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   BGH, 07.03.2023 - 6 StR 514/22   

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BGH, 07.03.2023 - 6 StR 514/22 (https://dejure.org/2023,5126)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2023 - 6 StR 514/22 (https://dejure.org/2023,5126)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2023 - 6 StR 514/22 (https://dejure.org/2023,5126)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 762
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.2008 - 1 StR 607/07

    Verfahrensrüge zum Beleg einer gescheiterten Verfahrensabsprache und der

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 6 StR 514/22
    Die behaupteten Verfahrenstatsachen sind aber jedenfalls nicht erwiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 1 StR 607/07, NStZ 2008, 353).

    Die tatsächliche Richtigkeit von Behauptungen, aus denen sich ein verfahrensrechtlicher Verstoß ergeben soll, muss erwiesen sein und kann nicht lediglich nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" unterstellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61, BGHSt 16, 164, 167; Beschluss vom 22. Januar 2008 - 1 StR 607/07, NStZ 2008, 353).

  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 662/93

    Bindungswirkung von Absprachen außerhalb der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 6 StR 514/22
    Bei einer solchen Fallgestaltung fehlt regelmäßig eine ausreichend sichere Grundlage für eine erfolgreiche Verfahrensrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1993 - 1 StR 662/93, NStZ 1994, 196); Gründe des Einzelfalls, die hier ausnahmsweise eine andere Beurteilung nahelegten, sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17

    Selbstleseverfahren (Bezeichnung der Urkunden; Bestimmtheit;

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 6 StR 514/22
    Denn die Anordnung der Vorsitzenden bezog sich auf den Inhalt des den Verfahrensbeteiligten übergebenen Datenträgers und war damit hinreichend bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2019 ? 3 StR 462/17, NStZ 2019, 422, 423 f.).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 6 StR 514/22
    Die tatsächliche Richtigkeit von Behauptungen, aus denen sich ein verfahrensrechtlicher Verstoß ergeben soll, muss erwiesen sein und kann nicht lediglich nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" unterstellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 154/61, BGHSt 16, 164, 167; Beschluss vom 22. Januar 2008 - 1 StR 607/07, NStZ 2008, 353).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 422/10

    Anordnung eines Selbstleseverfahrens bei einem Analphabeten als Angeklagtem

    Auszug aus BGH, 07.03.2023 - 6 StR 514/22
    Die Rüge, das Selbstleseverfahren sei nicht bestimmt genug angeordnet worden, ist jedenfalls deshalb unzulässig, weil die Verteidigung keinen Gerichtsbeschluss über die Anordnung (§ 249 Abs. 2 Satz 2 StPO) herbeigeführt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 422/10, NStZ 2011, 300).
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