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   BGH, 07.05.1951 - IV ZR 69/50   

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https://dejure.org/1951,336
BGH, 07.05.1951 - IV ZR 69/50 (https://dejure.org/1951,336)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1951 - IV ZR 69/50 (https://dejure.org/1951,336)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1951 - IV ZR 69/50 (https://dejure.org/1951,336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 82
  • NJW 1951, 839
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 07.11.2006 - KVR 39/05

    Radio TON

    Die Beteiligten werden im wieder eröffneten Beschwerdeverfahren Gelegenheit haben, zu diesem Erfahrungssatz im Blick auf den relevanten Markt und die konkreten wettbewerblichen Verhältnisse Stellung zu nehmen (vgl. BGHZ 2, 82, 84 ff.).
  • BGH, 05.10.1970 - III ZR 101/67

    Beurteilung des Wertes des vermachten Wohnrechts zur Ermittlung des

    Dabei trifft die Beweislast für die persönliche Gebrauchsbestimmung den Ehegatten bzw. seinen Erben, der das Eigentum für sich in Anspruch nimmt (BGB RGRK 10./11. Aufl. 1960, § 1362 Anm. 3; Staudinger-Hübner, 10./11. Aufl. 1964 § 1362 Rdn. 30, 31; BGHZ 2, 82/84), im vorliegenden Fall also die Beklagten.

    Das hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs bereits in BGHZ 2, 82 ff - allerdings während der Geltung des § 1362 Abs. 2 BGB a.F. - entschieden.

    Dabei kann die Herkunft des Schmuckes aus der Familie entweder der Ehefrau oder des Ehemannes mit von Bedeutung sein (vgl. Urteil vom 7. Mai 1951 - IV ZR 69/50 = BGHZ 2, 82 ff, insoweit nicht abgedruckt).

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Hiervon zu unterscheiden sind die sog. tatsächlichen oder natürlichen - unechten - Vermutungen; es sind auf der Lebenserfahrung beruhende, aus freier richterlicher Würdigung hervorgegangene Schlüsse oder Beweisanzeichen, die einen weiteren Beweis überflüssig machen können oder, wenn ihnen eine so starke Beweiskraft nicht zukommt, neben anderen Umständen zu würdigen sind (BGHZ 2, 82; BGH in NJW 1951, 360 und 1961, 777; Buchholz, BVerwG 234 § 7 Nr. 41; Stein/Jonas aaO, § 282 Anm. IV a und § 292 Anm. I; Schönke/Schröder/Niese, Zivilprozeßrecht, 8. Aufl. S. 262; Baumbach/Lauterbach aaO, § 292 Anm. 1 B).
  • BGH, 14.01.1955 - I ZR 75/53

    Pechmarie

    Hinsichtlich ihres Beweiswertes sind die Erfahrungssätze von verschiedener Stärke; sie können so stark sein, daß sie bereits den Beweis für das Geschehen als sogenannten Beweis des ersten Anscheins erbringen (BGHZ 2, 82 [85]).

    Es ist in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vielmehr anerkannt, daß solche Erfahrungssätze nach der von Fall zu Fall zu beurteilenden Stärke ihrer Beweiskraft neben anderen Umständen im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung Berücksichtigung finden können (BGHZ 2, 82 [85]).

  • OLG Nürnberg, 17.02.2000 - 13 U 3674/99

    Begriff des ausschließlich persönlichen Gebrauchs

    Mithin kann der Beweis, daß ein Schmuckstück ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der Ehefrau bestimmt sei, nicht allein aufgrund eines allgemeinen Erfahrungssatzes, sondern nur dann als erbracht angesehen werden, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles diese Annahme bestätigen (BGHZ 2, 82, 84, 85; FamRZ 1971, 24, 25; Palandt-Brudermüller, 59. Aufl., 1362 BGB Rn. 8, 9).
  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung -

    Kraft dieses Erfahrungssatzes ist dann der Beweis des ersten Anscheins erbracht (BGHZ 2, 82, 85).
  • BGH, 28.02.1974 - VII ZR 75/73

    Übertragung des einzigen wesentlichen Vermögenswert in Form eines

    Denn in jedem Falle stellen die vom Berufungsgericht hervorgehobenen Umstände in Verbindung mit der Lebenserfahrung so starke Beweisanzeichen dar, daß allein aus ihnen - auch ohne Zuhilfenahme eines "Anscheinsbeweises" - die Bildung der notwendigen tatrichterlichen Überzeugung möglich war (BGHZ 53, 245, 255/256; vgl. auch BGHZ 2, 82; BGH NJW 1961, 777, 779).
  • BGH, 29.03.1966 - V ZR 145/63

    Abtretung von Entschädigungsansprüchen gegen einen Lastenausgleichsfonds -

    Das gilt insbesondere von dem Hinweis im Urteil (S. 15), es widerspreche der Lebenserfahrung und sei nach der Überzeugung des Berufungsrichters auch nicht anzunehmen, daß die Kläger einerseits im notariellen Vertrag vom 11. Mai 1957 festumrissene Zahlungsverpflichtungen eingegangen seien, andererseits aber die einzige tatsächlich von ihnen geleistete Zahlung - eben jene 1.000 DM - als Vorauszahlung auf ein Grundstück erbracht hätten, über dessen Übereignung man sich damals noch nicht endgültig und beurkundungsreif geeinigt habe; diese Erwägung verstößt weder gegen einen Erfahrungssatz, noch kann der Revision zugegeben werden, daß es rechtsirrtümlich sei, Erfahrungssätze auf individuelles Verhalten anzuwenden (BGHZ 2, 82, 85) [BGH 07.05.1951 - IV ZR 69/50].
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52

    Ausschluß der Vaterschaft. Blutgruppen A1, A2

    Dem entspricht es, daß sie, wie der Senat bereits in sein Urteil vom 7. Mai 1951 - IV ZR 69/50 - (BGHZ 2, 82 [85]) ausgesprochen hat, hinsichtlich ihres Beweiswertes von verschiedener Stärke sein können.
  • AG Duisburg, 04.08.2004 - 62 IN 345/04

    Befugnis eines vorläufigen Insolvenzverwalters zur Anwendung unmittelbaren Zwangs

    Die Umstände des Einzelfalles müssen diese Annahme bestätigen (BGHZ 2, 82, 84f.; BGH FamRZ 1971, 24, 25; OLG Nürnberg FamRZ 2000, 1220f. = NJW-RR 2001, 3).
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 38/53

    Beweiskraft des Löns-Testes

  • AG Duisburg, 04.08.2004 - 62 IN 345/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

  • BGH, 02.10.1963 - V ZR 204/61
  • BGH, 09.02.1971 - IX ZB 529/70

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.10.1980 - III ZR 84/79

    Anspruch aus darlehensweiser Hingabe eines Wechsels - Erlöschen eines

  • BGH, 23.03.1960 - V ZR 153/58

    Auftragsverhältnis hinsichtlich des Anteilserwerbs eines Grundstücks -

  • BGH, 09.05.1969 - V ZR 27/66

    Schadensersatz wegen Verletzung baupolizeilicher Vorschriften und anerkannter

  • BGH, 27.04.1962 - VI ZR 159/61

    Ersatz von Sachschäden und Beerdigungskosten sowie Zahlung von Renten wegen

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