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BGH, 07.04.2022 - I ZB 23/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 26.08.2021 - 39 M 2906/21
- LG Bochum, 15.02.2022 - 7 T 212/21
- BGH, 07.04.2022 - I ZB 23/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.07.2021 - I ZB 28/21
Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 07.04.2022 - I ZB 23/22
Die als Anhörungsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 1. April 2022 auszulegende Eingabe der Schuldnerin vom 5. April 2022 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen, weil sie nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 321a Abs. 1, § 78 Abs. 1 Satz 3, § 97 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2021 - I ZB 28/21, juris Rn. 2 mwN).