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   BGH, 07.05.1953 - 5 StR 340/52   

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https://dejure.org/1953,433
BGH, 07.05.1953 - 5 StR 340/52 (https://dejure.org/1953,433)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1953 - 5 StR 340/52 (https://dejure.org/1953,433)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1953 - 5 StR 340/52 (https://dejure.org/1953,433)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 202
  • NJW 1953, 1273
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 324/53

    Rechtsmittel

    Sie verlangt nicht mehr die unmittelbare Beeinträchtigung von Rechten (BGHSt 4, 202) und sieht insbesondere auch den als "Verletzten" an, der durch eine unrichtige Zeugenaussage im gerichtlichen Streitverfahren in Mitleidenschaft gezogen wird (Urteil des Senats vom 27. Januar 1953 - 1 StR 649/52 und für den ähnlich liegenden Tatbestand des § 395 Abs. 2 StPO a.F. Urteil des Senats vom 22. Oktober 1953 - 1 StR 66/53 - für § 172 StPO u.a. OLG Hamm, HESt 1, 165; OLG Hamburg, HESt 3, 125; OLG Bremen, NJW 1950, 960).

    § 61 Nr. 2 StPO will in erster Reihe den Gefahren vorbeugen, mit denen zu rechnen ist, wenn gewisse, möglicherweise gegen den Beschuldigten voreingenommene Personen Einfluß auf die Sachgestaltung gewinnen (RGSt 69, 127; BGHSt 1, 175, 180; 4, 202).

    Der Frage, ob diese Beeinträchtigung eine mittelbare oder unmittelbare Folge des dem Angeklagten vorgeworfenen Verhaltens ist, kann dabei keine maßgebliche Bedeutung zukommen (BGHSt 4, 202).

  • OLG Stuttgart, 04.12.2000 - 1 Ws 222/00

    Begriff des Verletzten bei einer GmbH

    Der Begriff des Verletzten wird außer in §§ 171 Satz 2, 172 Abs. 1 Satz 1 StPO an verschiedenen Stellen der Strafprozessordnung (§§ 22 Nr. 1, 61 Nr. 2, 111 g Abs. 1, 111 h Abs. 1, 111 k Abs. 1, 374 Abs. 1, 403) verwendet; er kann je nach Zielrichtung und Zweck der Vorschrift unterschiedliche Bedeutung haben (vgl. BGHSt 4, 202; 5, 85; KK, StPO, 4. Auflage, § 172 Rdnr. 18).

    Zu § 61 Nr. 2 StPO hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 4, 202) bei Schädigung einer GmbH die Verletzteneigenschaft eines GmbH-Gesellschafters im Gegensatz zum Reichsgericht (RGSt 69, 127) bejaht, weil es ihm nicht sachgemäß erschien, die Frage des Eideszwangs von der rein begrifflichen Unterscheidung zwischen unmittelbar und mittelbar Verletztem abhängig zu machen.

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

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  • BGH, 14.10.1987 - 2 StR 466/87

    Aufgabe des Wohnzwecks

    Anders verhält es sich, wenn auch er, z.B. weil er zugleich Gesellschafter der GmbH ist, durch die Tat geschädigt wurde (zur Abgrenzung vgl. BGHSt 4, 202 [BGH 07.05.1953 - 5 StR 340/52]; 5, 85; 17, 248, 250 ff; BGH StV 1986, 283; BGH, Urteil vom 18. November 1955 - 1 StR 39/55).
  • BGH, 22.02.1963 - 4 StR 9/63

    Auslandstat - Ausländer im Inland - Bestrafung nach deutschem Recht -

    Dabei kann, eben nach dem Zweck der einzelnen Vorschrift, u.U. schon ein mittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre einer Person ausreichen (vgl. - zu § 61 Nr. 2 StPO - BGHSt 4, 202, 203 [BGH 07.05.1953 - 5 StR 340/52]; 5, 85, 87) [BGH 10.11.1953 - 1 StR 324/53].
  • BGH, 01.10.1965 - 4 StR 351/65

    Verfahrensfehler durch Vereidigung von Zeugen - Anspruch des Angeklagten auf das

    Dabei braucht nicht im einzelnen untersucht zu werden, ob die Voraussetzungen des § 61 Nr. 2 StPO bei den genannten Personen gegeben waren (vgl. BGHSt 4, 202 [BGH 07.05.1953 - 5 StR 340/52]; 17, 248) [BGH 13.04.1962 - 3 StR 6/62].
  • BGH, 12.02.1965 - 4 StR 346/64

    Verletzung der vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts durch die Zuteilung

    Diese Zeugen waren zwar als Verletzte i.S. des § 61 Nr. 2 StPO anzusehen (BGHSt 4, 202 [BGH 07.05.1953 - 5 StR 340/52]).
  • BGH, 22.05.1962 - 1 StR 156/62

    Fortgesetzte Überziehung von Bankkrediten als gemeinschaftlicher Betrug -

    Er hat die tatbestandsmäßige Vermögensschädigung einer GmbH auch auf die nur mittelbar betroffenen Gesellschafter der GmbH bezogen und diese gleichfalls als Verletzte im Sinne des § 61 Nr. 2 StPO angesehen (BGHSt 4, 202).
  • BGH, 23.06.1970 - 5 StR 304/70

    Vereidigung eines Verletzten - Verletzteneigenschaft von Zeugen

    Die Revision weist zu Recht darauf hin, daß Verletzter im Sinne dieser Vorschrift jeder ist, der durch das Handeln des Angeklagten irgendeinen Nachteil erlitten hat oder erleiden konnte (BGHSt 1, 85, 87 [BGH 03.04.1951 - 1 StR 77/50]; 4, 202, 204 [BGH 07.05.1953 - 5 StR 340/52]; 5, 85, 87 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 324/53]; 17, 248, 250, 251) [BGH 22.05.1962 - 1 StR 156/62].
  • BGH, 04.02.1966 - 4 StR 414/65

    Verurteilung aus einer Zeugenvernehmung gegen einen Mitangeklagten - Untreue

    Daß die Gesellschafter Verletzte im Sinne des § 61 Nr. 2 StPO sind, wenn der Geschäftsführer einer GmbH einer dieser gegenüber begangenen Untreue angeklagt ist, hat der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 4, 202 [BGH 07.05.1953 - 5 StR 340/52] ausgesprochen.
  • BGH, 01.12.1965 - 2 StR 465/65

    Verurteilung wegen Betruges - Strafschärfung für gefährliche

  • BGH, 07.09.1965 - 5 StR 300/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 588/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.11.1955 - 1 StR 39/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.01.1955 - 3 StR 385/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.03.1966 - 1 StR 555/65

    Fahrlässige Tötung von zwei Menschen - Fahrlässige Körperverletzung von fünfzehn

  • BGH, 21.06.1960 - 5 StR 162/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 24.03.1955 - 4 StR 529/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.10.1954 - 3 StR 770/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.11.1963 - 4 StR 375/63

    Rechtsmittel

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