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   BGH, 07.03.2023 - 3 StR 4/23   

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https://dejure.org/2023,7021
BGH, 07.03.2023 - 3 StR 4/23 (https://dejure.org/2023,7021)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2023 - 3 StR 4/23 (https://dejure.org/2023,7021)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2023 - 3 StR 4/23 (https://dejure.org/2023,7021)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO; § 30a BtMG; § 52 WaffG; § 73c StGB
    Verwerfung der Revision als unbegründet; bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor); Straftaten nach dem WaffG (Urteilstenor); Einziehung von Wertersatz (gesamtschuldnerische Haftung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.2020 - 3 StR 355/20

    Neufassung der Urteilsformel hinsichtlich Entbehrlichkeit der ausdrücklichen

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 3 StR 4/23
    Zum einen bedarf es zur rechtlichen Bezeichnung eines Verbrechens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG des Zusatzes "in nicht geringer Menge" nicht, da der Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens stets voraussetzt, dass die Tat eine solche Menge betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2020 - 3 StR 355/20, juris Rn. 2 mwN).
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 632/14

    Strafrahmenwahl im Betäubungsmittelstrafrecht (minder schwerer Fall; Anwendung

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 3 StR 4/23
    Zum anderen ist die Bezeichnung der verwirklichten Waffendelikte als "gewerbsmäßig" entbehrlich, da es sich vorliegend bei der Gewerbsmäßigkeit nicht um ein strafbegründendes Tatbestandsmerkmal handelt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 632/14, juris Rn. 3) und sich zudem die Strafschärfung für besonders schwere Fälle gemäß § 52 Abs. 5 WaffG nur auf den hier nicht gegebenen Tatbestand des § 52 Abs. 1 Nr. 1 WaffG bezieht.
  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 428/20

    Einziehung von Taterträgen: Gesamtschuldnerische Haftung bei faktischer

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 3 StR 4/23
    Einer individuellen Benennung anderer Gesamtschuldner im Tenor bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    Da der Geldbetrag, den die Einziehungsbeteiligte als Tatertrag erlangte, nicht ausschließbar ein Teil des Tatertrages in Höhe von 1.034.910,50 EUR war, den der Angeklagte X. zuvor erhalten hatte, hat das Landgericht zu Recht hinsichtlich des Betrages der gegen die Einziehungsbeteiligte angeordneten Wertersatzeinziehung eine gesamtschuldnerische Haftung bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2023 - 3 StR 363/22, juris Rn. 21; Beschlüsse vom 7. März 2023 - 3 StR 4/23, juris Rn. 7; vom 13. Juli 2021 - 3 StR 206/21, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 04.01.2024 - 5 StR 540/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Vorliegen insbesondere einschlägiger

    Das Vorliegen insbesondere einschlägiger Vorstrafen stellt einen Strafschärfungsgrund dar (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2023 - 5 StR 21/23 Rn. 9; vom 7. März 2023 - 3 StR 4/23 Rn. 4; vom 2. Februar 2023 - 4 StR 293/22 Rn. 8; Urteil vom 22. Juni 2006 - 3 StR 88/06, NStZ-RR 2006, 337).
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