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   BGH, 07.05.1974 - X ZB 12/73   

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https://dejure.org/1974,1340
BGH, 07.05.1974 - X ZB 12/73 (https://dejure.org/1974,1340)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1974 - X ZB 12/73 (https://dejure.org/1974,1340)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1974 - X ZB 12/73 (https://dejure.org/1974,1340)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 63, 1
  • NJW 1974, 1468
  • MDR 1974, 928
  • GRUR 1974, 718
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 25.06.1984 - 4 O 310/84

    Der Schutz eines Erzeugnisses kann mit der Weiterverarbeitung und der damit

    Auch hat der BGH in dem Dilactame-Beschluß (GRUR 1970, 506, 508) und in der Entscheidung GRUR 1974, 718 (Chinolizine) erläuternd dargelegt, daß für die Berücksichtigung der fortschrittlichen Eigenschaften des Endprodukts der bloße Kausalzusammenhang zwischen Eigenschaften des Zwischenproduktes und den bei der Verwendung des Endprodukts sich zeigenden - anderen - vorteilhaften Eigenschaften ausreiche.

    Wenn der BGH (GRUR 1969, 265, 267 - Disiloxan; GRUR 1974, 718, 719 - Chinolizine) weiterhin ausführt, es müsse dem Anmelder überlassen bleiben, ob er seine Erfindung dort schützen lassen wolle, wo der mit seiner neuen Lehre zu erzielende technische Fortschritt begründet werde (das sei bei dem neuen Zwischenprodukt und dem Verfahren zur Herstellung des neuen Zwischenprodukts) oder dort, wo der technische Fortschritt in Erscheinung trete (das sei bei dem Endprodukt oder seiner Verwendung, eventuell auch bei dem zu dem Endprodukt führenden Gesamtverfahren), so ergibt sich auch hieraus nicht, daß eine Benutzung des Endproduktes zugleich auch einer Benutzung des Zwischenproduktes darstellt.

  • BGH, 09.12.1997 - X ZR 87/95

    Patentfähigkeit einer laminierten mehrschichtigen Metall-Zylinderkopfdichtung

    Ebenso wie die Patentierung einer Erfindung nicht voraussetzt, daß der Erfinder auch die Wirkungsursachen und -zusammenhänge verstanden und erläutert hat (BGHZ 63, 1, 10 [BGH 07.05.1974 - X ZB 12/73] - Chinolizine; BGHZ 51, 1, 7 [BGH 30.09.1968 - II ZB 1/68] - Trioxan; BGH, Urt. v. 20.01.1994 - X ZR 102/91, GRUR 1994, 357, 358 [BGH 20.01.1994 - X ZR 102/91] - Muffelofen), sondern ein Patent bereits für die Offenbarung der Wirkung als solcher erteilt werden kann, sind diese Wirkungszusammenhänge auch für die technische Problemstellung ohne Bedeutung.
  • BGH, 25.06.1974 - X ZB 2/73

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    In Fällen dieser Art sind die sich bei der Verwendung des gegebenenfalls im Wege der chemischen Umsetzung (Weiterverarbeitung) hergestellten Stoffes oder Erzeugnisses (Endprodukts) in Erscheinung tretenden wertvollen Eigenschaften oder Wirkungen für die Beurteilung der Patentfähigkeit des neuen Stoffes (Zwischenprodukts) oder des Verfahrens zu seiner Herstellung heranzuziehen, sofern diese ursächlich auf den neuen Stoff oder das neue Verfahrenserzeugnis (Zwischenprodukt) zurückzuführen sind (BGH a.a.O. - Disiloxan; Beschluß vom 8. Mai 1974 - X ZB 12/73 - Chinolizine, der zur Veröffentlichung vorgesehen ist).
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