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   BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04   

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https://dejure.org/2005,2849
BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04 (https://dejure.org/2005,2849)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2005 - 1 StR 326/04 (https://dejure.org/2005,2849)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2005 - 1 StR 326/04 (https://dejure.org/2005,2849)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO; § 53a StPO; § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 GwG)
    Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und gesetzeswidriger Umsetzung eines dem Notar erteilten Auftrags (Einschränkung durch die Anzeigepflicht gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 GwG; mangelnde Entbindung durch den Notar); Vertrauensschutz ...

  • lexetius.com

    StPO § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 53a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rüge eines Erörterungsmangels bei der Beweiswürdigung ; Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen bei amtspflichtswidriger und gesetzeswidriger Umsetzung eines dem Notar erteilten Auftrags; Möglichkeit der Einschränkung eines Zeugnisverweigerungsrechts ...

  • Judicialis

    StPO § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; StPO § 53a

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Zeugnisverweigerungsrecht von Rechtsberatern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 § 53a
    Zeugnisverweigerungsrechts eines Notars nach Amtspflichtverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafverfahren - Zum Zeugnisverweigerungsrecht des Berufsgeheimnisträgers (§ 53 StPO)

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 64
  • NJW 2005, 2406
  • NStZ 2005, 577
  • StV 2005, 647
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.02.1985 - 2 StR 561/84

    Zeugenvernahme einer Krankenschwester trotz fehlender Entbindung von der

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04
    - um ein einheitliches Geschäft des Rechtsanwalts und Notars V. (zur Unzulässigkeit der unnatürlichen Aufspaltung eines zusammengehörigen Lebenssachverhalts im Hinblick auf das - dort ärztliche - Zeugnisverweigerungsrecht vgl. BGH NStZ 1985, 372 (373); zur unbeachtlichen Vereinbarung der Abtrennung eines Teils eines Anwaltsgeschäfts - unter Übertragung an einen freien Mitarbeiter -, um es standesrechtlichen (Gebühren-) Vorschriften zu entziehen, vgl. BGHSt - Anwaltsenat - 34, 295 (298)).

    Dies ist weit auszulegen (BGH MDR 1978, 281; LR-Dahs StPO 25. Aufl. § 53 Rdn. 31, 53; KK-Senge StPO 5. Aufl. § 53 Rdn. 16; Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 53 Rdn. 9; Kühne, Strafprozeßrecht, 6. Aufl., Rdn. 817; zur "Gewissensentscheidung des Geistlichen, das Zeugnis zu verweigern" BGHSt 37, 138; zur Vermutung anwaltlicher Tätigkeit bei allen Telefonaten über den Kanzleianschluß vgl. EGMR Urteil vom 25. März 1998 Kopp ./. Schweiz - 13/1997/797/1000, StV 1998, 683; siehe auch Rogall, Anm. zu BGHSt 33, 148, NStZ 1985, 372: "Die Weite des Zeugnisverweigerungsrechts erklärt sich zwanglos aus der Notwendigkeit einer eindeutigen und schnellen Feststellung seines Eingreifens sowie seiner einheitlichen Ausübung").

    Dies kann der Angeklagte rügen, unabhängig davon, ob er selbst zum geschützten Personenkreis gehört (BGHSt 33, 148 (153)).

  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 41/97

    Geltendmachung von Ansprüchen des nicht am Vertrag beteiligten Geschädigten

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04
    "Die Notare sind auch zuständig, Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten, die ihnen von den Beteiligten übergeben sind, zur Aufbewahrung oder Ablieferung an Dritte zu übernehmen" (§ 23 BNotO; Eylmann/Vaasen BNotO 2. Aufl., § 23 Rdn. 9: "Notarielle Verwahrung ist die treuhänderische Aufbewahrung von Geld, Wertpapieren oder Kostbarkeiten durch den Notar als Amtsträger entsprechend einer ihm erteilten Verwahranweisung zur Absicherung der von den Anwesenden gewünschten Rechtsfolgen", anders als etwa die Geldannnahme zum bloßen Umtausch in eine andere Währung, vgl. BGH NJW 1998, 1864 (1865)).

    Denn "die Ausführung eines Geschäfts kann nicht dadurch dem Notarrecht entzogen werden, daß der Notar sich nicht an Dienstvorschriften hält" (BGH DNotZ 1998, 634 (636)).

  • BGH, 07.03.1996 - 4 StR 737/95

    Beweisverwertungsverbot für die Aussage eines Arztes, nachdem der Patient die

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04
    Die somit objektiv unzutreffende Belehrung über das dem Zeugen zustehende Aussageverweigerungsrecht herbeigeführten Angaben hätten zur Urteilsfindung nicht herangezogen werden dürfen (vgl. BGHSt 42, 73 (75)).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 195/55

    Pflichtenwiderspruch - Wahrung des Vertrauens - Aufklärung einer Straftat -

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04
    darüber in der Hauptverhandlung autonom hinwegsetzte und freiwillig aussagte - dann stünde die Verwertbarkeit der Aussage nicht in Frage (vgl. BGHSt 9, 59; 15 (200), 18, 369 (371)) -, kann nach dem oben geschilderten Ablauf nicht ausgegangen werden.
  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 584/90

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Rechtsanwalts (kein

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04
    (z.B. Übergabe einer Pistole beim Mandantenbesuch des Verteidigers in der Vollzugsanstalt (BGHSt 38, 7); oder Unterstützung des weiteren Kampfes einer kriminellen Vereinigung durch Mitwirkung an deren hierzu dienendem konspirativen Informationssystem (BGH Beschluß vom 25. Juni 1976 - StB 18/76)).
  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 502/99

    Volksverhetzung durch Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04
    Deshalb besagen auch Entscheidungen dazu, ob tatbestandsmäßiges Verteidigerverhalten im Einzelfall noch gerechtfertigt oder strafbar ist (vgl. z.B. BGHSt 46, 36 - Volksverhetzung im Schlußvortrag - BGHSt 38, 345 - Vorlage einer gefälschten Urkunde zu Verteidigungszwecken -) nichts über die Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO.
  • OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 2 AuslS 10/01

    Rechtshilfeersuchen der Russischen Förderation auf Herausgabe von Bankunterlagen.

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04
    (Insoweit anders als in dem Fall, der der Entscheidung OLG Frankfurt NJW 2002, 1135, zugrunde liegt).
  • BVerfG, 17.03.2005 - 1 BvR 308/05

    Revisionszurückweisung gem § 552a S 1 ZPO mit Grundrechten der betroffenen

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04
    Im Einzelfall können deshalb verfahrensrechtliche Regelungen ihrer Bedeutung und ihres Gewichts wegen in gleichem Maße schutzwürdig sein wie Positionen des materiellen Rechts (BVerfGE 87, 48 (63); BVerfG, Beschluß vom 17. März 2005 - 1 BvR 308/05).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04
    Deshalb besagen auch Entscheidungen dazu, ob tatbestandsmäßiges Verteidigerverhalten im Einzelfall noch gerechtfertigt oder strafbar ist (vgl. z.B. BGHSt 46, 36 - Volksverhetzung im Schlußvortrag - BGHSt 38, 345 - Vorlage einer gefälschten Urkunde zu Verteidigungszwecken -) nichts über die Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO.
  • EGMR, 25.03.1998 - 23224/94

    KOPP v. SWITZERLAND

    Auszug aus BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04
    Dies ist weit auszulegen (BGH MDR 1978, 281; LR-Dahs StPO 25. Aufl. § 53 Rdn. 31, 53; KK-Senge StPO 5. Aufl. § 53 Rdn. 16; Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 53 Rdn. 9; Kühne, Strafprozeßrecht, 6. Aufl., Rdn. 817; zur "Gewissensentscheidung des Geistlichen, das Zeugnis zu verweigern" BGHSt 37, 138; zur Vermutung anwaltlicher Tätigkeit bei allen Telefonaten über den Kanzleianschluß vgl. EGMR Urteil vom 25. März 1998 Kopp ./. Schweiz - 13/1997/797/1000, StV 1998, 683; siehe auch Rogall, Anm. zu BGHSt 33, 148, NStZ 1985, 372: "Die Weite des Zeugnisverweigerungsrechts erklärt sich zwanglos aus der Notwendigkeit einer eindeutigen und schnellen Feststellung seines Eingreifens sowie seiner einheitlichen Ausübung").
  • BGH, 15.11.1977 - 5 StR 519/77

    Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - Zurückweisung eines

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BGH, 20.07.1990 - StB 10/90

    Zeugnisverweigerungsrecht des Geistlichen

  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 460/17

    Keine Unverwertbarkeit der unbefugten Aussage eines

    Auch dann bleibt die Aussage grundsätzlich verwertbar (vgl. BGH, Urteile vom 12. Dezember 1995 - 1 StR 571/95, BGHR StPO § 53 Schweigepflicht 1; vom 7. April 2005 - 1 StR 326/04, BGHSt 50, 64, 79 mwN; KK/Senge, StPO, 7. Aufl., § 53 Rn. 9; einschränkend - allerdings ohne Auswirkung auf den vorliegenden Fall - LR/Ignor/Bertheau, StPO, 27. Aufl., § 53 Rn. 12 f.).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13

    Rechtmäßigkeit der Telekommunikationsüberwachung (keine Erforderlichkeit einer

    Dies ist weit auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2005 - 1 StR 326/04, BGHSt 50, 64, 71; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 53 Rdn. 16; Ignor/Bertheau in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 53 Rdn. 17).
  • LG München I, 08.06.2022 - 9 Qs 14/22

    Unzulässigkeit der Durchsuchung und Beschlagnahme bei einem Notar anlässlich

    Hinzu komme, dass nach Auffassung des Bundesgerichtshofes die aufgrund der Identifikationspflicht nach dem Geldwäschegesetz erstellten Unterlagen auch von Berufsgeheimnisträgern an die Strafverfolgungsbehörden herauszugeben seien, vgl. BGH, Urteil vom 7/4/2005, Az. 1 StR 326/04 zu § 10 GwG f.F. In der aktuellen Fassung des Gesetzes sei die Verwendungsbeschränkung nach § 10 Abs. 1 GWG a.F. entfallen, die Übermittlungsbefugnis gemäß § 10 Abs. 2 GWG sei nun in § 32 Abs. 6 GWG normiert und setze nach wie vor ein vorheriges "Heranziehen" voraus.
  • BGH, 16.05.2013 - 2 BGs 147/13

    Verwendungsverbot und Löschungsgebot von Aufzeichnungen des Inhalts von

    Dies ist weit auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2005 - 1 StR 326/04, BGHSt 50, 64, 71; Senge in KK-StPO, 6. Aufl., § 53 Rdn. 16; Ignor/Bertheau in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 53 Rdn. 17).
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