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   BGH, 07.03.2023 - 3 StR 497/22   

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https://dejure.org/2023,8053
BGH, 07.03.2023 - 3 StR 497/22 (https://dejure.org/2023,8053)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2023 - 3 StR 497/22 (https://dejure.org/2023,8053)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2023 - 3 StR 497/22 (https://dejure.org/2023,8053)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB; § 55 StGB; § 73 StGB; § 73c StGB
    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung früherer Einziehungsentscheidungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 353/10

    Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an Personen

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 3 StR 497/22
    In diesen Fällen erfasst die Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG) auch den im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) liegenden Unrechtsgehalt, weswegen dieses Delikt im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt (Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 353/10 - BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 5 StR 190/17; Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, § 30 Rn. 81).
  • BGH, 01.08.2019 - 4 StR 477/18

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 3 StR 497/22
    Dies geschieht - trotz des auf die Aufrechterhaltung der früheren Entscheidung gerichteten Wortlauts des § 55 Abs. 2 StGB - durch das Zusammenzählen der früheren und der aktuellen Einziehungsentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2019 - 4 StR 477/18 - m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2022 - 5 StR 380/22

    Nebenstrafen und Nebenfolgen (hier: Einziehung) bei nachträglicher

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 3 StR 497/22
    Diese hat sich bereits mit der Rechtskraft der Einziehungsanordnung erledigt und ist somit gegenstandslos im Sinne von § 55 Abs. 2 Halbsatz 2 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - 6 StR 419/22, juris Rn. 8; vom 22. November 2022 - 5 StR 380/22, juris Rn. 3).
  • BGH, 25.01.2023 - 6 StR 419/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 3 StR 497/22
    Diese hat sich bereits mit der Rechtskraft der Einziehungsanordnung erledigt und ist somit gegenstandslos im Sinne von § 55 Abs. 2 Halbsatz 2 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2023 - 6 StR 419/22, juris Rn. 8; vom 22. November 2022 - 5 StR 380/22, juris Rn. 3).
  • BGH, 14.06.2017 - 5 StR 190/17

    Umfassen des Unrechtsgehalts der gewerbsmäßigen Abgabe von Betäubungsmitteln an

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 3 StR 497/22
    In diesen Fällen erfasst die Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (§ 30 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG) auch den im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) liegenden Unrechtsgehalt, weswegen dieses Delikt im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktritt (Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 353/10 - BGH, Beschluss vom 14. Juni 2017 - 5 StR 190/17; Patzak in Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, § 30 Rn. 81).
  • BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23

    Schuldspruch wegen Betrugs; Aufhebung des Ausspruchs über die Einziehung des

    Dies gilt jedoch nicht, wenn die frühere Einziehungsanordnung bereits vollstreckt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2023 - 3 StR 497/22, Rn. 2; vom 9. März 2022 - 1 StR 498/21).
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