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   BGH, 07.04.2021 - 6 StR 61/21   

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https://dejure.org/2021,11203
BGH, 07.04.2021 - 6 StR 61/21 (https://dejure.org/2021,11203)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2021 - 6 StR 61/21 (https://dejure.org/2021,11203)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2021 - 6 StR 61/21 (https://dejure.org/2021,11203)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ; Anordnung der Einziehung des Werts von Taterträgen i.H. des gesamten Kauferlöses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Einziehung des Werts von Taterträgen i.H. des gesamten Kauferlöses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.11.2019 - 5 StR 343/19

    Einziehung von Taterträgen (Erlangen eines Vermögenswertes bei mehreren

    Auszug aus BGH, 07.04.2021 - 6 StR 61/21
    Die Urteilsgründe belegen danach nicht, dass der Angeklagte C. - wie erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17; vom 13. November 2019 - 5 StR 343/19 mwN) - vor der Aufteilung tatsächliche Mitverfügungsgewalt über die Gesamtsumme von 20.000 Euro hatte.
  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Auszug aus BGH, 07.04.2021 - 6 StR 61/21
    Für die Annahme tatsächlicher (Mit-) Verfügungsgewalt genügt es nicht, dass die Angeklagten mittäterschaftlich handelten (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, NStZ 2010, 86, 87; vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1).
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    Auszug aus BGH, 07.04.2021 - 6 StR 61/21
    Die Urteilsgründe belegen danach nicht, dass der Angeklagte C. - wie erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17; vom 13. November 2019 - 5 StR 343/19 mwN) - vor der Aufteilung tatsächliche Mitverfügungsgewalt über die Gesamtsumme von 20.000 Euro hatte.
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 624/17

    Erlangung eines Vermögenswertes im Sinne des Rechts der Einziehung von

    Auszug aus BGH, 07.04.2021 - 6 StR 61/21
    Die Urteilsgründe belegen danach nicht, dass der Angeklagte C. - wie erforderlich (vgl. BGH, Urteile vom 24. Mai 2018 - 5 StR 623/17 und 5 StR 624/17; vom 13. November 2019 - 5 StR 343/19 mwN) - vor der Aufteilung tatsächliche Mitverfügungsgewalt über die Gesamtsumme von 20.000 Euro hatte.
  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08

    Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als

    Auszug aus BGH, 07.04.2021 - 6 StR 61/21
    Für die Annahme tatsächlicher (Mit-) Verfügungsgewalt genügt es nicht, dass die Angeklagten mittäterschaftlich handelten (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, NStZ 2010, 86, 87; vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1).
  • BGH, 14.11.2023 - 6 StR 346/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einziehung des Wertes von

    Für die Annahme tatsächlicher Verfügungsgewalt genügt es nicht, dass die Tatbeteiligten mittäterschaftlich handelten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 61/21 mwN).
  • BGH, 28.06.2023 - 6 StR 118/23

    Vorsätzliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion durch Sprengung von

    Die Urteilsgründe belegen indes nicht, dass die Angeklagten - wie erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 61/21; Urteil vom 13. November 2019 - 5 StR 343/19 mwN) - vor der Aufteilung tatsächliche Mitverfügungsgewalt über die Gesamtsumme hatten.

    Hierfür genügt es nicht, dass die Angeklagten mittäterschaftlich handelten (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 61/21; Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18, BGHR StGB § 73c Abs. 1 Erlangtes 1).

  • BGH, 12.12.2023 - 6 StR 427/23

    Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit

    Hierfür genügt es nicht, dass der Angeklagte und der nicht revidierende Mitangeklagte mittäterschaftlich handelten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 61/21 mwN).
  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 461/21

    Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (überragende Bedeutung der nicht geringen Menge

    Allein die Mittäterschaft belegt für sich betrachtet keine tatsächliche Verfügungsgewalt im Sinne von § 73 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2021 - 6 StR 61/21 Rn. 2 und vom 11. Juni 2020 - 5 StR 154/20, jeweils mwN).
  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 61/22

    Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt:

    Dass der nicht revidierende Mitangeklagte in irgendeiner Phase des Tatgeschehens über das bei dem Angeklagten in Höhe von 24.030 Euro sichergestellte Bargeld tatsächlich verfügen konnte, ist bislang allerdings nicht festgestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2021 - 6 StR 61/21).
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