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   BGH, 07.04.2011 - IX ZB 170/10   

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https://dejure.org/2011,2611
BGH, 07.04.2011 - IX ZB 170/10 (https://dejure.org/2011,2611)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2011 - IX ZB 170/10 (https://dejure.org/2011,2611)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2011 - IX ZB 170/10 (https://dejure.org/2011,2611)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 InsO, § 7 InsO, § 58 InsO, § 11 Abs 2 RPflG
    Insolvenzverfahren: Prüfungsumfang bei sofortiger Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes; Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Androhung eines Zwangsgeldes

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Keine Bekämpfung einer sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen einen Insolvenzverwalter mit Einwendungen gegen die Zulässigkeit einer vom Insolvenzgericht getroffenen Aufsichtsanordnung; Unstatthafte sofortige Beschwerde gegen die Androhung ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO §§ 6, 7, 58; RPflG § 11 Abs. 2
    Keine inzidente Prüfung der gerichtlichen Aufsichtsanordnung im Rahmen der sofortigen Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen Zwangsgeldfestsetzung

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Prüfungsumfang bei sofortiger Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes; Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Androhung eines Zwangsgeldes

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Prüfungsumfang bei sofortiger Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes; Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Androhung eines Zwangsgeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bekämpfung einer sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen einen Insolvenzverwalter mit Einwendungen gegen die Zulässigkeit einer vom Insolvenzgericht getroffenen Aufsichtsanordnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Insolvenz: Beschwerde gegen Festsetzung eines Zwangsgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsgeld gegen den Insolvenzverwalter

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeitsprüfung einer Aufsichtsanordnung des Insolvenzgerichts nicht inzident im Rahmen der sofortigen Beschwerde gegen ein Zwangsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1069
  • ZIP 2011, 1123
  • MDR 2011, 693
  • NZI 2011, 442
  • WM 2011, 1056
  • WM 2011, 949
  • Rpfleger 2011, 552
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.04.2005 - IX ZB 76/04

    Erzwingung der Erstellung einer Teilschlussrechnung des entlassenen

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZB 170/10
    Ebenfalls nicht entgegen steht der Beschluss vom 14. April 2005 (IX ZB 76/04, ZInsO 2005, 483), in dem es darum ging, ob eine Zwangsgeldfestsetzung gegen den entlassenen Insolvenzverwalter zulässig ist.

    Die Entscheidung des Senats vom 14. April 2005 (aaO S. 484) steht dem nicht entgegen.

  • BVerfG, 26.11.2009 - 1 BvR 339/09

    Beschränkung von Rechtsmitteln gegen Stimmrechtsentscheidung des Rechtspflegers

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZB 170/10
    Der zum Schutz der Rechte der Gläubiger verlangte zügige und reibungslose Ablauf des Insolvenzverfahrens als Teil des Zwangsvollstreckungsrechts (BVerfGE 116, 1, 13 f, 22; BVerfG ZInsO 2010, 34, 36) könnte nicht mehr erreicht werden.

    In dem als Eilverfahren ausgestalteten Insolvenzverfahren ist der Justizgewährungsanspruch auch dann gewahrt, wenn eine einmalige Möglichkeit zur Einholung einer gerichtlichen Entscheidung besteht (BVerfG, ZInsO 2010, 34, 35).

  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 235/06

    Nachprüfung der Abstimmungsberechtigung eines Gläubigers durch das

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZB 170/10
    Dem Insolvenzverwalter steht deshalb auch kein Beschwerderecht zu (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, ZInsO 2002, 1133, 1134; vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 235/06, ZIP 2008, 2428 Rn. 8 ff; Lüke in: Kübler/Prütting/Bork, InsO § 58 Rn. 13b; MünchKomm-InsO/Graeber, 2. Aufl. § 58 Rn. 60; Uhlenbruck, InsO 13. Aufl. § 58 Rn. 37).
  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZB 170/10
    Der zum Schutz der Rechte der Gläubiger verlangte zügige und reibungslose Ablauf des Insolvenzverfahrens als Teil des Zwangsvollstreckungsrechts (BVerfGE 116, 1, 13 f, 22; BVerfG ZInsO 2010, 34, 36) könnte nicht mehr erreicht werden.
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2000 - 3 W 238/00
    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZB 170/10
    Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Androhung eines weiteren Zwangsgeldes wendet, ist sie, wie schon die sofortige Beschwerde, unstatthaft (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. November 2000 - 3 W 238/00, juris Rn. 10; HK-InsO/Eickmann, aaO § 58 Rn. 13; HmbKomm-InsO/Frind, 3. Aufl. § 58 Rn. 12).
  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02

    Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung zur Entnahme eines

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZB 170/10
    Dem Insolvenzverwalter steht deshalb auch kein Beschwerderecht zu (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 53/02, ZInsO 2002, 1133, 1134; vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 235/06, ZIP 2008, 2428 Rn. 8 ff; Lüke in: Kübler/Prütting/Bork, InsO § 58 Rn. 13b; MünchKomm-InsO/Graeber, 2. Aufl. § 58 Rn. 60; Uhlenbruck, InsO 13. Aufl. § 58 Rn. 37).
  • BGH, 30.09.2010 - IX ZB 85/10

    Insolvenzverfahren: Rechnungslegungspflicht des Treuhänders nach Ankündigung der

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZB 170/10
    cc) Soweit der Senat sich in dem Beschluss vom 30. September 2010 (IX ZB 85/10, NZI 2010, 997) mit der Frage befasst hat, ob dem Treuhänder ein Zwangsgeld auferlegt werden kann, weil er seiner Pflicht zur Rechnungslegung nicht nachgekommen ist, steht dies der Entscheidung nicht entgegen.
  • BGH, 10.11.2011 - IX ZB 166/10

    Beschwerdeverfahren gegen die Vergütungsfestsetzung für Mitglieder eines

    Wegen der materiellen Rechtskraft des Beschlusses des Insolvenzgerichts vom 8. Mai 2007, durch welchen im Eröffnungsverfahren ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt worden ist, unterliegt die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung im Verfahren über die Vergütung der Mitglieder dieses Ausschusses nicht der Nachprüfung (vgl. zur materiellen Rechtskraft von Entscheidungen des Insolvenzgerichts BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - IX ZB 170/10, WM 2011, 949 Rn. 9).
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