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   BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,24561
BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14 (https://dejure.org/2016,24561)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2016 - I ZR 237/14 (https://dejure.org/2016,24561)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2016 - I ZR 237/14 (https://dejure.org/2016,24561)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Mt-perfect

    § 5 Abs 2 S 1 MarkenG, § 15 MarkenG
    Markenrechtlicher Schutz geschäftlicher Bezeichnungen: Anforderungen an die erforderliche Zeichenbenutzung; Auswirkungen des Fehlens einer behördlichen Erlaubnis bzw. des mangelnden Bemühens um deren Erlangung für den Geschäftsbetrieb - mt-perfect

  • damm-legal.de

    Zu den Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichens

  • IWW

    § 394 Abs. 1 FamFG, § ... 50 Abs. 1 ZPO, § 241 Abs. 1 ZPO, § 246 Abs. 1 ZPO, §§ 15, 19 MarkenG, § 5 Abs. 2 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG, § 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG, § 561 ZPO, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die für die Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichenrechts erforderliche Zeichenbenutzung; Fehlen einer für den Geschäftsbetrieb erforderlichen behördlichen Erlaubnis oder mangelndes Bemühen um ihre Erlangung; Enstehung des ...

  • Betriebs-Berater

    Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichens - mt-perfect

  • kanzlei.biz

    Zur Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichens

  • rewis.io

    Markenrechtlicher Schutz geschäftlicher Bezeichnungen: Anforderungen an die erforderliche Zeichenbenutzung; Auswirkungen des Fehlens einer behördlichen Erlaubnis bzw. des mangelnden Bemühens um deren Erlangung für den Geschäftsbetrieb - mt-perfect

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Mt-perfect

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 5 Abs. 2 S. 1; MarkenG § 15
    Anforderungen an die für die Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichenrechts erforderliche Zeichenbenutzung; Fehlen einer für den Geschäftsbetrieb erforderlichen behördlichen Erlaubnis oder mangelndes Bemühen um ihre Erlangung; Enstehung des ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die für die Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichenrechts erforderliche Zeichenbenutzung; Fehlen einer für den Geschäftsbetrieb erforderlichen behördlichen Erlaubnis oder mangelndes Bemühen um ihre Erlangung; Enstehung des ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mt-perfect

  • datenbank.nwb.de

    Markenrechtlicher Schutz geschäftlicher Bezeichnungen: Anforderungen an die erforderliche Zeichenbenutzung; Auswirkungen des Fehlens einer behördlichen Erlaubnis bzw. des mangelnden Bemühens um deren Erlangung für den Geschäftsbetrieb - mt-perfect

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichens

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur aufrechterhaltenen Nutzung eines Unternehmenskennzeichens - Fehlen einer behördlichen Erlaubnis für Geschäftsbetrieb kein zwingendes Indiz gegen Nutzung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichenrechts i.S.d. § 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichenrechts i.S.d. § 5 Abs. 2 S. 1 MarkenG

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichens

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichens - mt-perfect

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines Unternehmenskennzeichenrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 1066
  • BB 2016, 2049
  • NZG 2016, 1120
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14
    Das Unternehmenskennzeichenrecht entsteht im Falle einer originär kennzeichnungskräftigen Bezeichnung durch ihre tatsächliche namensmäßige Benutzung, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt, ohne dass das Zeichen schon ein bestimmtes Maß an Anerkennung im Verkehr gefunden haben muss (BGH, Urteil vom 5. Februar 1969 - I ZR 134/66, GRUR 1969, 357, 359 = WRP 1969, 235 - Sihl; Urteil vom 2. April 1971 - I ZR 41/70, GRUR 1971, 517, 519 = WRP 1971, 323 - Swops; Urteil vom 20. Februar 1997 - I ZR 187/94, GRUR 1997, 903, 905 = WRP 1997, 1081 - GARONOR; Urteil vom 24. April 2008 - I ZR 159/05, GRUR 2008, 1099 Rn. 36 = WRP 2008, 1520 - afilias.de).

    Die Entstehung des Unternehmenskennzeichenrechts setzt nicht voraus, dass das Unternehmen bereits gegenüber allen Marktbeteiligten oder auch nur seinen künftigen Kundenkreisen in Erscheinung getreten ist (BGH, GRUR 2008, 1099 Rn. 36 - afilias.de).

  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 38/95

    "L'Orange"; Rückwirkende Beseitigung des Verlustes eines Unternehmenskennzeichens

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14
    Hierfür sind der Zeitraum, der Umfang und die Umstände der vorherigen Verwendung der Kennzeichnung sowie die Dauer und der Grund der Unterbrechung von Bedeutung (BGH, Urteil vom 2. Mai 2002 - I ZR 300/99, GRUR 2002, 972, 974 = WRP 2002, 1156 - FROMMIA) sowie der Umstand, ob sich der Fortsetzungswille in entsprechenden Handlungen manifestiert hat oder aufgrund besonderer Umstände für den Verkehr nahelag (BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - I ZR 38/95, BGHZ 136, 11, 21 f. - L'Orange).
  • BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66

    Schutz bekannter ausländischer Firmenkennzeichen im Inland - Gefahr der

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14
    Das Unternehmenskennzeichenrecht entsteht im Falle einer originär kennzeichnungskräftigen Bezeichnung durch ihre tatsächliche namensmäßige Benutzung, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt, ohne dass das Zeichen schon ein bestimmtes Maß an Anerkennung im Verkehr gefunden haben muss (BGH, Urteil vom 5. Februar 1969 - I ZR 134/66, GRUR 1969, 357, 359 = WRP 1969, 235 - Sihl; Urteil vom 2. April 1971 - I ZR 41/70, GRUR 1971, 517, 519 = WRP 1971, 323 - Swops; Urteil vom 20. Februar 1997 - I ZR 187/94, GRUR 1997, 903, 905 = WRP 1997, 1081 - GARONOR; Urteil vom 24. April 2008 - I ZR 159/05, GRUR 2008, 1099 Rn. 36 = WRP 2008, 1520 - afilias.de).
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 300/99

    FROMMIA; Übertragung einer inländischen Marke zwischen ausländischen Beteiligten;

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14
    Hierfür sind der Zeitraum, der Umfang und die Umstände der vorherigen Verwendung der Kennzeichnung sowie die Dauer und der Grund der Unterbrechung von Bedeutung (BGH, Urteil vom 2. Mai 2002 - I ZR 300/99, GRUR 2002, 972, 974 = WRP 2002, 1156 - FROMMIA) sowie der Umstand, ob sich der Fortsetzungswille in entsprechenden Handlungen manifestiert hat oder aufgrund besonderer Umstände für den Verkehr nahelag (BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - I ZR 38/95, BGHZ 136, 11, 21 f. - L'Orange).
  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 41/70

    Widerspruch des Inhabers eines im Ausland eingetragenen Zeichens ("SWOPS") gegen

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14
    Das Unternehmenskennzeichenrecht entsteht im Falle einer originär kennzeichnungskräftigen Bezeichnung durch ihre tatsächliche namensmäßige Benutzung, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt, ohne dass das Zeichen schon ein bestimmtes Maß an Anerkennung im Verkehr gefunden haben muss (BGH, Urteil vom 5. Februar 1969 - I ZR 134/66, GRUR 1969, 357, 359 = WRP 1969, 235 - Sihl; Urteil vom 2. April 1971 - I ZR 41/70, GRUR 1971, 517, 519 = WRP 1971, 323 - Swops; Urteil vom 20. Februar 1997 - I ZR 187/94, GRUR 1997, 903, 905 = WRP 1997, 1081 - GARONOR; Urteil vom 24. April 2008 - I ZR 159/05, GRUR 2008, 1099 Rn. 36 = WRP 2008, 1520 - afilias.de).
  • BGH, 20.01.2016 - I ZB 102/14

    Zwangsvollstreckungsverfahren wegen wettbewerbswidriger Rabattgewährung durch

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14
    Über den prozessualen Anspruch kann dann weiterhin entschieden werden, soweit es um die Möglichkeit geht, das in einem bereits erwirkten Titel ausgesprochene Unterlassungsgebot für die Vergangenheit durchzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335, 344 - Euro-Einführungsrabatt, mwN; Beschluss vom 20. Januar 2016 - I ZB 102/14, GRUR 2016, 421 Rn. 13 = WRP 2016, 477 - Erledigterklärung nach Gesetzesänderung).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02

    Seicom

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14
    Ausnahmsweise geht der Schutz nicht verloren, wenn der Geschäftsbetrieb nur zeitweise stillgelegt wird, jedoch in seinem für die Wiedereröffnung wesentlichen Bestand erhalten bleibt und die Absicht sowie die Möglichkeit bestehen, ihn innerhalb eines solchen Zeitraums fortzusetzen, dass die Stilllegung nach der dafür maßgeblichen Verkehrsauffassung noch als vorübergehende Unterbrechung erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2005 - I ZR 161/02, GRUR 2005, 871, 872 = WRP 2005, 1164 - Seicom; Urteil vom 27. März 2013 - I ZR 93/12, GRUR 2013, 1150 Rn. 29 = WRP 2013, 1473 - Baumann I).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14
    Über den prozessualen Anspruch kann dann weiterhin entschieden werden, soweit es um die Möglichkeit geht, das in einem bereits erwirkten Titel ausgesprochene Unterlassungsgebot für die Vergangenheit durchzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335, 344 - Euro-Einführungsrabatt, mwN; Beschluss vom 20. Januar 2016 - I ZB 102/14, GRUR 2016, 421 Rn. 13 = WRP 2016, 477 - Erledigterklärung nach Gesetzesänderung).
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 187/94

    "Garonor"; Auslegung einer Gestattung zur Namensführung

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14
    Das Unternehmenskennzeichenrecht entsteht im Falle einer originär kennzeichnungskräftigen Bezeichnung durch ihre tatsächliche namensmäßige Benutzung, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt, ohne dass das Zeichen schon ein bestimmtes Maß an Anerkennung im Verkehr gefunden haben muss (BGH, Urteil vom 5. Februar 1969 - I ZR 134/66, GRUR 1969, 357, 359 = WRP 1969, 235 - Sihl; Urteil vom 2. April 1971 - I ZR 41/70, GRUR 1971, 517, 519 = WRP 1971, 323 - Swops; Urteil vom 20. Februar 1997 - I ZR 187/94, GRUR 1997, 903, 905 = WRP 1997, 1081 - GARONOR; Urteil vom 24. April 2008 - I ZR 159/05, GRUR 2008, 1099 Rn. 36 = WRP 2008, 1520 - afilias.de).
  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Auszug aus BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14
    Dafür reicht bei einem Aktivprozess schon die bloße Tatsache, dass die Gesellschaft einen Vermögensanspruch geltend macht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Oktober 2010 - II ZR 115/09, NJW-RR 2011, 115 Rn. 22; Beschluss vom 20. Mai 2015 - VII ZB 53/13, NJW 2015, 2424 Rn. 19, jeweils mwN).
  • BGH, 21.10.2015 - I ZR 23/14

    Markenverletzungsstreit: Verkehrsverständnis bei einer dreidimensionalen Marke

  • BGH, 20.05.2015 - VII ZB 53/13

    Löschung einer vermögenslosen GmbH: Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit

  • BGH, 08.10.2013 - II ZR 269/12

    Parteifähigkeit einer vermögenslosen GmbH i.R.d. Verfahrensunterbrechung seit

  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 93/12

    Baumann

  • BGH, 14.05.1957 - I ZR 50/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.01.1994 - XI ZR 95/93

    Vertretung einer gelöschten, aber parteifähigen GmbH

  • LG München I, 27.07.2021 - 33 O 6282/19

    Dschinghis Khan

    Dem gleichgestellt ist eine plötzliche und übergangslose wesentliche Änderung des Geschäftsgegenstandes, die dazu führt, dass der Verkehr das neue Unternehmen nicht mehr als Fortsetzung des alten ansieht (BGH GRUR 2016, 1066, 1067 - mt-perfect; Ströbele/Hacker/Thiering/Hacker, MarkenG, 12. Auflage 2018, § 5 Rn. 7, 8).

    Dabei sind an die für die Aufrechterhaltung des Schutzes erforderliche Nutzung keine höheren Anforderungen zu stellen als an die für die anfängliche Entstehung erforderlichen Benutzungshandlungen (BGH GRUR 2016, 1066 Rn. 23 - mt-perfect).

    Ob eine nur vorübergehende Unterbrechung oder eine endgültige Aufgabe des Geschäftsbetriebs vorliegt, ist aber stets anhand sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu ermitteln, wobei dem Vorliegen von Fortsetzungswillen und Fortsetzungsmöglichkeit entscheidende Bedeutung beizumessen ist (BGH GRUR 2016, 1066, 1067 - mt-perfect).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2019 - 20 U 34/19

    "Kiesgrube": Namensstreit um ein Open-Air-Musik-Event

    Eine nur vorübergehende Unterbrechung der Benutzung schadet nicht (BGH GRUR 2016, 1066 - mt-perfect, Hacker in: Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 4. Aufl. 2018, § 5 Rn. 79 m.w.N.).
  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 1/15
    aa) Das Unternehmenskennzeichenrecht entsteht im Falle einer originär kennzeichnungskräftigen Bezeichnung durch ihre tatsächliche namensmäßige und nach außen in Erscheinung tretende Benutzung, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt, ohne dass es schon ein bestimmtes Maß an Anerkennung im Verkehr gefunden haben muss (BGH GRUR 2016, 1066 Rdnr. 23 - mt-perfect; GRUR 2013, 1150 Rdnr. 34 - Baumann; GRUR 2008, 1099 Rdnr. 16, 36 - afilias.de; GRUR 1997, 903, 905 - GARONOR).

    Der Schutz endet mit der endgültigen Aufgabe des Kennzeichengebrauchs bzw. mit der endgültigen Aufgabe des Geschäftsbetriebs (BGH GRUR 2013, 1150 Rdnr. 29 - Baumann; GRUR 2005, 871, 872 - Seicom; GRUR 2016, 1066 Rdnr. 22 - mtperfect; GRUR 1997, 749, 752 - L'Orange; GRUR 1985, 567 - Hydair; GRUR 1962, 419, 420 - Leona; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 8, 10 - START; GRUR-RR 2008, 80, 81 - Mannesmann).

  • OLG Nürnberg, 31.08.2018 - 3 U 935/17

    Kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage - Unternehmenskennzeichen "Gauff"

    Hierfür sind der Zeitraum, der Umfang und die Umstände der vorherigen Verwendung der Kennzeichnung sowie die Dauer und der Grund der Unterbrechung von Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 07. April 2016 - I ZR 237/14, Rn. 22 - mt-perfect).

    aa) Das Unternehmenskennzeichenrecht entsteht im Falle einer originär kennzeichnungskräftigen Bezeichnung durch ihre tatsächliche namensmäßige Benutzung, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt (BGH, Urteil vom 7. April 2016 - I ZR 237/14, Rn. 23 - mt-perfect).

  • LG München I, 16.11.2021 - 33 O 2405/20

    Widerruf einer erteilten Zustimmung zur Anmeldung einer Agentenmarke

    Dem gleichgestellt ist eine plötzliche und übergangslose wesentliche Änderung des Geschäftsgegenstandes, die dazu führt, dass der Verkehr das neue Unternehmen nicht mehr als Fortsetzung des alten ansieht (BGH GRUR 2016, 1066, 1067 - mt-perfect, Ströbele/Hacker/Thiering/Hacker, MarkenG, 13. Auflage 2021, § 5 Rn. 7, 8).

    Dabei sind an die für die Aufrechterhaltung des Schutzes erforderliche Nutzung keine höheren Anforderungen zu stellen als an die für die anfängliche Entstehung erforderlichen Benutzungshandlungen (BGH GRUR 2016, 1066 Rn. 23 - mt-perfect).

    Ob eine nur vorübergehende Unterbrechung oder eine endgültige Aufgabe des Geschäftsbetriebs vorliegt, ist aber stets anhand sämtlicher Umstände des Einzelfalles zu ermitteln, wobei dem Vorliegen von Fortsetzungswillen und Fortsetzungsmöglichkeit entscheidende Bedeutung beizumessen ist (BGH GRUR 2016, 1066, 1067 - mt-perfect).

  • BPatG, 09.11.2021 - 26 W (pat) 29/20
    aa) Das Unternehmenskennzeichenrecht entsteht im Falle einer originär kennzeichnungskräftigen Bezeichnung durch ihre tatsächliche namensmäßige und nach außen in Erscheinung tretende Benutzung, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt, ohne dass es schon ein bestimmtes Maß an Anerkennung im Verkehr gefunden haben muss (BGH GRUR 2016, 1066 Rdnr. 23 - mt-perfect; GRUR 2013, 1150 Rdnr. 34 - Baumann; GRUR 2008, 1099 Rdnr. 16, 36 - afilias.de; GRUR 1997, 903, 905 - GARONOR).

    Der Schutz endet mit der endgültigen Aufgabe des Kennzeichengebrauchs bzw. mit der endgültigen Aufgabe des Geschäftsbetriebs (BGH GRUR 2013, 1150 Rdnr. 29 - Baumann; GRUR 2005, 871, 872 - Seicom; GRUR 2016, 1066 Rdnr. 22 - mt-perfect; GRUR 1997, 749, 752 - L'Orange; GRUR 1985, 567 - Hydair; GRUR 1962, 419, 420 - Leona; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 8, 10 - START; GRUR-RR 2008, 80, 81 - Mannesmann).

  • LG Köln, 17.04.2020 - 33 O 23/19
    Nicht erforderlich ist dagegen, dass das Zeichen schon ein bestimmtes Maß an Anerkennung im Verkehr gefunden hat oder dass das Unternehmen bereits gegenüber allen Marktbeteiligten und insbesondere gegenüber künftigen Kunden in Erscheinung tritt (vgl. BGH MMR 2008, 815, 816 - afilias.de; BGH GRUR 2016, 1066, 1067 - mt-perfect; jeweils m.w.N.).

    Der Fortbestand eines Unternehmenskennzeichens unterliegt keinen höheren Voraussetzungen als seiner Entstehung, sodass auch insoweit die Vornahme von nach außen erkennbaren Nutzungshandlungen ausreicht, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lassen (BGH GRUR 2016, 1066, 1067 - mt-perfect).

  • OLG Frankfurt, 08.08.2019 - 6 W 57/19

    Kennzeichenrecht: Schutzumfang eines aus Einzelbuchstaben bestehenden

    Es bedarf nur tatsächlicher Benutzungshandlungen, die auf eine dauerhafte wirtschaftliche Betätigung schließen lassen (BGH GRUR 2016, 1066 Rn. 28 - mt-perfect).

    Nicht einmal eine vorübergehende Unterbrechung der Geschäftstätigkeit würde das Fortbestehen der Kennzeichenrechte berühren (BGH GRUR 2016, 1066 Rn. 31 - mt-perfect).

  • BPatG, 19.07.2021 - 26 W (pat) 16/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Nachtretter/Nachtretter (Unternehmenskennzeichen)" -

    aaa) Das Unternehmenskennzeichenrecht entsteht im Falle einer originär kennzeichnungskräftigen Bezeichnung durch ihre tatsächliche namensmäßige und nach außen in Erscheinung tretende Benutzung, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt, ohne dass es schon ein bestimmtes Maß an Anerkennung im Verkehr gefunden haben muss (BGH GRUR 2016, 1066 Rdnr. 23 - mt-perfect; GRUR 2013, 1150 Rdnr. 34 - Baumann; GRUR 2008, 1099 Rdnr. 16, 36 - afilias.de; GRUR 1997, 903, 905 - GARONOR).

    Dazu fehlen die Einnahmenüberschussrechnung und der Steuerbescheid für das Jahr 2018 sowie Rechnungen an Kunden oder Korrespondenzen unter Verwendung des Unternehmenskennzeichens "Nachtretter" aus diesem Jahr, die für eine Fortdauer der wirtschaftlichen Betätigung sprechen könnten (vgl. BGH GRUR 2016, 1066 Rdnr. 28 - mt-perfect).

  • BPatG, 04.03.2021 - 25 W (pat) 14/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "Waffel Werk (Wort-Bild-Marke)/WaffelWerk

    Das Unternehmenskennzeichenrecht entsteht im Falle einer originär kennzeichnungskräftigen Bezeichnung durch ihre tatsächliche namensmäßige und nach außen in Erscheinung tretende Benutzung, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt, ohne dass es schon ein bestimmtes Maß an Anerkennung im Verkehr gefunden haben muss (BGH GRUR 2016, 1066 Rdnr. 23 - mt-perfect; GRUR 2008, 1099 Rdnr. 36 - afilias.de; GRUR 1997, 903, 905 - GARONOR).
  • OLG Köln, 03.05.2019 - 6 U 165/18

    Umfang des Schutzes eines Unternehmenskennzeichens

  • BPatG, 29.07.2019 - 26 W (pat) 49/16
  • OLG Hamburg, 23.01.2020 - 3 U 160/18

    Grippenvirendatenbank - Einwilligung in die Löschung einer Marke aufgrund

  • BPatG, 25.09.2023 - 26 W (pat) 38/19
  • OLG Köln, 05.10.2018 - 6 U 84/18

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf eine Marke in einer Präsentation

  • BPatG, 11.09.2023 - 26 W (pat) 38/19
  • BPatG, 23.02.2022 - 29 W (pat) 25/19
  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 26/18
  • BPatG, 12.01.2023 - 30 W (pat) 9/21
  • BPatG, 11.03.2021 - 30 W (pat) 32/19
  • BPatG, 15.03.2021 - 25 W (pat) 14/20
  • BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16
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