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   BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 1/64   

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https://dejure.org/1965,376
BGH, 07.04.1965 - Ib ZR 1/64 (https://dejure.org/1965,376)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1965 - Ib ZR 1/64 (https://dejure.org/1965,376)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1965 - Ib ZR 1/64 (https://dejure.org/1965,376)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendung der Warenbezeichnung "E.-Nevada" - Kennzeichnung der von der französischen Lizenzgeberin hergestellten Nevada-Sicherheitsbindung durch das Federkolbensystem und die Doppelgelenkigkeit - Beanstandung der Verwendung einer auf einen ausländischen Hersteller ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 2150
  • MDR 1965, 730
  • GRUR 1965, 676
  • DB 1965, 1358
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63

    Bezeichnung als "Waren ausländischer Herkunft"

    Das gilt vor allem für fremdsprachige Bezeichnungen, die nicht eindeutig und unmittelbar die Herkunft aus dem Ausland ausdrücken, bei denen vielmehr das Publikum die Herkunft im wesentlichen nur mittelbar aus der Verwendung von Worten und Namen fremder Sprachen schließt; in derartigen Fällen kommt es für die Frage, wie der Verkehr eine Ortsangabe auffaßt, immer auf die gesamten Umstände an, die auf den verschiedenen Warengebieten auch unterschiedlich gestaltet sein können (vgl. z.B. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 7. April 1965 - Ib ZR 1/64 - "Nevada"); dafür aber, daß das Berufungsgericht diese Gesichtspunkte außer acht gelassen hätte, bietet das Urteil keinen Anhaltspunkt.
  • BGH, 01.03.1984 - I ZR 48/82

    Irreführung der Verwendung eines Warenzeichens

    Der Zeicheninhaber ist in einem solchen Fall verpflichtet, auf diese Abweichungen hinzuweisen, da er sich sonst durch deren Verschweigen dem Vorwurf der Irreführung i. S. von § 3 UWG aussetzt (vgl. BGH, Urt. v. 7.4.1965 - Ib ZR 1/64 = GRUR 1965, 676, 677 f. - Nevada-Ski-Bindung).
  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68

    Deutscher Sekt

    Bei derartigen Angaben ist anerkannt worden, daß Zusätze eher eine entlokalisierende Kraft entfalten können (RG MuW 1935, 236, 238 - Weinbrand; BGH GRUR 1956, 187, 188 - English Lavender; 1958, 185, 187 - Wyeth mit Anm. von Bußmann; 1963, 589, 591 - Lady Rose; BGHZ 44, 16, 22 [BGH 19.05.1965 - Ib ZR 36/63] - de Paris; vgl. auch GRUR 1965, 676, 679 - Nevada Skibindung; ferner Baumbach/Hefermehl a.a.O. Anm. 101 zu § 3 UWG; Beier a.a.O. S. 238; Ulmer, GRUR Ausl.
  • BGH, 17.09.1969 - I ZR 131/67

    Anspruch auf Schadensersatz - Zuerkennung einer Veröffentlichungsbefugnis -

    Abgesehen davon hat der erkennende Senat stets daran festgehalten, daß Vereinbarungen über die Mitbenutzung von Kennzeichenrechten nicht schon dann als irreführend zu beanstanden sind, wenn die Verwendung gleicher oder verwechslungsfähiger Bezeichnungen lediglich betriebliche Verwechslungsgefahren zum Nachteil des besser berechtigten Zeicheninhabers hervorruft, daß vielmehr durch eine unrichtige Angabe der Anschein eines besonders günstigen Angebots für den umworbenen Verkehr erweckt werden muß (BGH GRUR 1965, 676, 677 - Nevada Skibindung; 1967, 89, 91 - Rose).
  • BGH, 21.06.1967 - Ib ZR 159/64

    Acrylglas

    Als Fälle dieser Art, die im Rahmen des § 3 UWG zu einer Berücksichtigung der auf seiten der beklagten Partei bestehenden Interessen führen, sind vor allem diejenigen zu nennen, in denen eine im Verkehr eingeführte Warenkennzeichnung geeignet ist, mittelbar über die örtliche Herkunft der Ware irrezuführen, der Verletzer aber, etwa im Rahmen einer ihm erteilten Lizenz, ein schutzwürdiges Interesse an der Beibehaltung der Kennzeichnung mit einem die Gefahr der Irreführung ausschließenden Zusatz hat (vgl. BGH GRUR 1965, 676, 679 - Nevada-Skibindung; GRUR 1965, 681, 684 - de Paris - m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.07.1972 - I ZR 96/71

    Skibindungen

    Dem steht die Entscheidung des früheren I b Senats vom 7. April 1965 (GRUR 65, 676, 678 "Nevada-Skibindung") nicht entgegen.
  • BGH, 08.06.1966 - Ib ZR 74/64

    Löschungsklage gegen das Zeichen in seiner eingetragenen Gestalt - Übernahme

    Die sog. Popularklage gemäß § 11 Abs. 1 Ziff. 3 erfordert ähnlich wie eine Klage wegen irreführenden Kennzeichengebrauchs gemäß § 3 UWG über den bloßen Herkunftsirrtum hinaus eine inhaltliche Unrichtigkeit, etwa eine Täuschung über die mit dem Zeichen verbundene Gütevorstellung (Baumbach-Hefermehl, 8. Aufl. Anm. 24 zu § 11 WZG und 9. Aufl. Anm. 118 zu § 3 UWG; Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 3. Aufl. S. 333; RGZ 111, 192, 197 - Goldina; MUW 1939, 315, 316 - Original Bergmann; BGH GRUR 1959, 25, 29 - Triumph; GRUR 1957, 350 - Raiffeisensymbol; vgl. ferner BGHZ 5, 189, 196 [BGH 22.02.1952 - I ZR 117/51] - Zwilling; BGH GRUR 1958, 90, 93 - Hähnel; GRUR 1965, 676, 677 - Nevada-Skibindung).
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