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   BGH, 07.04.2020 - AK 7/20   

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https://dejure.org/2020,8523
BGH, 07.04.2020 - AK 7/20 (https://dejure.org/2020,8523)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2020 - AK 7/20 (https://dejure.org/2020,8523)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2020 - AK 7/20 (https://dejure.org/2020,8523)
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  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - AK 7/20
    Da der Senat mit Beschluss vom 6. Juni 2019 (StB 14/19) auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts den letztgenannten Beschluss des Ermittlungsrichters vom 17. Mai 2019 aufgehoben hat, ist Grundlage des weiteren Untersuchungshaftvollzugs zunächst abermals der - wieder existente und vom Senat zugleich inhaltlich geänderte - Haftbefehl des Ermittlungsrichters vom 7. Februar 2019 gewesen.
  • BGH, 09.10.2019 - AK 54/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - AK 7/20
    Der Senat hat gegen die Angeklagten die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (Beschlüsse vom 5. September 2019 betreffend den Angeklagten R. (AK 47/19) und vom 9. Oktober 2019 betreffend den Angeklagten A. (AK 54/19)) sowie über neun Monate hinaus (Beschluss vom 17. Dezember 2019 (AK 59 u. 60/19)) angeordnet.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 17.05.2019 - 4 BGs 128/19

    Wegen eines Verfahrensfehlers: Syrischer Ex-Geheimdienstler wieder frei

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - AK 7/20
    Dem Vollzug hat der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 7. Februar 2019 (4 BGs 25/19) zugrunde gelegen, den dieser mit Beschluss vom 17. Mai 2019 (4 BGs 128/19) wieder aufgehoben hat.
  • BGH, 05.09.2019 - AK 47/19

    Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - AK 7/20
    Der Senat hat gegen die Angeklagten die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus (Beschlüsse vom 5. September 2019 betreffend den Angeklagten R. (AK 47/19) und vom 9. Oktober 2019 betreffend den Angeklagten A. (AK 54/19)) sowie über neun Monate hinaus (Beschluss vom 17. Dezember 2019 (AK 59 u. 60/19)) angeordnet.
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