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   BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08   

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https://dejure.org/2009,2593
BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08 (https://dejure.org/2009,2593)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2009 - KVR 34/08 (https://dejure.org/2009,2593)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2009 - KVR 34/08 (https://dejure.org/2009,2593)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Stellung des Beiladungsantrags vor Abschluss des kartellbehördlichen Verfahrens für eine Beiladung zum Kartellverwaltungsverfahren; Voraussetzungen für das Vorliegen einer notwendigen Beiladung in einem Kartellverwaltungsverfahren; Abnehmer als ...

  • kanzlei.biz

    Versicherergemeinschaft - Zum Erfordernis der rechtzeitigen Beiladung

  • Judicialis

    GWB § 1; ; GWB § 54 Abs. 2; ; GWB § 61; ; GWB § 67 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GWB § 54 Abs. 2 Nr. 3; GWB § 63 Abs. 2; GWB § 71 Abs. 1 S. 4; VwGO § 65 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Beiladung des Abnehmers einer Versicherergemeinschaft im Kooperationsuntersagungsverfahren

  • kanzlei.biz

    Versicherergemeinschaft - Zum Erfordernis der rechtzeitigen Beiladung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer Stellung des Beiladungsantrags vor Abschluss des kartellbehördlichen Verfahrens für eine Beiladung zum Kartellverwaltungsverfahren; Voraussetzungen für das Vorliegen einer notwendigen Beiladung in einem Kartellverwaltungsverfahren; Abnehmer als ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherergemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beiladung zum Kartellverwaltungsverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beiladung zum Kartellverwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 51
  • GRUR-RR 2010, 116 (Ls.)
  • VersR 2010, 786
  • DB 2009, 2209
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 37/05

    pepcom

    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08
    Durch die Beteiligung Dritter, die in ihren wirtschaftlichen Interessen durch die das Verfahren abschließende Verfügung betroffen werden, soll es der Kartellbehörde ermöglicht werden, ihre Entscheidung auf eine breitere, den Interessen der anderen Marktbeteiligten Rechnung tragende Grundlage zu stellen (BGHZ 169, 370 Tz. 12 - pepcom).

    Nachdem der Senat entschieden hat, dass das Beschwerderecht nicht nur dem Beigeladenen, sondern auch demjenigen zusteht, der zwar die subjektiven Voraussetzungen der Beiladung erfüllt, dessen Antrag aber aus verfahrensökonomischen Gründen abgelehnt worden ist (BGHZ 169, 370 - pepcom), kommt diesem Gesichtspunkt verstärkt Bedeutung zu.

    Auf diese Weise wird die formelle Bestandskraft der kartellbehördlichen Entscheidung nicht hinausgezögert (BGHZ 169, 370 Tz. 22 - pepcom).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08
    Demgegenüber ist - auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 10.10.2002 - 6 C 8/01, MMR 2003, 241, 242 m.w.N) - bei Verwaltungsakten, die nicht unmittelbar regelnd in die bestehende Privatrechtslage eingreifen, sondern noch der privatrechtlichen Umsetzung durch den Adressaten bedürfen, trotz der absehbaren Auswirkungen des Verwaltungsakts auf die Vertragspartner der Adressaten deren mögliche Verletzung in eigenen Rechten und damit deren Klagebefugnis zu verneinen.
  • BGH, 28.06.2005 - KVR 27/04

    Arealnetz

    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Dritte durch die zu treffende Entscheidung in eigenen Rechten verletzt werden kann (BGHZ 163, 296, 301 - Arealnetz; BGH WuW/E DE-R 1544, 1545 - Zeiss/Leica; K. Schmidt in Immenga/ Mestmäcker aaO § 54 Rdn. 46; Kiecker in Langen/Bunte, Kartellrecht, 10. Aufl., § 54 GWB Rdn. 34).
  • BGH, 19.01.1993 - KVR 25/91

    Bindung der Vertragshändler an Leasingunternehmen des Kraftfahrzeugherstellers

    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08
    Die Auflage, das mit der Antragstellerin bestehende Versicherungsverhältnis zu kündigen und nicht zu erneuern, richtet sich ausschließlich an die Versicherergemeinschaft bzw. an die Beteiligten zu 2 bis 5. Gegenüber der Antragstellerin entfaltet diese Anordnung keine unmittelbare Regelungswirkung; sie greift nicht - wie es für eine notwendige Beiladung Voraussetzung wäre (vgl. BGH, Beschl. v. 19.1.1993 - KVR 25/91, WuW/E 2875, 2876 - Herstellerleasing) - unmittelbar rechtsgestaltend in das bestehende Versicherungsverhältnis zwischen der Antragstellerin und der Versicherergemeinschaft ein.
  • BVerwG, 22.06.1995 - 8 B 64.95

    Öffentlich geförderte Mietwohnung - Kündigungsanordnung - Klagebefugnis des

    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08
    Das kommt etwa bei einem privatrechtsgestaltenden oder bei einem Verwaltungsakt mit "Doppelwirkung" in Betracht (vgl. für den insoweit gleichliegenden Fall der Kündigungsanordnung an den Vermieter öffentlich geförderten Wohnraums BVerwG, Beschl. v. 22.6.1995 - 8 B 64/95, NJW 1995, 2866; anders für eine kartellbehördliche Untersagung der Erfüllung einer Vertriebsvereinbarung KG WuW/E OLG 2193, 2194 - Basalt-Union).
  • BGH, 23.06.2009 - KVR 57/08

    Voraussetzung für eine Freistellung vom Verbot des Art. 81 Abs. 1 Vertrag zur

    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08
    Über die hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde und zulassungsfreie Rechtsbeschwerde (§ 74 Abs. 4 Nr. 3 GWB) hatte der Senat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in dieser Sache noch nicht entschieden (KVR 57/08).
  • BGH, 25.09.2007 - KVR 25/06

    Anteilsveräußerung

    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08
    Aufgrund der pepcom-Rechtsprechung kommt dem Erfordernis des (rechtzeitigen) Beiladungsantrags mithin die Funktion zu, den Kreis der Beschwerdeberechtigten zu bestimmen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.9.2007 - KVR 25/06, WuW/E-DE-R 2138, 2141 Tz. 20 - Anteilsveräußerung; ferner Begründung des Entwurfs eines GWB, BT-Drucks. II/1151, S. 51 zu § 49).
  • BGH, 22.02.2005 - KVZ 20/04

    Beschwerdebefugnis im Kartellverwaltungsverfahren

    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08
    Auf die vor der pepcom-Entscheidung ergangene Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 10.4.1984 - KVR 8/83, WuW/E 2077, 2078 - Coop-Supermagazin; BGH, Beschl. v. 22.2.2005 - KVZ 20/04, WuW/E DE-R 1544 - Zeiss/ Leica) und des Kammergerichts (KG WuW/E OLG 2970, 2971; WuW/E DE-R 4363, 4364) kann sich die Antragstellerin nicht mit Erfolg berufen.
  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08
    Eine Ausnahme von dem Erfordernis des rechtzeitigen Beiladungsantrags gilt nur, wenn der Drittbetroffene den Beiladungsantrag deshalb nicht stellen konnte, weil die Behörde den Bescheid erlassen hat, ohne dass das Verfahren in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.2008 - EnVR 1/08, WuW/E DE-R 2535 Tz. 16 - citiworks, zu § 66 Abs. 2 Nr. 3 EnWG).
  • BGH, 10.04.1984 - KVR 8/83

    Co op AG/Supermagazin GmbH

    Auszug aus BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08
    Auf die vor der pepcom-Entscheidung ergangene Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 10.4.1984 - KVR 8/83, WuW/E 2077, 2078 - Coop-Supermagazin; BGH, Beschl. v. 22.2.2005 - KVZ 20/04, WuW/E DE-R 1544 - Zeiss/ Leica) und des Kammergerichts (KG WuW/E OLG 2970, 2971; WuW/E DE-R 4363, 4364) kann sich die Antragstellerin nicht mit Erfolg berufen.
  • Drs-Bund, 20.01.1955 - BT-Drs II/1151
  • BGH, 18.10.2016 - KZB 46/15

    Landesbetrieb Berlin Energie - Zivilrechtsstreit um die Vergabe eines

    Es hat im Beiladungsbeschluss ausgeführt, die Beiladung diene vornehmlich der Unterstützung kartellbehördlicher Ermittlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2006 - KVR 37/05, BGHZ 169, 370 Rn. 12 - pepcom; Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rn. 10 - Versicherergemeinschaft).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16

    Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Von einer unmittelbaren rechtlichen Betroffenheit im vorgenannten Sinn ist allerdings nur ausnahmsweise auszugehen, etwa bei einem unmittelbar regelnden Eingriff in eine bestehende Privatrechtslage (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, juris Rn. 19 f.), nicht aber bei einem bloßen direkten Wettbewerbsverhältnis (vgl. zur Fusionskontrolle BGH, Beschluss vom 22. Februar 2005 - KVZ 20/04, juris Rn. 5 f.).

    Entsprechendes gilt zweitens, wenn die Stellung eines Beiladungsantrags unverschuldet versäumt worden ist (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - EnVR 51/09, juris Rn. 10), etwa weil das Verfahren in der Öffentlichkeit nicht bekannt geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, juris Rn. 15).

    Denn soweit eine an § 42 Abs. 2 VwGO angelehnte eigenständige Beschwerdebefugnis bejaht wird, wird zumeist bloß die Fallkonstellation einer unmittelbaren Regelungswirkung - etwa im Sinne einer Umgestaltung der Privatrechtslage - in den Blick genommen (siehe hierzu BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, juris Rn. 17 ff.; Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht 6. Auflage § 63 GWB Rn. 22 f.; Günther/Brucker, NVwZ 2015, 1735, 1737).

    Entscheidend wäre die spezifische Funktion einer Beiladung im Sinne von § 66 Abs. 2 Nr. 3 EnWG gewesen, die insbesondere darin besteht, die behördliche Entscheidung auf eine breitere, den Interessen der anderen Marktbeteiligten Rechnung tragende Grundlage zu stellen (BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, juris Rn. 10).

    Die formal auch in der letzten Phase des dreistufigen Prozesses nach § 28a EnWG und Art. 36 RL 2009/73/EG bestehende Möglichkeit zur umfassenden mitgliedstaatlichen Neubeurteilung auf breiterer Grundlage im Sinne des Zwecks einer Beiladung (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, juris Rn. 10) wird schon im Ausgangspunkt durch die Verfahrensausgestaltung relativiert.

  • OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 26/08

    Voraussetzungen der Beschwerdebefugnis im Verfahren der Festlegung neuer

    Eine Beiladung kam schon aus diesem Grund nicht mehr in Betracht (s. nur: BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 07.04.2009 - KVR 34/08 -, "Versicherergemeinschaft").

    Gleiches gilt für den nicht beigeladenen Dritten, der seine Beiladung nicht rechtzeitig beantragen konnte, weil er keine Kenntnis von dem Verfahren hatte (BGH Kartellsenat, Beschluss vom 07.04.2009 - KVR 34/08- "Versicherergemeinschaft"; BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 11.11.2008 - EnVR 1/08 -, NSW EnWG § 86 "citiworks").

    Das steht in Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (zu § 54 Abs. 2 Satz 3 GWB), wonach auf einen Beiladungsantrag, den der Beiladungspetent erst nach Abschluss des kartellbehördlichen Verfahrens stellt, eine Beiladung nicht gestützt werden kann (BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 07.04.2009 - KVR 34/08- "Versicherergemeinschaft").

    Nach der Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 07.04.2009 - KVR 34/08- "Versicherergemeinschaft") "ist - auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 10.10.2002 - 6 C 8/01, MMR 2003, 241, 242 m.w.N) - bei Verwaltungsakten, die nicht unmittelbar regelnd in die bestehende Privatrechtslage eingreifen, sondern noch der privatrechtlichen Umsetzung durch den Adressaten bedürfen, trotz der absehbaren Auswirkungen des Verwaltungsakts auf die Vertragspartner der Adressaten deren mögliche Verletzung in eigenen Rechten und damit deren Klagebefugnis zu verneinen." Für das Kartellverwaltungsrecht sei keine andere Beurteilung angezeigt (BGH a.a.O.).

  • BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09

    GABi Gas

    Der Beschwerdeführer muss durch die gegenüber einem oder mehreren Dritten ergangene Verfügung in seinem geschützten Rechtskreis unmittelbar betroffen sein (BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rn. 20 - Versicherergemeinschaft).

    Auch wenn damit für den (potenziellen) Vertragspartner des Adressaten absehbare Auswirkungen des Verwaltungsakts entstehen, begründet das in der Person des Vertragspartners keine eigene unmittelbare Rechtsbetroffenheit (BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rn. 19 - Versicherergemeinschaft; vgl. auch BVerwG, MMR 2003, 241, 242).

  • BGH, 05.10.2010 - EnVR 51/09

    Energiewirtschaft: Beschwerdebefugnis eines Gasversorgungsunternehmens im

    Wie der Bundesgerichtshof zur Beschwerdebefugnis in Kartellverwaltungssachen entschieden hat, kann nur der rechtzeitige, mithin vor Abschluss des Verfahrens gestellte Beiladungsantrag dem Beiladungspetenten eine Beschwerdebefugnis eröffnen (BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rn. 9 ff. - Versicherergemeinschaft).

    Der Beschwerdeführer muss durch die gegenüber einem oder mehreren Dritten ergangene Verfügung in seinem geschützten Rechtskreis unmittelbar betroffen sein (BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rn. 20 - Versicherergemeinschaft).

    Auch wenn damit für den (potenziellen) Vertragspartner des Adressaten absehbare Auswirkungen des Verwaltungsakts entstehen, begründet das in der Person des Vertragspartners keine eigene unmittelbare Rechtsbetroffenheit (BGH, Beschluss vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WuW/E DE-R 2728 Rn. 19 - Versicherergemeinschaft; vgl. auch BVerwG, MMR 2003, 241, 242).

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 77/20

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Gehörsrüge bei fehlendem Hinweis

    Die weiteren Beteiligten hatten als Fernleitungsnetzbetreiber ein besonderes rechtliches Interesse am Verfahrensausgang, weil sie selbst Adressaten der angegriffenen Festlegung waren und die gewählte Referenzpreismethode nur einheitlich (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. April 2016 - EnVR 25/13, RdE 2016, 293 Rn. 40 - Netzentgeltbefreiung II; vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WRP 2009, 1391 Rn. 19 - Versicherergemeinschaft) gegenüber allen Fernleitungsnetzbetreibern festgelegt werden konnte.

    Die Beteiligung im Beschwerdeverfahren war - jedenfalls im vorliegenden Fall - wegen der Unteilbarkeit der Festlegung und der daraus folgenden unmittelbaren Berührung rechtlicher Interessen (s.o. Rn. 6) gemäß § 79 Abs. 1 EnWG, § 65 Abs. 2 VwGO aus Gründen der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes zwingend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - EnVR 52/09, RdE 2011, 59 Rn. 16 mwN - GABi Gas; WRP 2009, 1391 Rn. 19 - Versicherergemeinschaft; s.a. van Rossum in: Assmann/Peiffer, aaO, § 79 Rn. 13; Johannes/Roesen in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl., § 79 Rn. 5; Boos in: Theobald/Kühling, Energierecht, Jan. 2022, § 66 Rn. 13 ff.; Lange in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, 5. Aufl., § 22 Rn. 31; Hanebeck in: Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 3. Aufl., § 79 Rn. 4; s.a. zum Kartellverwaltungsverfahren: Bunte/Lembach, Kartellrecht, 14. Aufl., § 63 Rn. 13, Deichfuß in: Kölner Kommentar zum Kartellrecht, 1. Aufl., § 67 GWB Rn. 5 ff.) und hing nicht von der Zustimmung der Betroffenen ab.

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2017 - Kart 6/16

    Zulässigkeit der Beschwerde eines TV-Anbieters gegen einen Beschluss des

    (1) Eine Rechtsverletzung zum Nachteil von T. scheidet nach allgemeinen und auch im Kartellverwaltungsrecht geltenden Rechtsprechungsgrundsätzen allein schon deshalb - zwingend - aus, weil die angefochtene Verfügung selbst nicht privatrechtsgestaltend ist, da sie nicht unmittelbar regelnd in die bestehende Privatrechtslage eingreift, sondern noch der privatrechtlichen Umsetzung durch die Verfügungsadressaten - vorliegend insbesondere in Gestalt der Ausschreibung und zivilrechtlichen Vergabe der Medienrechte durch die X. - bedurfte; von vornherein unerheblich in diesem Zusammenhang ist, ob und inwieweit die Auswirkungen der Verfügung auf die Vertragspartner der X. , das heißt die Rechtebieter, absehbar gewesen sind (vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss v. 7. April 2009 - KVR 34/08 , WuW/E DE-R 2728 Rz. 19 m.w.N. - Versicherergemeinschaft , st. Rsp.; vgl. auch Senat, Beschluss v. 17. September 2014 - VI-Kart 1/13 (V) , NZKart 2014, 514, Rz. 30 bei juris m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2009 - 3 Kart 21/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festlegung eines Modells der zentralen

    Einen Anspruch auf Beiladung zu dem Verfahren hat nur der - notwendig beizuladende - Dritte, in dessen rechtliche Interessen die verfahrensabschließende Entscheidung eingreift (BGH WuW/E DE-R 1544, 1545 " Zeiss/Leica "; WuW/E DE-R 1520, 1522 " Arealnetz"; Beschluss vom 07.04.2009 - KVR 34/08 -, RZ. 19 BA, "Versicherungsgemeinschaft"; Senat a.a.O.).

    Gleiches gilt für den nicht beigeladenen Dritten, der seine Beiladung nicht rechtzeitig beantragen konnte, weil er keine Kenntnis von dem Verfahren hatte (BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 07.04.2009 - KVR 34/08- "Versicherergemeinschaft"; BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 11.11.2008 - EnVR 1/08 -, NSW EnWG § 86 "citiworks").

    Das steht in Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (zu § 54 Abs. 2 Satz 3 GWB), wonach auf einen Beiladungsantrag, den der Beiladungspetent erst nach Abschluss des kartellbehördlichen Verfahrens stellt, eine Beiladung nicht gestützt werden kann (BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 07.04.2009 - KVR 34/08- "Versicherergemeinschaft").

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 79/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

    Die weiteren Beteiligten hatten als Fernleitungsnetzbetreiber ein besonderes rechtliches Interesse am Verfahrensausgang, weil sie selbst Adressaten der angegriffenen Festlegung waren und die gewählte Referenzpreismethode nur einheitlich (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. April 2016 - EnVR 25/13, RdE 2016, 293 Rn. 40 - Netzentgeltbefreiung II; vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WRP 2009, 1391 Rn. 19 - Versicherergemeinschaft) gegenüber allen Fernleitungsnetzbetreibern festgelegt werden konnte.

    Die Beteiligung im Beschwerdeverfahren war - jedenfalls im vorliegenden Fall - wegen der Unteilbarkeit der Festlegung und der daraus folgenden unmittelbaren Berührung rechtlicher Interessen (s.o. Rn. 7) gemäß § 79 Abs. 1 EnWG, § 65 Abs. 2 VwGO aus Gründen der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes zwingend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - EnVR 52/09, RdE 2011, 59 Rn. 16 mwN - GABi Gas; WRP 2009, 1391 Rn. 19 - Versicherergemeinschaft; s.a. van Rossum in: Assmann/Peiffer, aaO, § 79 Rn. 13; Johannes/Roesen: in Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl., § 79 Rn. 5; Boos in: Theobald/Kühling, Energierecht, Jan. 2022, § 66 Rn. 13 ff.; Lange in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, 5. Aufl., § 22 Rn. 31; Hanebeck in: Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 3. Aufl., § 79 Rn. 4; s.a. zum Kartellverwaltungsverfahren: Bunte/Lembach, Kartellrecht, 14. Aufl., § 63 Rn. 13, Deichfuß in: Kölner Kommentar zum Kartellrecht, 1. Aufl., § 67 GWB Rn. 5 ff.) und hing nicht von der Zustimmung der Betroffenen ab.

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 80/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

    Die weiteren Beteiligten hatten als Fernleitungsnetzbetreiber ein besonderes rechtliches Interesse am Verfahrensausgang, weil sie selbst Adressaten der angegriffenen Festlegung waren und die gewählte Referenzpreismethode nur einheitlich (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 12. April 2016 - EnVR 25/13, RdE 2016, 293 Rn. 40 - Netzentgeltbefreiung II; vom 7. April 2009 - KVR 34/08, WRP 2009, 1391 Rn. 19 - Versicherergemeinschaft) gegenüber allen Fernleitungsnetzbetreibern festgelegt werden konnte.

    Die Beteiligung im Beschwerdeverfahren war - jedenfalls im vorliegenden Fall - wegen der Unteilbarkeit der Festlegung und der daraus folgenden unmittelbaren Berührung rechtlicher Interessen (s.o. Rn. 6) gemäß § 79 Abs. 1 EnWG, § 65 Abs. 2 VwGO aus Gründen der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes zwingend (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - EnVR 52/09, RdE 2011, 59 Rn. 16 mwN - GABi Gas; WRP 2009, 1391 Rn. 19 - Versicherergemeinschaft; s.a. van Rossum in: Assmann/Peiffer, aaO, § 79 Rn. 13; Johannes/Roesen in: Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht, 4. Aufl., § 79 Rn. 5; Boos in: Theobald/Kühling, Energierecht, Jan. 2022, § 66 Rn. 13 ff.; Lange in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, 5. Aufl., § 22 Rn. 31; Hanebeck in: Britz/Hellermann/Hermes, EnWG, 3. Aufl., § 79 Rn. 4; s.a. zum Kartellverwaltungsverfahren: Bunte/Lembach, Kartellrecht, 14. Aufl., § 63 Rn. 13, Deichfuß in: Kölner Kommentar zum Kartellrecht, 1. Aufl., § 67 GWB Rn. 5 ff.) und hing nicht von der Zustimmung der Betroffenen ab.

  • BGH, 14.09.2022 - EnVR 78/20

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hinsichtlich

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - 3 Kart 19/16
  • BGH, 09.07.2019 - EnVR 5/18

    Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für Betreiber von

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - 3 Kart 1/11

    Zuständigkeit der Regulierungsbehörden für Fälle des Behinderungsmissbrauchs

  • BGH, 30.03.2011 - KVZ 100/10

    Fusionskontrollverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde eines beigeladenen Verbands

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2016 - 3 Kart 83/16

    Voraussetzungen der notwendigen Beiladung im Verfahren der Bundesnetzagentur

  • OLG Brandenburg, 16.08.2022 - 17 U 2/22

    Zahlung von Entgelten für dezentrale Stromeinspeisungen Verweis auf die

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