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   BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 57/19   

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https://dejure.org/2020,8725
BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 57/19 (https://dejure.org/2020,8725)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2020 - XIII ZB 57/19 (https://dejure.org/2020,8725)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2020 - XIII ZB 57/19 (https://dejure.org/2020,8725)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung des Haftantrags der beteiligten Behörde i.R.d. Anordnung der Zurückweisungshaft eines Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung des Haftantrags der beteiligten Behörde i.R.d. Anordnung der Zurückweisungshaft eines Betroffenen

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 15 Abs. 5 S. 1; AufenthG § 106 Abs. 2
    Anforderungen an die Begründung des Haftantrags der beteiligten Behörde i.R.d. Anordnung der Zurückweisungshaft eines Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.04.2018 - V ZB 162/17

    Anordnung von Zurückweisungshaft bei versuchter Einreise von Österreich nach

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 57/19
    a) Die Anordnung von Zurückweisungshaft ist nach § 15 Abs. 5 Satz 1, § 106 Abs. 2 AufenthG nur zulässig, wenn der Haftantrag der beteiligten Behörde den in § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG bestimmten gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - V ZB 118/17, NVwZ 2018, 349 Rn. 6, und vom 12. April 2018 - V ZB 162/17, InfAuslR 2018, 335 Rn. 6).
  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 118/17

    Zurückweisungshaftsache: Anforderungen an die Begründung des Haftantrags;

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 57/19
    a) Die Anordnung von Zurückweisungshaft ist nach § 15 Abs. 5 Satz 1, § 106 Abs. 2 AufenthG nur zulässig, wenn der Haftantrag der beteiligten Behörde den in § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG bestimmten gesetzlichen Anforderungen an die Begründung entspricht (BGH, Beschlüsse vom 20. September 2017 - V ZB 118/17, NVwZ 2018, 349 Rn. 6, und vom 12. April 2018 - V ZB 162/17, InfAuslR 2018, 335 Rn. 6).
  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 4/17

    Gebotenheit einer näheren Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 57/19
    Wird von der beteiligten Behörde für die Organisation der Rückführung des Betroffenen mit Sicherheitsbegleitung ein längerer Zeitraum als sechs Wochen für erforderlich gehalten, bedarf es einer auf den konkreten Fall bezogenen Begründung, die den benötigten Zeitraum und die daraus folgende notwendige Haftdauer erklärt, etwa durch Angaben zu Terminen und zur Frequenz nutzbarer Flugverbindungen und zur Buchungslage sowie zur Anzahl erforderlicher Begleitpersonen und zur insoweit bestehenden Personalsituation (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11, vom 4. Juli 2019 - V ZB 173/18, juris Rn. 8, und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, juris Rn. 10).
  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 16/19

    Abschiebungshaft: Begründungserfordernis für längere Haftsdauer

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 57/19
    Wird von der beteiligten Behörde für die Organisation der Rückführung des Betroffenen mit Sicherheitsbegleitung ein längerer Zeitraum als sechs Wochen für erforderlich gehalten, bedarf es einer auf den konkreten Fall bezogenen Begründung, die den benötigten Zeitraum und die daraus folgende notwendige Haftdauer erklärt, etwa durch Angaben zu Terminen und zur Frequenz nutzbarer Flugverbindungen und zur Buchungslage sowie zur Anzahl erforderlicher Begleitpersonen und zur insoweit bestehenden Personalsituation (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11, vom 4. Juli 2019 - V ZB 173/18, juris Rn. 8, und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, juris Rn. 10).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 57/19
    c) Dieser Fehler ist nicht geheilt worden (vgl. zur Heilungsmöglichkeit BGH, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, juris Rn. 21 ff.).
  • BGH, 04.07.2019 - V ZB 173/18

    Begründung des Haftantrags der Behörde i.R.d. Anordung der Sicherungshaft zur

    Auszug aus BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 57/19
    Wird von der beteiligten Behörde für die Organisation der Rückführung des Betroffenen mit Sicherheitsbegleitung ein längerer Zeitraum als sechs Wochen für erforderlich gehalten, bedarf es einer auf den konkreten Fall bezogenen Begründung, die den benötigten Zeitraum und die daraus folgende notwendige Haftdauer erklärt, etwa durch Angaben zu Terminen und zur Frequenz nutzbarer Flugverbindungen und zur Buchungslage sowie zur Anzahl erforderlicher Begleitpersonen und zur insoweit bestehenden Personalsituation (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11, vom 4. Juli 2019 - V ZB 173/18, juris Rn. 8, und vom 12. Februar 2020 - XIII ZB 16/19, juris Rn. 10).
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