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   BGH, 07.04.2011 - IX ZB 40/10   

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https://dejure.org/2011,5025
BGH, 07.04.2011 - IX ZB 40/10 (https://dejure.org/2011,5025)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2011 - IX ZB 40/10 (https://dejure.org/2011,5025)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2011 - IX ZB 40/10 (https://dejure.org/2011,5025)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 292 Abs 1 S 1 InsO, § 292 Abs 1 S 2 InsO, § 295 Abs 1 Nr 3 InsO
    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflichten des Treuhänders bei unterbliebener Vorlage der Abtretungsanzeige gegenüber dem Arbeitgeber des Schuldners

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Der Treuhänder muss unter bestimmten Umständen die vom Schuldner abzuführenden Beträge eigenverantwortlich berechnen und monatlich einziehen; Pflichten des Treuhänders im Fall des Absehens von der gesetzlich gebotenen Offenlegung der Abtretungsanzeige gegenüber dem ...

  • zvi-online.de

    InsO § 295 Abs. 1 Nr. 3, § 292 Abs. 1 Satz 1, 2
    Verpflichtung des Treuhänders, vom Schuldner abzuführende Beträge selbst zu berechnen und einzuziehen, bei Absehen von der Offenlegung der Abtretungsanzeige gegenüber Arbeitgeber

  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflichten des Treuhänders bei unterbliebener Vorlage der Abtretungsanzeige gegenüber dem Arbeitgeber des Schuldners

  • ra.de
  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflichten des Treuhänders bei unterbliebener Vorlage der Abtretungsanzeige gegenüber dem Arbeitgeber des Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Treuhänders bei dessen Absehen von der gesetzlich gebotenen Offenlegung der Abtretungsanzeige gegenüberdem Arbeitgeber des Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Absehen von Offenlegung der Abtretungsanzeige an Arbeitgeber

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lohnabtretung: Berechnungspflicht des Treuhänders mangels Abtretungsanzeige an Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Gehalt des Insolvenzschuldners in der Wohlverhaltensphase

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Abweichen des Treuhänders von der Pflicht zur Offenlegung der Abtretungsanzeige gegenüber dem Arbeitgeber des Schuldners

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 694
  • NZI 2011, 451
  • WM 2011, 948
  • DB 2011, 1861
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.02.2010 - IX ZB 211/09

    Versagung der Restschuldbefreiung: Freiwillige Offenbarung eines

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZB 40/10
    Sollte sich erweisen, dass der Schuldner die Bezüge nicht in dem durch § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO vorgegebenen engen zeitlichen Zusammenhang mitgeteilt hat, wird das Beschwerdegericht weiter zu beachten haben, dass eine Heilung der dann vorliegenden Obliegenheitsverletzung des Schuldners nur in Betracht kommt, wenn dieser die ihm obliegende Anzeige nachgeholt hat, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, ZInsO 2008, 920 Rn. 13; vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09, juris Rn. 8; vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, ZInsO 2010, 684 Rn. 6; vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09, ZInsO 2011, 447 Rn. 2).
  • BGH, 03.02.2011 - IX ZB 99/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Heilung einer Obliegenheitsverletzung

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZB 40/10
    Sollte sich erweisen, dass der Schuldner die Bezüge nicht in dem durch § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO vorgegebenen engen zeitlichen Zusammenhang mitgeteilt hat, wird das Beschwerdegericht weiter zu beachten haben, dass eine Heilung der dann vorliegenden Obliegenheitsverletzung des Schuldners nur in Betracht kommt, wenn dieser die ihm obliegende Anzeige nachgeholt hat, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, ZInsO 2008, 920 Rn. 13; vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09, juris Rn. 8; vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, ZInsO 2010, 684 Rn. 6; vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09, ZInsO 2011, 447 Rn. 2).
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 9/09

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Versagung der

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZB 40/10
    Sollte sich erweisen, dass der Schuldner die Bezüge nicht in dem durch § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO vorgegebenen engen zeitlichen Zusammenhang mitgeteilt hat, wird das Beschwerdegericht weiter zu beachten haben, dass eine Heilung der dann vorliegenden Obliegenheitsverletzung des Schuldners nur in Betracht kommt, wenn dieser die ihm obliegende Anzeige nachgeholt hat, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, ZInsO 2008, 920 Rn. 13; vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09, juris Rn. 8; vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, ZInsO 2010, 684 Rn. 6; vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09, ZInsO 2011, 447 Rn. 2).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZB 183/07

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen Nichtanzeige des pfändbaren Einkommens

    Auszug aus BGH, 07.04.2011 - IX ZB 40/10
    Sollte sich erweisen, dass der Schuldner die Bezüge nicht in dem durch § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO vorgegebenen engen zeitlichen Zusammenhang mitgeteilt hat, wird das Beschwerdegericht weiter zu beachten haben, dass eine Heilung der dann vorliegenden Obliegenheitsverletzung des Schuldners nur in Betracht kommt, wenn dieser die ihm obliegende Anzeige nachgeholt hat, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2008 - IX ZB 183/07, ZInsO 2008, 920 Rn. 13; vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09, juris Rn. 8; vom 18. Februar 2010 - IX ZB 211/09, ZInsO 2010, 684 Rn. 6; vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09, ZInsO 2011, 447 Rn. 2).
  • BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflicht des selbstständig tätigen Schuldners zur

    b) Der Senat hat bislang offen gelassen, zu welchem Zeitpunkt der selbständig tätige Schuldner die ihm obliegenden Zahlungen zu leisten hat (BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - IX ZB 40/10, WM 2011, 948 Rn. 6).
  • AG Hamburg, 19.04.2016 - 67c IN 232/13

    Insolvenzverfahren: Anforderungen an einen Insolvenzplan

    Eine Vereinbarung mit dem Insolvenzverwalter liegt vorliegend nicht vor und wäre für die Gläubigerschaft auch nicht bindend (kritisch zur Vereinbarung Harder, NZI 2013, 521, 525; zum evt. entfallenden Verschulden des Schuldners bei einer Vereinbarung BGH v. 7.4.2011, ZInsO 2011, 929; Frind, ZInsO 2012, 966; Harder, NJW-Spezial 2013, 377).
  • BGH, 20.02.2014 - IX ZA 32/13

    Versagung der Restschuldbefreiung: Verheimlichung von der Abtretung erfasster

    Die Rechtsfrage, die das Beschwerdegericht im Hinblick auf eine vermeintlich abweichende Entscheidung des Landgerichts Göttingen (NZI 2010, 579) zur Zulassung der Rechtsbeschwerde veranlasst hat, ist durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. April 2011 (IX ZB 40/10, NZI 2011, 451) bereits geklärt.
  • ArbG Ulm, 01.12.2021 - 7 Ca 153/21

    Anforderungen an die Abtretungsanzeige eines Treuhänders im

    Zwar mag - in Abweichung von § 410 BGB eine formlose Anzeige durch Übermittlung des Beschlusses über die Bestellung als Treuhänder genügen (Stephan in Münchner Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Aufl. 2020, § 292 Insolvenzordnung, Rn. 42 mit weiteren Nachweisen; vergleiche auch BGH vom 07.04.2011 IX ZB 40/10).
  • LG Göttingen, 03.08.2011 - 10 T 63/11

    Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung durch Gläubiger gegenüber einem

    Eine analoge Anwendung der Vorschriften scheidet aus, denn die Versagungsgründe sind in der Insolvenzordnung abschließend geregelt (vgl. LG Göttingen, Beschluss vom 27.05.2010 - 10 T 48/10 -, NZI 2010, 579; ZInsO 2010, 1247 ; BGH NZI 2011, 451 = ZInsO 2011, 929 ).
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