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   BGH, 07.04.2009 - 2 ARs 180/09, 2 AR 108/09   

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https://dejure.org/2009,3178
BGH, 07.04.2009 - 2 ARs 180/09, 2 AR 108/09 (https://dejure.org/2009,3178)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2009 - 2 ARs 180/09, 2 AR 108/09 (https://dejure.org/2009,3178)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2009 - 2 ARs 180/09, 2 AR 108/09 (https://dejure.org/2009,3178)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • th-h.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Niemand mag Piraten

Besprechungen u.ä.

  • th-h.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Niemand mag Piraten

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 590 Js 1892/09
  • BGH, 07.04.2009 - 2 ARs 180/09, 2 AR 108/09

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 265
  • NJW 2009, 3735
  • NStZ 2009, 464
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.05.1957 - 2 ARs 74/56
    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - 2 ARs 180/09
    Die Zulässigkeit der Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13a StPO ist allerdings nicht davon abhängig, ob ein in den §§ 7 ff. StPO vorgesehener Gerichtsstand ermittelt werden kann; maßgebend ist vielmehr, dass ein solcher nicht ermittelt ist (BGHSt 10, 255).

    Dies ist der Fall, wenn sich keine Anhaltspunkte für einen der in §§ 7 ff. StPO begründeten Gerichtsstände ergeben und ein solcher nicht ohne nähere Erhebungen feststellbar ist (BGHSt 10, 255, 257; BGH BGHR StPO § 13 a Anwendungsbereich 4).

  • BGH, 18.10.2000 - 2 ARs 280/00

    BGH lehnt in der "Leuna-Elf-Aquitaine-Affäre" Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - 2 ARs 180/09
    Dies ist der Fall, wenn sich keine Anhaltspunkte für einen der in §§ 7 ff. StPO begründeten Gerichtsstände ergeben und ein solcher nicht ohne nähere Erhebungen feststellbar ist (BGHSt 10, 255, 257; BGH BGHR StPO § 13 a Anwendungsbereich 4).
  • BGH, 24.08.1962 - 2 ARs 54/62
    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - 2 ARs 180/09
    Auf diese Frage hat sich die Prüfung durch den Senat im Verfahren nach § 13a StPO zu beschränken (BGHSt 18, 19, 20).
  • LG Mannheim, 17.07.1995 - 8 KLs 30/94
    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - 2 ARs 180/09
    Daher bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob ein Schiff nach dem Flaggenprinzip (vgl. auch § 4 StGB) "schwimmendes Territorium" des Flaggenstaates ist (so RGSt 23, 266, 267: "wandelnde Gebietsteile"; 50, 218, 220; BSG SozR 4460, § 8 Nr. 7; BAGE 26, 242, 252; Jeschek IRuD 1956, 75, 86) oder ob die Flaggenzugehörigkeit weder der Personalhoheit noch der Territorialhoheit eines Staates zuzurechnen ist, sondern eine eigenständige Form der Anknüpfung staatlicher Hoheitsgewalt darstellt, die gleichberechtigt neben den beiden genannten Formen steht (so LG Mannheim NStZ-RR 1996, 147; MünchKomm-StGB/Ambos § 4 Rn. 5; Wolfrum in Graf Vitzthum, Handbuch des Seerechts Kap. 4 Rdn. 36; Hoog, Deutsches Flaggenrecht S. 232 ff.).
  • BAG, 17.09.1974 - 1 ABR 85/73

    Heuerverhältnis - Schiffsoffizier - Seebetriebsrat - Wahlrecht - Fahren unter

    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - 2 ARs 180/09
    Daher bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob ein Schiff nach dem Flaggenprinzip (vgl. auch § 4 StGB) "schwimmendes Territorium" des Flaggenstaates ist (so RGSt 23, 266, 267: "wandelnde Gebietsteile"; 50, 218, 220; BSG SozR 4460, § 8 Nr. 7; BAGE 26, 242, 252; Jeschek IRuD 1956, 75, 86) oder ob die Flaggenzugehörigkeit weder der Personalhoheit noch der Territorialhoheit eines Staates zuzurechnen ist, sondern eine eigenständige Form der Anknüpfung staatlicher Hoheitsgewalt darstellt, die gleichberechtigt neben den beiden genannten Formen steht (so LG Mannheim NStZ-RR 1996, 147; MünchKomm-StGB/Ambos § 4 Rn. 5; Wolfrum in Graf Vitzthum, Handbuch des Seerechts Kap. 4 Rdn. 36; Hoog, Deutsches Flaggenrecht S. 232 ff.).
  • RG, 15.01.1917 - III 1/17

    Kann Bestrafung wegen Begünstigung der Fahnenflucht erfolgen, wenn der

    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - 2 ARs 180/09
    Daher bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob ein Schiff nach dem Flaggenprinzip (vgl. auch § 4 StGB) "schwimmendes Territorium" des Flaggenstaates ist (so RGSt 23, 266, 267: "wandelnde Gebietsteile"; 50, 218, 220; BSG SozR 4460, § 8 Nr. 7; BAGE 26, 242, 252; Jeschek IRuD 1956, 75, 86) oder ob die Flaggenzugehörigkeit weder der Personalhoheit noch der Territorialhoheit eines Staates zuzurechnen ist, sondern eine eigenständige Form der Anknüpfung staatlicher Hoheitsgewalt darstellt, die gleichberechtigt neben den beiden genannten Formen steht (so LG Mannheim NStZ-RR 1996, 147; MünchKomm-StGB/Ambos § 4 Rn. 5; Wolfrum in Graf Vitzthum, Handbuch des Seerechts Kap. 4 Rdn. 36; Hoog, Deutsches Flaggenrecht S. 232 ff.).
  • RG, 21.10.1892 - 2650/92

    Nach welchem Rechte ist eine "auf hoher See" auf einem deutschen Schiffe

    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - 2 ARs 180/09
    Daher bedarf es keines Eingehens auf die Frage, ob ein Schiff nach dem Flaggenprinzip (vgl. auch § 4 StGB) "schwimmendes Territorium" des Flaggenstaates ist (so RGSt 23, 266, 267: "wandelnde Gebietsteile"; 50, 218, 220; BSG SozR 4460, § 8 Nr. 7; BAGE 26, 242, 252; Jeschek IRuD 1956, 75, 86) oder ob die Flaggenzugehörigkeit weder der Personalhoheit noch der Territorialhoheit eines Staates zuzurechnen ist, sondern eine eigenständige Form der Anknüpfung staatlicher Hoheitsgewalt darstellt, die gleichberechtigt neben den beiden genannten Formen steht (so LG Mannheim NStZ-RR 1996, 147; MünchKomm-StGB/Ambos § 4 Rn. 5; Wolfrum in Graf Vitzthum, Handbuch des Seerechts Kap. 4 Rdn. 36; Hoog, Deutsches Flaggenrecht S. 232 ff.).
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