Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1233
BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83 (https://dejure.org/1985,1233)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1985 - VI ZR 224/83 (https://dejure.org/1985,1233)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1985 - VI ZR 224/83 (https://dejure.org/1985,1233)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Berufserfahrung eines am Anfang der Facharztausbildung stehenden Arztes bei Übertragung einer Operation ohne Aufsicht und Assistenz - Dokumentationspflichten eines medizinischen Berufsanfängers bei Vornahme sog. Routineeingriffe - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Darlegung der Berufserfahrung eines am Anfang der Facharztausbildung stehenden Arztes; Umfang der Dokumentationspflicht eines Berufsanfängers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2193
  • MDR 1986, 220
  • VersR 1985, 782
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung

    Auszug aus BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83
    Das Berufungsgericht, dem zum Zeitpunkt seiner Entscheidung das in BGHZ 88, S. 248 ff. veröffentlichte Senatsurteil zu den Rechtsfragen einer Anfängeroperation noch nicht bekannt war, geht teilweise von einer unzutreffenden Rechtsauffassung über die Anforderungen aus, die an die selbständige Operation durch einen noch in der Facharztausbildung stehenden Arzt zu stellen sind einschließlich der daraus zu ziehenden Folgerungen für die Beweislast; zum anderen rügt die Revision mit Recht das Verfahren des Berufungsgerichtes, das seiner Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhaltes nicht in der gerade in Arzthaftungsprozessen gebotenen Weise nachgekommen ist (§§ 286, 412 ZPO).

    Wie das Berufungsgericht an sich nicht verkannt hat, ist die Übertragung einer selbständig auszuführenden Operation auf einen dafür noch nicht ausreichend qualifizierten Assistenzarzt ein Behandlungsfehler, der im Falle einer Gesundheitsschädigung des Patienten infolge der Operation Schadensersatzansprüche gegen den Krankenhausträger und die für die Zuteilung der Operation verantwortlichen Ärzte sowie gegen den operierenden Arzt selbst wegen eines Übernahmeverschuldens auslösen kann (vgl. das bereits erwähnte Senatsurteil BGHZ 88, 248, das sich ebenfalls mit dem Fall einer Lymphknotenexstirpation befaßt).

    Sollte das Berufungsgericht nach weiteren Ermittlungen zu dem Ergebnis kommen, daß der Zweitbeklagte für die Operation an der Klägerin in eigener Verantwortung noch nicht ausreichend qualifiziert war, wäre es nach dem mehrfach erwähnten Senatsurteil BGHZ 88, 248, 257 angesichts dessen, daß der Schaden jedenfalls auf die Operation zurückzuführen ist, Sache der Beklagten zu beweisen, daß die Verletzung des Nervs nicht auf mangelnder Übung und Erfahrung des Zweitbeklagten beruht.

    Das kann unter den vom erkennenden Senat in dem bereits angeführten Urteil BGHZ 88, S. 248, 257 ff (kritisch dazu Deutsch NJW 1984, 650 und Franzki MedR 1984, 186, 188; zustimmend Giesen JZ 1984, 332) zu einer Haftung des Zweitbeklagten führen.

  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 220/79

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers -

    Auszug aus BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83
    Die Erwägungen, mit denen es gleichwohl eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes, etwa durch ergänzende Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen oder durch Anordnung einer weiteren Begutachtung (vgl. dazu Senatsurteil vom 19. Mai 1981 - VI ZR 220/79 - VersR 1981, 752 m.w.N.) für entbehrlich gehalten hat, erschöpfen indessen den Sachverhalt nicht.
  • BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83

    Verkauf unter Einstandspreis II

    Auszug aus BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83
    Das kann unter den vom erkennenden Senat in dem bereits angeführten Urteil BGHZ 88, S. 248, 257 ff (kritisch dazu Deutsch NJW 1984, 650 und Franzki MedR 1984, 186, 188; zustimmend Giesen JZ 1984, 332) zu einer Haftung des Zweitbeklagten führen.
  • OLG Düsseldorf, 10.11.1983 - 6 U 240/82
    Auszug aus BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83
    Das Berufungsgericht ist verfahrensfehlerhaft der durch medizinische Stellungnahmen untermauerten Behauptung der Klägerin nicht nachgegangen, wonach schon durch die Wahl einer anderen Operationstechnik die Gefahr einer direkten oder indirekten Verletzung des nervus accessorius während der Operation entscheidend verringert werden kann (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf VersR 1984, 1045 f).
  • BGH, 10.03.1992 - VI ZR 64/91

    Darlegungs- und Beweislast bei chirurgischem Eingriff durch Berufsanfänger

    Deshalb darf ein in der Facharztausbildung stehender Arzt erst nach Feststellung seiner Zuverlässigkeit bei ähnlichen Eingriffen und dem Nachweis praktischer Fortschritte in der chirurgischen Ausbildung operieren (BGHZ 88, 248, 254 = AHRS 3010/19 und Senatsurteile vom 7. Mai 1975 - VI ZR 224/83 - VersR 1985, 782, 783 = AHRS 3010/24 und vom 26. April 1988 - VI ZR 246/86 - VersR 1988, 723).

    c) Bei dieser Sachlage tragen der Krankenhausträger und der für die Übertragung der Operationsaufsicht an den Drittbeklagten verantwortliche Zweitbeklagte die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die nach der Appendektomie eingetretene Nahtinsuffizienz nicht auf fehlender Erfahrung und Übung des noch nicht ausreichend qualifizierten Operateurs bzw. des Drittbeklagten beruhten (BGHZ 88, 248, 256; Senatsurteil vom 7. Mai 1985 - VI ZR 224/83 - VersR 1985, 782 = AHRS 3010/24).

  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 13/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Auftretende Komplikationen sind grundsätzlich zu dokumentieren (BGH Urteil vom 7.5.1985 - VI ZR 224/83 - NJW 1985, 2193 = juris RdNr 12) .
  • BGH, 03.02.1998 - VI ZR 356/96

    Verwertung mechanischer Aufzeichnungen aufgrund mündlicher Mitteilungen Dritter;

    Die Beweislastumkehr ist für Fälle fehlerhaften Einsatzes eines Arztes in Weiterbildung oder Ausbildung in der Klinik entwickelt worden (vgl. Senatsurteile vom 10. März 1992 - VI ZR 64/91 - VersR 1992, 745, 746; vom 7. Mai 1985 - VI ZR 224/83 - VersR 1985, 782, 784; BGHZ 88, 248, 257).
  • BGH, 15.06.1993 - VI ZR 175/92

    Intubationsnarkose durch Assistentarzt

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 88, 248, 252 ff. = AHRS 3010/19 = LM § 276 (Ca) BGB Nr. 28 mit Anmerkung Ankermann; Urteile vom 7. Mai 1985 - VI ZR 224/83 - VersR 1985, 782, 783 = AHRS 3010/24; vom 26. April 1988 - VI ZR 246/86 - VersR 1988, 723, 724 = AHRS 3010/32 und vom 10. März 1992 = aaO).
  • OLG Oldenburg, 30.01.2008 - 5 U 92/06

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Schmerzensgeldanspruchs wegen

    Ein solcher Fall kann nämlich nicht mit einer sog. Anfängeroperation verglichen werden (vgl. dazu Bundesgerichtshof VersR 1985, S. 782, 784. Steffen/Pauge, a.a.O., Rdnr. 257, 260).
  • BSG, 14.07.2020 - B 6 KA 13/19 R
    Auftretende Komplikationen sind grundsätzlich zu dokumentieren (BGH Urteil vom 7.5.1985 - VI ZR 224/83 - NJW 1985, 2193 = juris RdNr 12).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 11 Sa 114/93

    Haftung des Arbeitnehmers: Falsche Bluttransfusion durch in Ausbildung zur

    Entscheidend ist vielmehr, ob der in Ausbildung stehende Arzt für den konkreten Operationsabschnitt ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten hat (vgl. BGHZ 88, 248 ; BGH, NJW 1985, 2193 ; 1993, 2989; Gounalakis, NJW 1991, 2945).
  • OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93

    Zulässigkeit eines Teilurteils gegen Streitgenossen - Haftung von Arzt und

    d) War die Beklagte zu 2 von ihrer Ausbildung her befähigt, eine Schulterdystokie (ggf. mit einem großen Dammschnitt) zu überwinden, und im Notfall hierzu auch berechtigt, können die Beweislastgrundsätze für eine Anfängeroperation (vgl. BGHZ 88, 248 und NJW 1985, 2193 ) nicht angewendet werden.
  • KG, 14.04.2008 - 20 U 183/06

    Arzthaftung: Übertragung der Behandlung auf einen Heilpraktiker ohne die insoweit

    Unterbleibt dies, liegt bereits in der Übertragung der Behandlung ein Behandlungsfehler und trägt der Praxisträger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der eingetretene Schaden nicht auf fehlender Erfahrung und Übung des noch nicht ausreichend qualifizierten Operateurs - hier: des nicht ausreichend qualifizierten Therapeuten - beruht (BGH Urteil vom 10. März 1992 VI ZR 64/91 VersR 1992, 745; BGHZ 88, 248, 256 = VersR 1984, 60, 62; BGH Urteil vom 7. Mai 1985 VI ZR 224/83 VersR 1985, 782); d.h., es spricht eine Vermutung dafür, dass der Mangel an Erfahrung und Übung für später aufgetretene gesundheitliche Beeinträchtigungen des Patienten ursächlich geworden ist (OLG Düsseldorf Urteil vom 7. Oktober 1993 8 U 18/92 VersR 1994, 603).
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 5 U 121/01
    Dokumentationspflichtig sind alle wichtigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, also gerade auch medizinisch bedeutsame therapeutische Hinweise (BGH NJW 1985, 2193, 2194; nur beispielhaft für den Hinweis auf die Notwendigkeit einer Röntgenuntersuchung bei Verdacht auf Tbc und Weigerung des Patienten BGH AHRS 6590/11).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.1990 - 7 U 12/89

    Operation durch Arzt in Facharztausbildung

  • OLG Düsseldorf, 07.10.1993 - 8 U 105/92
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht