur Führung des Titels "Fachanwalt für Medizinrecht"; Reine Inkassotätigkeit als ein Fall im Sinne der Fachanwaltsordnung ; Antrag auf Zulassung der Berufung wegen eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fachanwalt für Medizinrecht?, oder: Doch nur "Fachanwalt für Inkasso”?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18

    Gestattung der Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht"durch

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 67/18
    Von einem Fall aus dem Vergütungsrecht der Heilberufe kann von vorneherein nur gesprochen werden, wenn medizinrechtliche Vergütungsfragen bearbeitet werden (BGH, Beschluss vom 14. November 2018 - AnwZ (Brfg) 29/18, juris Rn. 7).

    Dies trifft indes nicht zu, wie sich schon aus dem Senatsbeschluss vom 14. November 2018 (aaO) ergibt.

    Die Fälligkeitsvoraussetzung einer den Anforderungen der Gebührenordnung für Ärzte entsprechenden Rechnung erfordert jedoch in aller Regel nur eine formale, routinemäßig zu erledigende Prüfung mit geringem zeitlichen Aufwand (BGH, Beschluss vom 14. November 2018, aaO Rn. 9).

  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05

    Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 67/18
    b) Der Kläger verweist auf den Senatsbeschluss vom 6. März 2006 (AnwZ (B) 36/05, BGHZ 166, 292 Rn. 22), in welchem es heiße: "Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin handelt es sich bei dem Fall Nr. 11 um einen berücksichtigungsfähigen Fall.

    Auch nach dem Senatsbeschluss vom 6. März 2006 (aaO Rn. 12) setzt ein "Fall" die juristische Aufarbeitung eines Lebenssachverhalts voraus.

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 67/18
    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn sie nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (BGH, Beschluss vom 24. November 2014 - NotZ (Brfg) 7/14, WM 2015, 898 Rn. 8; vgl. auch BVerfGE 134, 106 = NJW 2013, 3506 Rn. 40).
  • BGH, 04.11.2009 - AnwZ (B) 16/09

    Persönliche Fallbearbeitung i.S. der Fachanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 67/18
    c) Die Frage der persönlichen Sachbearbeitung, hinsichtlich derer der Kläger auf den Senatsbeschluss vom 4. November 2009 (AnwZ (B) 16/09, NJW 2010, 377 Rn. 13 insoweit in BGHZ nicht abgedruckt) verweist, stellt sich damit nicht mehr.
  • BGH, 15.12.2017 - AnwZ (Brfg) 11/17

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 67/18
    a) Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 36/16, juris Rn. 3; vom 15. Dezember 2017 - AnwZ (Brfg) 11/17, juris Rn. 3).
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13

    Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für "Urheber- und

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 67/18
    Die praktische Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet kann sinnvoll nur mit Fällen nachgewiesen werden, in denen Fragen aus dem betreffenden Gebiet tatsächlich eine Rolle gespielt haben (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 54/13, NJW-RR 2015, 745 Rn. 20).
  • BGH, 28.06.2018 - AnwZ (Brfg) 5/18

    Anspruch auf Unterlassung der Einrichtung eines elektronischen Anwaltspostfachs

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 67/18
    Eine Abweichung in diesem Sinne setzt voraus, dass die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diesen tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018 - AnwZ (Brfg) 5/18, NJW 2018, 2645 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 29.05.2018 - AnwZ (Brfg) 71/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 67/18
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren erster Instanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2012 - AnwZ (Brfg) 42/11, juris Rn. 19 mwN; vom 29. Mai 2018 - AnwZ (Brfg) 71/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 36/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 67/18
    a) Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 36/16, juris Rn. 3; vom 15. Dezember 2017 - AnwZ (Brfg) 11/17, juris Rn. 3).
  • BGH, 24.11.2014 - NotZ(Brfg) 7/14

    Abbruch eines Notarstellenbesetzungsverfahrens in Hessen: Sachlicher Grund bei

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 67/18
    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn sie nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (BGH, Beschluss vom 24. November 2014 - NotZ (Brfg) 7/14, WM 2015, 898 Rn. 8; vgl. auch BVerfGE 134, 106 = NJW 2013, 3506 Rn. 40).
  • BGH, 06.02.2012 - AnwZ (Brfg) 42/11

    Widerruf der Anwaltszulassung: Verfassungsmäßigkeit der öffentlichen Verhandlung

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